2021 war in Deutschland und weltweit trotz der COVID-19-Pandemie ein M&A-Rekordjahr. Auch die Aussichten für 2022 sind gut. Jedoch werden MAC- und Earn-out-Klauseln in Verträgen wichtiger.
Die Parteien einer Transaktion befinden sich derzeit in einer schwierigen Lage. Einerseits ist ihnen die Pandemie mit den grundsätzlichen Auswirkungen auf einzelne Branchen inzwischen bekannt. Andererseits ist unklar, welche volks- und weltwirtschaftlichen Auswirkungen die Pandemie noch haben wird. Dies gilt sowohl hinsichtlich negativer Folgen, z. B. für Flugunternehmen und Tourismusbranche, als auch für die Sonderkonjunktur von Unternehmen, die von der Krise profitieren, z. B. Teile des Technologie- und Gesundheitssektors. Die bis nach Fernost reichenden Lieferketten stehen außerdem unter Stress. Hinzu kommen ganz aktuell die unsichere politische Lage in Osteuropa und die Inflationsaussichten. Dies führt zu Unsicherheiten, die vertraglich zu berücksichtigen sind: M&A-Experten empfehlen die verstärkte Verwendung von MAC- und Earn-out-Klauseln.
Käuferschutz durch MAC-Klauseln
MAC-Klauseln berechtigen den Käufer bei wesentlich nachteiligen Veränderungen (Material Adverse Changes – MAC) zum Rücktritt vom Vertrag, zur Vertragsanpassung oder zu einer Preisminderung. In den USA gehören solche Klauseln zum Marktstandard. Bisher waren diese in Deutschland weniger üblich. Nun ändert sich das.
Die Schwierigkeiten stecken in der praktikablen Formulierung der relevanten MAC. Ein Abstellen auf die aktuelle Pandemie dürfte kaum durchsetzbar sein. Die Verkäuferseite wird darauf bestehen, dass die Pandemie vom Käufer eingepreist und gerade ausdrücklich von einer MAC-Klausel ausgenommen wird, sog. carving out. Auch wenn Käufer dies akzeptieren, sind sie für künftige, sonstige Störungen sensibilisiert und erwarten von ihren Beratern, dass hiergegen vertragliche Vorsorge getroffen wird.
Earn-out-Klauseln zur Kaufpreisbestimmung
Earn-out-Klauseln machen einen Teil des Kaufpreises von der künftigen Erreichung bestimmter Erfolgsparameter abhängig, z. B. EBIT oder EBITDA. Sie werden seit jeher empfohlen, um unterschiedliche Kaufpreisvorstellungen in Krisenzeiten oder bei volatilen Marktgegebenheiten zu überbrücken. Vielfach werden Earn-out-Klauseln als geeignet angesehen, um trotz der unsicheren Corona-Zeiten zu einer Kaufpreiseinigung zu gelangen.
Die Hauptgefahr eines Earn-out liegt in der Gefahr einer Manipulation durch den Käufer, die mit der Länge der Earn-Out-Periode steigt. So könnte der Käufer versuchen, das wirtschaftliche Ergebnis der Zielgesellschaft unlauter zu drücken, etwa durch überhöhte Kosten neuer Geschäftsführer, Konzernumlagen, den Abschluss unvorteilhafter Konzernverträge oder durch die Verlagerungen von Geschäftschancen auf andere Konzerngesellschaften. Aus Sicht der Verkäuferseite steigt die Manipulationsgefahr, wenn sie keinen wesentlichen Einfluss mehr auf die weitere Entwicklung des verkauften Unternehmens ausüben kann, z. B. nachdem sie ihre Geschäftsleitertätigkeit beendet hat. Für Verkäufer ist es bedenklich, wenn Käufer pandemiebedingt längere Earn-out-Perioden verlangen, denn Manipulationsgefahr und Streitanfälligkeit von Earn-out-Klauseln steigen damit beträchtlich. Zudem führt es bei distressed M&A-Transaktionen zu besonderen Problemen, wenn es während der Earn-out-Periode zur Insolvenz einer Partei kommt.
· Dr. Karl von Hase, PLUTA Niederlassung Düsseldorf