PLUTAnews Ausgabe 18
Wir helfen Unternehmen.

Sanierung ohne Insolvenz

April 2019

Die EU-Richtlinie über das präventive Restrukturierungsverfahren wird die deutsche Sanierungspraxis verändern. Die aus der Richtlinie abzuleitenden Rechtsvorschriften müssen die Rahmenbedingungen in Deutschland berücksichtigen.

Die Europäische Union ermöglicht Krisenunternehmen mit einem „präventiven Restrukturierungsrahmen“ eine Sanierungschance ohne Insolvenzverfahren. Ende 2018 haben der Rat der Europäischen Union, das EU-Parlament und die EU-Kommission ihren Trilog zur Richtlinie abgeschlossen. Der vorgelegte Text bedarf noch der formalen Beschlussfassung sowie der Veröffentlichung. Anschließend haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die neue Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Länderspezifische Abweichungen sind dabei möglich.

Weiterlesen

Fazit

Der Restrukturierungsrahmen lässt den Mitgliedstaaten noch genügend Spielraum für die Anpassung an nationales Recht. Damit wird das deutsche Insolvenzrecht nicht ausgehebelt.

Im geforderten Restrukturierungsplan sind folgerichtig nicht nur finanzielle, sondern auch operative Maßnahmen zu entwickeln. Nur mit einem Schuldenschnitt kann ein Unternehmen nicht dauerhaft gesunden.

SANIERUNGaktuell

Aus der Mode

Aus der Mode

Die Modebranche steht unter Druck. K&L, AWG und Gerry Weber – nur drei Beispiele von Unternehmen, die es letztlich nicht vermeiden konnten, den Gang zum Amtsgericht anzutreten. Doch warum müssen so viele traditionsreiche Unternehmen Insolvenz anmelden?

Laut Angaben des Gesamtverbandes der deutschen Textil- und Modeindustrie erwirtschaften die rund 1.400 Unternehmen der Branche ca. 35 Mrd. Euro Umsatz im Jahr. Doch die Umsätze sind seit Jahren rückläufig. Branchenexperten gehen davon aus, dass weitere Insolvenzen drohen, wenn sich die mittelständisch geprägte Modebranche nicht kurzfristig anpasst. Sowohl Handel als auch Hersteller sind gefährdet.

Onlinehandel, die große Herausforderung
Eine der größten Veränderungen der vergangenen Jahre ist der Onlinehandel. Während der stationäre Handel zuletzt starke Umsatzeinbußen verbuchte, erfreut sich der Online-Einkauf von Bekleidung großer Beliebtheit. Und davon profitieren die Händler im Netz. Laut Bundesverband E-Commerce und Versandhandel wuchs der Onlinehandel im Bereich Bekleidung 2018 um 7,7 Prozent auf 16,8 Mrd. Euro. Zum Vergleich: 2014 lag der Online-Umsatz mit Bekleidung in Deutschland nur bei 11,9 Mrd. Euro.

Modehersteller müssen schneller werden
Brancheninsider führen aber auch interne Versäumnisse bei den Herstellern an. Oftmals werden Trends verpasst und neue Ideen nicht umgesetzt. Dabei sind z.B. Innovationen auf den Verkaufsflächen gefragt. Zudem müssen die Hersteller ihre Kollektionen schneller auf den Markt bringen als früher – und zugleich die Kosten im Griff haben. Wichtig ist es, rechtzeitig Sanierungsmaßnahmen zu ergreifen und die Ausrichtung des Unternehmens zu prüfen. PLUTA beschäftigt sich derzeit gleich mit drei interessanten Fällen aus der Modebranche.

GERRY WEBER International AG
Die Nachricht sorgte für Aufsehen in der Branche: Das traditionsreiche Modeunternehmen GERRY WEBER International AG stellte ­Insolvenzantrag und beantragte die Eigenverwaltung. Grund war eine fehlende Finanzierungszusage. Das Gericht ordnete die Eigenverwaltung an und bestellte den Sanierungsexperten Stefan Meyer zum vorläufigen Sachwalter. Gemeinsam mit seinem Team wird er die Restrukturierung begleiten und dabei die Gläubigerrechte besonders im Auge haben.

Monsoon Accessorize
Die Betreiberin der Accessorize Schmuck- und Modefilialen musste Anfang des Jahres Insolvenz anmelden. Ivo-Meinert Willrodt ist seither als vorläufiger Insolvenzverwalter tätig. Grund für die Antragstellung ist das geänderte Konsumverhalten der Kunden, was zu Umsatzrückgängen in Deutschland führte. Deutschlandweit betreibt das Unternehmen mehr als 30 Filialen.

Martini Schmuckzeit
Patrick Meyerle wurde zum Verwalter von Martini Schmuckzeit bestellt. Der Preiskampf durch den Onlinehandel führte auch bei diesem Betrieb zu finanziellen Problemen, weswegen die Verantwortlichen einen Insolvenzantrag stellen mussten. Das Unternehmen verkaufte Schmuck verschiedener Marken an mehreren Standorten im Raum Nürnberg, in Stuttgart und Berlin.

· Stefan Meyer

Ergebnisse der ESUG-Evaluation

2012 hat der Gesetzgeber das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) eingeführt. Dadurch haben erstens Unternehmen die Möglichkeit, sich in Eigenregie unter Beiordnung eines Sachwalters neu aufzustellen, um so die Krise zu überwinden und zweitens haben Gläubiger ein wesentliches Mitbestimmungsrecht bei der Auswahl von Insolvenzverwalter oder Sachwalter. So sollte die Sanierung über die Insolvenz hinaus planbarer werden. Faktisch wurde dabei die Beratertätigkeit gestärkt und der Einfluss der Gerichte und Verwalter zurückgedrängt.

Die Auswirkungen in der Praxis auf die Sanierung von Unternehmen und auch auf die Unabhängigkeit der Verwalter wurde 2018 von einem Expertengremium evaluiert und im Herbst vorgestellt.

Neben einem statistischen Überblick erfolgte auch eine strukturierte Befragung aller relevanten Insolvenzbeteiligten. Im Wesentlichen wurde festgestellt, dass das Gesetz angenommen wurde, und es keine größeren Missbräuche gab. Allerdings wurde vorgeschlagen, Änderungen bei den Zugangsvoraussetzungen vorzunehmen, insbesondere die Zugangseignung zum Eigenverwaltungsverfahren zu präzisieren und das Verfahren von der Sanierungsfähigkeit abhängig zu machen.

Das Schutzschirmverfahren hätte sich als zu aufwändig erwiesen, sodass es sinnvoll sei, die Verfahren nach §§ 270a und 270b InsO zusammenzufassen.

Darüber hinaus enthält der über 300-seitige Bericht interessante Auswertungen der Befragung der Marktteilnehmer. Ob der Gesetzgeber allerdings daraufhin in dieser Legislaturperiode nochmals eine Gesetzesänderung vornimmt, ist fraglich. Es ist eher anzunehmen, dass die nächsten Änderungen im Zusammenhang mit der Einführung des präventiven Restrukturierungsrahmens erfolgen. · MP

Fazit

Die Ergebnisse der Evaluation sind für Insolvenz­praktiker plausibel. Ein Nachsteuern des Gesetzgebers wäre sinnvoll.

PLUTAaktuell

Lösung für E-Mobilität Start-up

Lösung für E-Mobilität Start-up

München Erfreuliche Nachrichten für ein junges, innovatives Unternehmen, das u.a. Ladestationen für Elektroautos entwickelt. Im Eigenverwaltungsverfahren der eluminocity GmbH haben das Management sowie das PLUTA-Team um Ivo-Meinert Willrodt und Claas Suermann eine Investorenlösung erzielt. Das renommierte Unternehmen Wirelane übernimmt den Geschäftsbetrieb und nahezu alle Mitarbeiter. In Zukunft wird der Investor das Produktangebot rund um das Thema E-Mobilität weiter ausbauen.

Fingerspitzengefühl für Reiseveranstalter

Finderspitzengefühl für Reisenveranstalter

Karlsruhe Reisen sind für viele Menschen ein emotionales Thema – insbesondere wenn der Veranstalter Insolvenz anmelden muss. H&H Touristik, Spezialanbieter für Gruppen- und Sportreisen, musste im Februar den Gang zum Amtsgericht antreten. Michael Pluta wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Rainer Bachert und Heinz-Joachim Hombach betreuen als vorläufige Verwalter zwei weitere Gesellschaften der Gruppe. Gemeinsam sorgen sie dafür, dass die gebuchten Reisen durchgeführt werden.

Deutsch-italienische Investorensuche für Solarparks

Frankfurt / Mailand Das auf Sicherheitsdienste für Solarparks spezialisierte Unternehmen PV protect viasys mit Sitz in Frankfurt ist insolvent. Von den über 200 betreuten Solarparks liegen 135 in Italien. Weitere Parks werden in Deutschland, Spanien, Frankreich, Belgien und Großbri­tannien betrieben. Insolvenzverwalter Dr. Stephan Laubereau arbeitet eng mit dem Mailänder PLUTA-Kollegen Prof. Alessandro P. Scarso zusammen, der sowohl bei der Investorensuche als auch bei den gesellschaftsrechtlichen Fragen rund um die italienische Tochtergesellschaft unterstützt. Diese ist nicht von der Insolvenz betroffen.

PLUTA hilft Bildungseinrichtungen

Köln / Bayreuth Das von Maria Montessori begründete alternative Pädagogikkonzept erfreut sich bei vielen Eltern großer Beliebtheit. Dennoch mussten nun zwei Einrichtungen den Gang zum Amtsgericht antreten. Dr. Ruth Rigol ist als Verwalterin für zwei Kindergärten und eine offene Ganztagsschule in Bergisch Gladbach tätig, Ulrich Pfeifer wurde zum Sachwalter im Eigenverwaltungsverfahren einer Schule im bayerischen Arzberg bestellt. Gute Nachrichten gibt es bereits: Im Rheinland wurden Investorenlösungen mit zwei neuen Trägern erreicht. In Bayern ist die Sanierung mittels Insolvenzplan angestrebt.

Fahrzeugbauer will wieder auf Erfolgsspur

Leipzig Die ostdeutsche Firma Meier-Ratio produziert Absetz- und Abrollkipper sowie Anhänger für Nutzfahrzeuge. Die Geschäftsführung stellte Antrag auf ein Eigenverwaltungsverfahren, um die Gesellschaft zu sanieren und die Produktivität zu steigern. Sachwalter ist Dr. Stephan Thiemann. Die Aussichten sind gut. Der Fahrzeugbauer startet in das Jahr 2019 mit einem deutlichen Auftragsplus.

Perspektiven für Industriedienstleister

Stuttgart Ein Industriedienstleister aus Fellbach befindet sich in finanziellen Schwierigkeiten. Die QSSL Industrieservice GmbH bietet hauptsächlich für die Automobilindustrie Qualitätssicherung sowie weitere Services wie Montagearbeiten und Logistikprozesse an. Ilkin Bananyarli wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der Geschäftsbetrieb wird fortgeführt. Zugleich sucht der Sanierungsexperte nun nach einem Investor für das Unternehmen.

Neuaufstellung für renommierten Busausstatter

Heilbronn Die Frenzel GmbH hat sich mit der hochwertigen Ausstattung von Bussen, unter anderem auch für Fußball-Bundesligavereine wie den FC Bayern München, einen Namen gemacht. Nun musste das Unternehmen Insolvenz anmelden. Grund für die Antragstellung waren Liquiditätsschwierigkeiten. Das Amtsgericht hat erst kürzlich das Insolvenzverfahren eröffnet und Michael Pluta zum Insolvenzverwalter bestellt. Gemeinsam mit seinem Team hilft er dem Unternehmen, sich zukunftsfähig aufzustellen. Die Gesellschaft mit Sitz in Obersulm bei Heilbronn beschäftigt 55 Mitarbeiter. Der Geschäftsbetrieb läuft seit der Antragstellung uneingeschränkt weiter. Pluta hat zusammen mit seinem Team den Investorenprozess gestartet und bereits erste Gespräche geführt. „Die Mitarbeiter sind hoch motiviert und die Kunden halten dem Traditionsbetrieb die Treue. Das ist sehr erfreulich und eine gute Basis für die Gespräche“, so Sanierungsexperte Pluta.

Investor für Personaldienstleister

Bielefeld 17 Standorte in Deutschland, rund 1.500 Mitarbeiter und einer der größten Arbeitgeber der Region: Das sind die Eckdaten des Personaldienstleisters Teilzeit Thiele aus Nordrhein-Westfalen. Für das traditionsreiche Unternehmen wurde mit der TEMPTON-Gruppe nun ein Investor gefunden, der den Geschäftsbetrieb und alle Zeitarbeitnehmer mit seiner Organisation zusammenführt. Seit Ende 2018 befanden sich fünf operative Gesellschaften von Teilzeit Thiele in Eigenverwaltung. Sanierungsexperte Stefan Meyer war als Sachwalter tätig. Mit seinem Team begleitete und überwachte er die Verfahren, den laufenden Geschäftsbetrieb sowie den M&A-Prozess und wahrte dadurch die Gläubigerinteressen.

Willrodt ist Vizepräsident des EIP

International Ivo-Meinert Willrodt, Geschäftsführer und Managing Partner von PLUTA, wurde zum Vizepräsidenten der European Insolvency Practitioners Association (EIP) gewählt. Die EIP ist die 2016 gegründete europäische Dachorganisation von Insolvenzverwaltern und Sanierungsexperten. Ziel der Organisation ist es, die Interessen der Branche in Brüssel zu vertreten. Zudem wurde Willrodt im vergangenen Jahr in die Europagruppe der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein aufgenommen.

Im Gespräch

April 2019

Offen für Neues

PLUTA ist seit 18 Jahren in Italien niedergelassen. Was sind dort die Schwerpunkte der Arbeit?
Wir beraten Unternehmen insbesondere in Bereichen wie Steuer-, Arbeits- und Gesellschaftsrecht. Weitere Schwerpunkte sind die Beratung von Banken und Investmentfonds bei Investitionen in Italien und insbesondere bei strukturierten Immobilienfinanzierungen – sowohl bei neuen Engagements als auch bei Restrukturierung der Darlehensnehmer. In Italien sind wir nicht als Verwalter tätig, wir beraten aber in Insolvenzrechtsfragen, beispielsweise bei Anfechtungsklagen.

Gibt es ein Mandat, das Ihnen besonders in Erinnerung geblieben ist?
Das sind Fälle, in denen ich Neues zu einer bestimmten Branche gelernt habe, z.B. im Rahmen einer Insolvenz einer großen internationalen Erdölfirma. In dem Verfahren musste das dem Schuldner anteilig zustehende Rohöl veräußert werden, welches in den Tanks des Pipelinebetreibers gelagert und vermischt war. Die Tanks wurden von mehreren Ölfirmen genutzt. In diesem Zusammenhang habe ich viel Neues über Ölpipelines gelernt.

Sie haben also ein breites Spektrum an Verfahren?
Ja, ich übernehme auch gerne kleinere Verfahren, wenn es um die Aufdeckung von Fehlverhalten von Schuldnern geht und um den Schutz der Gläubigerrechte. Aber spannend sind natürlich solche Mandate, die einen großen wirtschaftlichen Wert haben.

Sie sind als europäischer Anwalt in Frankfurt zugelassen. Wie sieht die deutsch-italienische Zusammenarbeit aus?
Sehr oft bin ich in der Mainmetropole und unterstütze vor allem dann, wenn italienische Mandate einen rechtlichen Bezug zu Deutschland haben oder umgekehrt. Ich pendele daher zwischen Mailand und Frankfurt. Die Mandanten wissen es zu schätzen, dass wir in beiden Metropolen sind und wichtige Treffen in Frankfurt oder Mailand abhalten können.

Haben Sie ein aktuelles Beispiel?
Ich arbeite derzeit mit den PLUTA-Kollegen in Frankfurt bei einem Insolvenzverfahren eines Sicherheitsunternehmens für Solarparks zusammen. Das Unternehmen hat eine Tochterfirma in Italien, die nicht insolvent ist. Ich begleite die Investorensuche und berate bei rechtlichen Fragen rund um die italienische Tochtergesellschaft.

Sie sind auf Rechtsberatung spezialisiert. Einer der Schwerpunkte ist dabei das Insolvenzrecht. Gibt es grundlegende Unterschiede zwischen Deutschland und Italien?
Ja, die gibt es. In Italien dauern die Verfahren in der Regel länger, daher gibt es mehr außergerichtliche Vergleiche. Erst kürzlich wurde eine neue Insolvenzordnung verabschiedet, die im August 2020 in Kraft treten wird. In punkto Insolvenzrecht ist Italien ein Vorreiter bei Schutzschirmverfahren, deren Bedeutung in der neuen Ordnung nochmals hervorgehoben wurde. Zudem gibt es in Italien einige Besonderheiten: So kann z.B. noch vor einem Schutzschirmverfahren eine Bank eine Finanzierung anbieten und diese vom Gericht genehmigen lassen. Muss das Unternehmen dann trotzdem unter den Schutzschirm, werden die Forderungen der Bank vorrangig bedient. Diese Art der Finanzierung hilft vielen Unternehmen in der Krise und verhindert Insolvenzen.

Sie sind als Dozent auch in der Lehre tätig. Haben Sie einen Rat an den juristischen Nachwuchs?
Die Arbeit mit jungen Menschen bereitet mir große Freude. Ich empfehle, viele Länder kennenzulernen und international zu arbeiten. Davon profitiert man im späteren Berufsleben sehr.

Sie sprechen neben Italienisch auch fließend Deutsch, Englisch und Französisch. Welche Sprache würden Sie gerne noch lernen?
Ich hatte das Glück, in Deutschland und in anderen Ländern aufzuwachsen, da mein Vater im italienischen diplomatischen Dienst und später auch als Botschafter tätig war. Als Teenager verbrachte ich mehrere Jahre in Ägypten. Leider habe ich damals jedoch kein Arabisch gelernt. Diese beeindruckende Sprache würde ich gerne noch beherrschen.

Vielen Dank für das Gespräch. · PS

Zur Person

Prof. Alessandro P. Scarso ist Avvocato und Wirtschaftsprüfer. Bis 2019 leitete er die PLUTA Niederlassung Mailand.

PLUTAkurios

Wohlverhalten führt (auch) zum Liebesglück

Bericht des Schuldners während der Restschuldbefreiungsphase:
Meine persönlichen Verpflichtungen erfolgen pflicht- und regelmäßig. Schöner Nebeneffekt: Ich habe eine Lebenspartnerin gefunden, die mich physisch und psychisch sehr aufbaut.

Hinweise
PLUTAnews erscheint zweimal jährlich mit aktuellen Branchen Insights der Sanierungs- und Restrukturierungsbranche. Nachdruck und Vervielfältigungen sind nur mit vorheriger Genehmigung von PLUTA gestattet.

Zu den Bildnachweisen

Redaktion
M. Pluta
Dr. S. Laubereau
P. Sutter
Ch. Kunz