PLUTAnews Ausgabe 24
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M&A in unsicheren Zeiten

März 2022

2021 war in Deutschland und weltweit trotz der COVID-19-Pandemie ein M&A-Rekordjahr. Auch die Aussichten für 2022 sind gut. Jedoch werden MAC- und Earn-out-Klauseln in Verträgen wichtiger.

Die Parteien einer Transaktion befinden sich derzeit in einer schwierigen Lage. Einerseits ist ihnen die Pandemie mit den grundsätzlichen Auswirkungen auf einzelne Branchen inzwischen bekannt. Andererseits ist unklar, welche volks- und weltwirtschaftlichen Auswirkungen die Pandemie noch haben wird. Dies gilt sowohl hinsichtlich negativer Folgen, z. B. für Flugunternehmen und Tourismusbranche, als auch für die Sonderkonjunktur von Unternehmen, die von der Krise profitieren, z. B. Teile des Technologie- und Gesundheitssektors. Die bis nach Fernost reichenden Lieferketten stehen außerdem unter Stress. Hinzu kommen ganz aktuell die unsichere politische Lage in Osteuropa und die Inflationsaussichten. Dies führt zu Unsicherheiten, die vertraglich zu berücksichtigen sind: M&A-Experten empfehlen die verstärkte Verwendung von MAC- und Earn-out-Klauseln.

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Fazit

Der M&A-Markt hat sich sehr gut von der Pandemie-Delle erholt, allerdings hat die Corona-Pandemie ihre Spuren bei der Vertragsgestaltung hinterlassen. Denn es bedarf vertraglicher Regelungen, um mit den Risiken aus der Pandemie umzugehen. MAC- und Earn-out-Klauseln gewinnen deshalb zunehmend an Bedeutung. Für deren Ausgestaltung sind Erfahrung und Expertise wichtig, damit unnötige Streitfälle zwischen den Parteien nach der Transaktion vermieden werden.

RECHTaktuell

Bilanzkennzahlen waehrend der Pandemie
Genau Hinschauen: Wichtige Anpassungen im Kaufrecht

Update für das Kaufrecht: Sorgfältige Prüfung empfohlen

Zum Jahresanfang ist das neue Schuldrecht in Kraft getreten. Die Anpassungen basieren im Wesentlichen auf der europäischen Warenkaufrichtlinie (EU) 2019/771 – als Nachfolger der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie – sowie der Digitale-Inhalte-Richtlinie (EU) 2019/770. Die Änderungen gelten für alle Verträge, die ab dem 1. Januar 2022 geschlossen werden und können Auswirkungen auf die Insolvenzverwaltung und Fortführung von Unternehmen haben.

Insgesamt bewirken die Anpassungen eine Erhöhung des Verbraucherschutzes, eine Erweiterung des Pflichtenkatalogs, bspw. die Aktualisierungspflicht bei Verbraucherverträgen über digitale Produkte, sowie klarere Vorgaben für die Verträge von Waren mit digitalen Elementen.

Die Regelungen gelten vorwiegend für den Bereich Verbraucherverträge (B2C). Jedoch haben die Änderungen im BGB auch Einfluss auf Geschäfte zwischen Unternehmern (B2B).

Folgen für die Insolvenzverwaltung
Für die Insolvenzverwaltung gibt es vor allem wichtige Neuerungen durch die grundlegende Änderung des Sachmangelbegriffs. Relevant wird das immer dann, wenn es um Vertragsgestaltung oder Vertragsprüfung geht, beispielsweise bei der Betriebsfortführung im Insolvenzverfahren oder der Prüfung von Insolvenzforderungen.

Der neue Sachmangelbegriff nach § 434 Abs. 1 BGB n.F. verlangt für die Mangelfreiheit, dass gleichzeitig subjektive und objektive Anforderungen sowie Montageanforderungen erfüllt sind. Sog. negative Beschaffenheitsvereinbarungen gegenüber Verbrauchern werden hierdurch bei Verbrauchsgüterkaufverträgen nur noch unter den erschwerten Voraussetzungen des § 476 Abs. 1 S. 2 BGB n.F. ermöglicht. Ferner wurden die Spezialvorschriften der §§ 474 ff. BGB n.F. für Kaufverträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern umfangreich erneuert und neue Regeln für den Verkauf von Waren mit digitalen Elementen implementiert. Eigens für Verbraucherverträge über digitale Produkte wurden die §§ 327 ff. BGB n.F. mit eigenem Gewährleistungsrecht sowie Einführung einer Updatepflicht geschaffen.

Ob Eigenverwaltung oder Insolvenzverwaltung – die Verantwortlichen sollten einen genauen Blick in die Verträge und AGB des Unternehmens werfen, damit Probleme ausgeschlossen werden können. Je nachdem, ob der Schuldner auf Seiten des Verkäufers oder Käufers steht, können sonst Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche oder der Verlust solcher drohen. Dies gilt auch bei der Prüfung von angemeldeten Insolvenzforderungen der Gläubiger. Bei der Anerkennung sollte standardmäßig das neue Kaufrecht berücksichtigt werden
· Veronique Hoffmann, PLUTA Niederlassung Hannover

Mehr Digitalisierung in der Verwaltung

Wie in unserer letzten Ausgabe berichtet, ist seit 1. Januar 2022 die Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) für Rechtsanwälte obligatorisch. Sie sind nun verpflichtet, Gerichten Dokumente elektronisch zu übermitteln. Weiter unklar ist, wie die Insolvenzabteilungen der Amtsgerichte damit umgehen sollen. Zum einen ist nicht eindeutig geregelt, wie Insolvenzverwalter oder Sachwalter agieren sollen, die keine Anwälte sind. Zum anderen können nicht alle Dokumente, bspw. Unterlagen zur Gläubigertabelle oder auch Unterlagen der Rechnungslegung (Kontoauszüge oder Rechnungsbelege im Original), über das beA verschickt werden.

Inzwischen zeigen sich deutschlandweit große Unterschiede in der Umsetzung. Einige Amtsgerichte sehen die unmittelbare Anwendung nicht als erforderlich und wollen weiterhin eine analoge Übermittlung. Andere setzen auf hybride Lösungen sowohl per beA als auch in Papierform. Wieder andere differenzieren nach Dokumentenarten, Berichte und Anträge per beA, Schlussunterlagen in Papierform. Insgesamt zeigt sich derzeit ein beA-Flickenteppich. Welche Variante sich letztlich durchsetzt, wird sich zeigen.
· Dr. Stephan Laubereau, PLUTA Niederlassung Frankfurt

Fachanwalt unter neuen Voraussetzungen

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat die Anpassung der Fachordnung für Fachanwälte für Insolvenzrecht beschlossen. Die geplante Änderung wird aktuell vom Bundesministerium der Justiz geprüft. Voraussichtlich ab Frühsommer gilt dann nach einer positiven Entscheidung: Wer die Fachanwaltsbezeichnung für Insolvenzrecht bereits führt, kann in Zukunft alternativ den Zusatz „Insolvenz- und Sanierungsrecht“ verwenden.

Diese Anpassung entspricht der aktuellen Entwicklung des Anforderungsprofils für Fachanwälte, argumentiert die Kammer. Die klassische Insolvenzverwaltung wandele sich. Die Sanierung von Unternehmen – auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens – sei vermehrt in den Fokus gerückt.

Jeder, der die Fachanwaltsbezeichnung für Insolvenzrecht bereits führt, wird entscheiden können, ob er den Zusatz Sanierungsrecht übernehmen möchte. Alle künftigen Fachanwaltsanwärter haben weitere Kenntnisse zu erwerben, da auch die Voraussetzungen zum Erwerb des Fachtitels angepasst werden sollen. Die Kammer hat den Anforderungskatalog entsprechend erweitert.

Erweiterte Kenntnisse nachzuweisen
Rechtsanwälte müssen in Zukunft für den Erwerb des Fachanwaltstitels zusätzliches Wissen vorweisen – unter anderem zum Amt des (vorläufigen) Insolvenzverwalters und des (vorläufigen) Sachwalters, des Verfahrenskoordinators, des Restrukturierungsbeauftragten sowie des Sanierungsmoderators. Zudem gehören die Vermögenssicherung, die Stabilisierung sowie Verwaltung der Masse, der Restrukturierungs- und Insolvenzplan und auch die Gestaltung von Rechtsverhältnissen zu den nötigen Kenntnissen.

Bislang ist nicht festgelegt, welche Fristen zur Übernahme des erweiterten Titels gelten. Zudem ist die genaue Strukturierung der (neuen) Weiterbildungsangebote noch nicht definiert. Kenntnisse der leistungswirtschaftlichen Sanierung, wie sie bei Restrukturierungen von Krisenunternehmen für eine langfristig tragfähige Lösung meist benötigt werden, werden wohl nicht berücksichtigt. Hier bedarf es weiterhin Sanierungsteams, die zusätzlich betriebswirtschaftliche Expertise mitbringen.
· Dr. Stephan Laubereau, PLUTA Niederlassung Frankfurt

INSOLVENZaktuell

Energiemarkt unter Strom

Herr Dr. Kaufmann, Sie sind als Sanierungsgeschäftsführer beim Energiehändler KEHAG Energiehandel GmbH tätig. Warum gehen derzeit so viele Stromanbieter in die Insolvenz?
Die Situation ist durch die extremen Preissteigerungen sehr angespannt. Stromhändler wie KEHAG haben mit Kunden Liefergeschäfte für die kommenden Jahre abgeschlossen. Eine Preisanpassung war nicht möglich. Die getätigten Preissicherungsgeschäfte erwiesen sich durch die gestiegenen Preise als nicht ausreichend. Zudem hätte KEHAG den notwendigen dreistelligen Millionenbetrag zunächst vorfinanzieren müssen. Eine Fortführung des Bereichs Energiehandel war folglich nicht möglich, die Insolvenz aufgrund der geltend gemachten Schadensersatzforderungen der Kunden unausweichlich. Ähnliche Probleme haben auch andere Anbieter.

Wie können Sie ein Unternehmen in diesem schwierigen Umfeld überhaupt restrukturieren?
Grundlage ist wie bei jeder Sanierung eine gründliche Analyse der Situation. KEHAG betreibt neben dem Energiehandel Geschäftsbereiche, die auch weiterhin profitabel sind. Diese Bereiche sollen erhalten und ausgebaut werden.

Gleichzeitig sind die Gesellschafter offen für einen Einstieg von Investoren. Für diese gibt es bei KEHAG eine interessante Infrastruktur durch eine motivierte und hochqualifizierte Mannschaft.

Welche besonderen Herausforderungen gibt es in einem solchen Verfahren?
Neben den üblichen Punkten, Fortführung der verbliebenen Geschäftsbereiche bei Verunsicherung der diversen Stakeholder, ist eine zentrale Aufgabe der Einzug der offenen Forderungen bei einer Vielzahl von Kunden. Die Bewältigung der vielen Gläubigeranfragen und -forderungen, insbesondere derer, die vermeintliche oder tatsächliche Schadensersatzforderungen geltend machen, gehört ebenso dazu wie die Frage, inwieweit wir diese gegen Forderungen der Schuldnerin aufrechnen können. Dies ist komplex und erfordert eine Systematisierung. Hier können wir von den Erfahrungen bei PLUTA aus Energie-Verfahren, wie z. B. DEGIA, bei der Michael Pluta Insolvenzverwalter ist, profitieren. Dort hat er mit unserer Kollegin Martina Hengartner u. a. die Forderungsanmeldung von über 10.000 Gläubigern effizient gestaltet.
· Vanessa Herzog, München

Zur Person

Dr. Christian Kaufmann ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht. Er ist Geschäftsführer und Gesellschafter der PLUTA Rechtsanwalts GmbH und leitet die Niederlassungen in Bremen und Oldenburg.

Mehr zur Person finden Sie unter www.pluta.net.

PLUTAaktuell

100 % Quote für Gläubiger

Augsburg. Im Eigenverwaltungsverfahren der Baldwin Technology GmbH haben die Gläubiger eine Ausschüttung von 100 % erhalten. Das Verfahren wurde erfolgreich abgeschlossen und hat damit nur etwa ein halbes Jahr angedauert. Die PLUTA-Anwälte Philip Konen, Georg Stemshorn und Dr. Stephan Laubereau berieten die Geschäftsführung. Der Maschinenbauer aus Friedberg konzentriert sich künftig auf die Bereiche Service, Forschung und Entwicklung, Engineering und Vertrieb. Die Produktion übernimmt eine Schwestergesellschaft.

Familienunternehmen kehrt zu seinen Wurzeln zurück

Lübbecke. Ein Erwerber aus der Belegschaft übernimmt die Fleischerei Reinköster und führt die Tradition des Familienunternehmens fort. Insolvenzverwalterin Dr. Ria Brüninghoff erzielte diese Lösung, die die Übernahme von 18 Mitarbeitern einschließt. Der Betrieb konzentriert sich in Zukunft auf sein Stammgeschäft in Lübbecke.

Zukunft für soziale und kulturelle Angebote

Rostock. Die IPSE GmbH koordiniert in der Region Neustrelitz Maßnahmen zur Arbeitsmarktförderung. Die Gesellschaft musste im vergangenen Jahr einen Insolvenzantrag stellen. Rechtsanwalt Michael Bohnhoff erreichte für IPSE bereits Lösungen zum Weiterbetrieb der Jugendfreizentren und der Schulsozialarbeit; für das bekannte Slawendorf laufen Gespräche mit einem Investor.

Regionaler Investor für Betonspezialisten

Oldenburg. Sanierungsexperte Dr. Christian Kaufmann hat die DUHA Fertigteilbau GmbH, spezialisiert auf Fertigteile aus Beton, an einen bekannten regionalen Investor veräußert. Alle 78 Beschäftigte wurden vom Erwerber übernommen. Die Gläubiger können voraussichtlich mit einer Quote von 100 Prozent rechnen.

Zukunft für Hersteller von Fertigbetonteilen gesichert
Zukunft für Hersteller von Fertigbetonteilen gesichert

IT-Dienstleister erwirbt leistungsstarkes Cloud-Portal

Ulm. Die börsennotierte q.beyond AG übernimmt den Cloud-Dienstleister scanplus und sorgt damit für den Erhalt von 220 Arbeitsplätzen. Das Verfahren in Eigenverwaltung begleiteten die Sanierungsexperten Dr. Maximilian Pluta, Stefan Warmuth und Simon Eickmann. Das Team erreichte so sein Ziel, einen Investor zu finden, der scanplus eine langfristige Perspektive gibt.

Maschinenbauer gerettet

Kempten. Insolvenzverwalter Florian Zistler konnte eine Nachfolgelösung für die AUGENSTEIN Maschinenbau GmbH finden. Ein strategischer Käufer erweitert sein Angebotsportfolio, übernimmt rund 50 Mitarbeiter und führt den Betrieb an beiden Standorten in Bayern und Thüringen fort. Der Maschinenbauer hat unter anderem renommierte Kunden aus der Automotivebranche und der Lebensmittelproduktion. Durch die erzielte Einigung bleibt das Know-how an den beiden Standorten bestehen.

Verstärkung für das PLUTA-Team

Berlin/Düsseldorf/Madrid. Geschäftsführer Sebastian Laboga ist seit Anfang 2022 einer der acht Managing Partner bei PLUTA. Zudem hat PLUTA seit Jahresbeginn das vorhandene Leistungsspektrum rund um die rechtliche Beratung bei komplexen Unternehmenstransaktionen (M&A) weiter ausgebaut. Es wird künftig mit Dr. Karl von Hase und Dr. Julia Weiler-Esser personell verstärkt. Beide Rechtsanwälte verfügen über umfangreiche Berufserfahrung. Verstärkung gibt es auch für die beiden Niederlassungen in Spanien. Dort ist der Sanierungsexperte Xavier García Esteve als neuer Leiter hinzugekommen.

Hohe Ausschüttung im Verfahren eines Stromanbieters

Heilbronn. Insolvenzverwalter Michael Pluta hat im Verfahren des Strom- und Gasanbieters DEGIA eine erste Abschlagszahlung in Höhe von rund 60 Mio. Euro an die Gläubiger ausgezahlt. Das entspricht einer Quote von 24,5 Prozent. Insgesamt gibt es im Verfahren anerkannte Forderungen von über 10.600 Gläubigern. Die Quote erhöht sich voraussichtlich noch auf insgesamt 30 Prozent.

Zukunft für Hersteller von Fertigbetonteilen gesichert
Viele Gläubiger - hohe Quote

Doppelte Investorenlösung für Deutschland und Polen

Hannover. Insolvenzverwalter Torsten Gutmann erzielte für die Peter Petrusky Metallbau GmbH & Co. KG eine Investorenlösung. Den Geschäftsbetrieb in Deutschland führt ein Braunschweiger Unternehmen fort, während die Tochtergesellschaft in Polen künftig zu einer bekannten internationalen Gruppe gehört. Der Betrieb stellt säurefeste und beschichtete Batteriebehälter her.

Komplexes Verfahren abgeschlossen

München. Der Rheinmetall-Konzern übernimmt EMT und alle 190 Mitarbeiter. Der Drohnenhersteller EMT aus Bayern durchlief seit mehr als einem Jahr ein Verfahren in Eigenverwaltung. Sachwalter war Ivo-Meinert Willrodt. Zusammen mit Wolfgang Bernhardt war er eng in die Verhandlungen mit Ministerien, Kunden, Lieferanten und Betriebsräten eingebunden. Die Rüstungsbranche unterliegt starken gesetzlichen Regulierungen. Zahlreiche Genehmigungen waren für die Verhandlungen nötig, die Verantwortlichen hatten zudem komplexe rechtliche Fragen nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) zu klären. Nach dem Rücktritt vom zunächst ausgehandelten Insolvenzplan erreichte das Sanierungsteam eine Lösung im Rahmen eines Asset-Deals. Nach mehr als einem Jahr erfolgreicher Betriebsfortführung zeigt sich auch Sachwalter Willrodt zufrieden mit der erzielten Vereinbarung.

Spitzenergebnis für die Gläubiger

Stuttgart. Ein überdurchschnittliches Ergebnis hat das PLUTA-Team in einem besonders vielschichtigen Verfahren erreicht. In einem Nachlassinsolvenzverfahren aus Stuttgart hat Michael Pluta eine Quote von 100 Prozent für die Gläubiger erzielt. Ihn unterstützte Rechtsanwältin Yvonne van Dongen, die auf Erbrecht spezialisiert ist. Gemeinsam konnten sie unter anderem eine Immobilie erfolgreich veräußern und so die hohe Insolvenzquote für die Gläubiger erreichen. Pluta war als Insolvenzverwalter tätig, da eine gerichtlich bestellte Nachlasspflegerin Insolvenzantrag gestellt hatte. Die Quoten liegen durchschnittlich im mittleren einstelligen Prozentbereich.

Vortragsreihe im Norden

Bremen/Hannover. In der PLUTA Akademie wird praxisnahes Wissen von hochrangigen Theoretikern und erfahrenen Sanierungsexperten vermittelt. Die Themen reichen von rechtlichen Fragestellungen über Case Studies der Sanierungspraxis bis zur Anwenderschulung einschlägiger IT-Programme. Seit diesem Jahr gibt es ausgewählte Schulungsvorträge auch für externe Interessierte. So ist ab dem Sommer eine Vortragsreihe von Dr. Christian Kaufmann und Torsten Gutmann zu dem Thema „Faktoren erfolgreicher Sanierungen und Restrukturierungen“ geplant. Die ca. 90-minütigen Vorträge in mehreren norddeutschen Städten richten sich vor allem an Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie Unternehmensberater. Für weitere Informationen können sich Interessierte per E-Mail an akademie@pluta.net wenden.

IM GESPRÄCH

Von Kunden, Kundendaten und Datenschutz

Herr Hombach, Sie führen neben KMUs auch Großunternehmen unterschiedlicher Branchen in Krisen fort. Gibt es dabei wesentliche Unterschiede?
Ja. Ich erlebe es beispielsweise nicht jeden Tag, dass, wie vor einigen Jahren in einer Aluminiumschmelze, palettenweise Brandbeschleuniger offen lagern – und das neben einem 800 Grad heißen Schmelztiegel. So etwas kann mir bei einem Dienstleister glücklicherweise nicht passieren (schmunzelt). Tatsächlich macht es einen wesentlichen Unterschied, ob ein Unternehmen an private Endkunden verkauft oder industrielle Kunden bedient. Bei einem produzierenden Betrieb ist der Einkauf ähnlich. Ob nun Metalle für einen Schmelzbetrieb wie der Eisengießerei Torgelow, Holz bei einem Parketthersteller wie der Richard Frank GmbH oder Treibstoff für einen ÖPNV-Betreiber wie Rexer eingekauft werden muss. Im Geschäft mit privaten Endkunden habe ich dagegen deutlich mehr Ansprechpartner, und die ad hoc zu lösenden Probleme sind meist zahlreicher und drängender.

Wie sieht das konkret aus? Geben Sie bitte ein Beispiel.
Bei einem Reiseveranstalter habe ich sofort mit mehreren Tausend Kunden zu tun. Deren Abreise steht unmittelbar bevor, oder sie sind schon verreist. Beim Flusskreuzfahrtspezialisten nicko cruises mussten wir in den ersten Tagen Schiffe „freikaufen“, die von ausländischen Hafenbehörden samt Passagieren an die Kette gelegt wurden, weil die Liegegebühren nicht bezahlt waren. Gleichzeitig belagerten Kunden die Hotline von nicko cruises und riefen an allen Standorten von PLUTA an, weil sie Informationen zu ihren Reisen haben wollten. Bei JT Touristik war dies übrigens genauso. Da mutiert eine Insolvenzverwaltung fast zu einem Reisebüro. Deshalb hat hier auch die Öffentlichkeitsarbeit und die Einbindung der PLUTA-Kollegen einen noch höheren Stellenwert als in anderen Verfahren.

Vor welchen spezifischen Herausforderungen stehen Sie bei der Betriebsfortführung eines B2C-Anbieters der Touristikbranche?
Pauschalreiseveranstalter müssen Kundengelder gegen den Insolvenzfall sichern. Bis Ende 2021 schlossen die Veranstalter hierfür eine Versicherung ab. Seit Anfang 2022 zahlen sie in einen Sicherungsfonds der Tourismuswirtschaft ein. Für den Absicherer ist es oft günstiger, wenn der insolvente Veranstalter die gebuchten Reisen unter Aufsicht eines Verwalters durchführt, statt den Kunden die gezahlten Reisepreise zu erstatten. Ich muss für jede Reise also bestimmen, ob die Durchführung den Absicherer weniger kostet als die Absage. Das vermittle ich auch den Mitarbeitern im Unternehmen. Zudem startet sofort ein Investorenprozess, um den Markenwert des insolventen Unternehmens zu schonen.

JT Touristik haben wir in kurzer Zeit erfolgreich verkauft. Und auch bei nicko cruises gelang eine schnelle Lösung.

Hauptasset von Reiseveranstaltern sind die Kundendaten. Wie können Sie diese verwerten?
Das ist mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) etwas schwieriger geworden. Kundendaten, die in den letzten drei Jahren vor Verwertung aktiv genutzt wurden, dürfen mit einer Widerspruchslösung veräußert werden – wenn das Unternehmen nicht in Berlin oder Sachsen sitzt. Ältere Daten dürfen nicht mehr werblich genutzt werden. Für ältere Kundeninformationen gilt dies im Umkehrschluss also nicht. Aber die Daten der Aktivkunden bilden ohnehin den eigentlichen Wert einer Datenbank.

Bei PLUTA sind Sie auch Datenschutzkoordinator für die eigenen IT-Systeme. Welche Anforderungen stellt der Datenschutz an Insolvenzverwalter und Sanierer?
Mit Einführung der DSGVO hat der Schutz persönlicher Daten eine viel größere Bedeutung erhalten. Das wird an den extrem hohen Bußgeldandrohungen bei Verstößen deutlich. Als Sanierer kann ich das nicht ignorieren. Ich muss mir zügig einen Überblick über die im Unternehmen vorhandenen Strukturen und den Umgang mit Daten verschaffen. Missstände müssen sofort abgestellt werden, bevor ich in die Position des für die Daten Verantwortlichen rücke. Sonst riskiere ich – gerade im Endkundengeschäft – eine kostenpflichtige und in der Regel teure „Nachhilfe“ durch den Landesdatenschutzbeauftragten.

Wie nutzen Sie dieses Know-how für Ihre Mandate?
Meine Aufgabe bei PLUTA hilft natürlich auch in Mandaten weiter. Der Stellenwert des Datenschutzes ist vor allem bei den KMU noch nicht in dem Maße bekannt wie es eigentlich nötig wäre. Da kann ich sowohl aufklären als auch helfen, bestehende Probleme überhaupt als solche zu erkennen. Auch bei PLUTA ergeben sich im Tagesgeschäft regelmäßig datenschutzrechtliche Fragestellungen, die ich zu lösen habe. Aus diesem Fundus entstehen meine Lösungsansätze für Mandanten.

Ihr Schreibtisch im Homeoffice ist unter PLUTA-Kollegen legendär. Erklären Sie warum?
(lacht)... Auf dem Schreibtisch stehen zwei Monitorhalterungen mit insgesamt acht Bildschirmen, von denen sechs an meinem Hauptrechner angeschlossen sind. Dafür kassiere ich regelmäßig Sprüche der Kollegen. Es hilft aber bei der Bearbeitung unserer digitalen Akten und ein besserer Ausblick schadet auch nicht, wenn mal Zeit für eine Runde Flugsimulator in einem Airbus A320 ist.

Vielen Dank für das Gespräch.
· Christiane Kunz, M.A., Niederlassung Ulm

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Heinz-Joachim Hombach
Rechtsanwalt

Zur Person

Heinz-Joachim Hombach ist Rechtsanwalt und bestellter Insolvenzverwalter. Er ist in den Niederlassungen Berlin und Leipzig tätig.

PLUTAkurios

Telefonische Rückfrage an den Insolvenzverwalter

Eine Schuldnerin am Telefon möchte gerne wissen, ob sie in der sogenannten „Wohlfühlphase“ ein Auto auf sich zulassen darf. Ob die Wohlverhaltensphase auch eine Wohlfühlphase sein kann, ist uns nicht bekannt, aber ein Insolvenzverfahren kann ein Neuanfang sein.

Hinweise
PLUTAnews erscheint zweimal jährlich mit aktuellen Branchen Insights der Sanierungs- und Restrukturierungsbranche. Nachdruck und Vervielfältigungen sind nur mit vorheriger Genehmigung von PLUTA gestattet.

Zu den Bildnachweisen

Redaktion
M. Pluta
Dr. S. Laubereau
P. Sutter
C. Kunz
Dr. K. von Hase
V. Hoffmann