PLUTAnews Ausgabe 12
Wir helfen Unternehmen.

Negativzinsen und ihre unbedachten Folgen

April 2016

Seit Jahren sind die Zinsen in Europa auf historisch niedrigem Niveau. Firmen müssen bereits einen Strafzins zahlen, wenn sie Geld anlegen. Noch schlimmer sind die Auswirkungen für Unternehmen mit hohen Pensionsrückstellungen.

Karikatur - Reform Anfechtungsrecht

Schwaches Wirtschaftswachstum und niedrige Inflationsraten veranlassen die Europäische Zentralbank immer wieder zu einer Lockerung der Geldpolitik. So bleiben die Zinsen weiterhin niedrig. Bereits seit 2014 müssen Banken einen Strafzins für Einlagen bei der EZB bezahlen. Erste Bank­institute geben diesen Strafzins an Groß- und Mittelstandskunden weiter. Es ergeben sich aber auch andere, bisher wenig beachtete Folgen aus diesem Niedrigzinsumfeld: Für Unternehmen mit hohen Pensionsrückstellungen entstehen große Belastungen.

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Fazit

Die Geldpolitik der EZB hat also nicht nur für Sparer negative Folgen, sondern auch für Unternehmen mit hohen Pensionsrückstellungen. Handeln ist dringend notwendig. Die Gesetzesänderung ist ein erster Schritt, aber sicher keine dauerhafte Lösung.

RECHTaktuell

Status quo zur Reform des Insolvenz­anfechtungsrechts

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen wurde Mitte Januar zur Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Im vergangenen Herbst hatte die Regierung den Entwurf beschlossen. Dieser soll die vorhandenen Rechtsunsicherheiten, die vor allem den Wirtschaftsverkehr und die Arbeitnehmer belasten, beseitigen. Doch in der Praxis dürfte er zumindest zum Teil das Gegenteil erreichen bzw. kaum Auswirkungen auf die Insolvenzverwaltung haben, wie bereits in der letzten Ausgabe des Newsletters erläutert wurde. Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung Ende Februar kritisierten nun auch verschiedene Sachverständige den Entwurf – vor allem das sog. Fiskusprivileg, also den Schutz vor Anfechtung von gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern. So sind die Experten der Meinung, die Zahl der Insolvenzeröffnungen würde unter anderem mit dieser Regelung massiv zurück gehen, da oftmals mangels Masse keine Sanierung mehr möglich wäre. Dr. Martin Prager zweifelte die generelle Notwendigkeit dieser Reform des Insolvenzanfechtungsrechts an. Als Vertreter des Deutschen Anwaltvereins erklärte er, dass die denkbare Übertreibung der Durchsetzung von Ansprüchen mittlerweile durch die Rechtsprechung unterbunden sei. Nach Abschluss der Beratungen wird der Entwurf nun ins Plenum zur zweiten Lesung verwiesen.

Haftung für Zahlungen nach Insolvenzreife

Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofes regelt nun die Haftung einer im Ausland gegründeten Gesellschaft, wenn über deren Vermögen in Deutschland das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Damit wurde die schon länger diskutierte Frage zur insolvenznahen Haftung von Organen von Auslandsgesellschaften, die den Schwerpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen in Deutschland haben, geklärt. Die Richter entschieden, dass der Haftungstatbestand nach § 64 GmbHG nicht auf die deutsche Gesellschaft beschränkt ist. Hier handele es sich um einen Teil des deutschen Insolvenzrechts, der auch auf Organe einer im Ausland gegründeten Gesellschaft angewendet werden darf. Nach § 64 GmbHG haftet der Geschäftsführer einer GmbH persönlich für nach Eintritt der Insolvenzreife geleistete Zahlungen (EuGH, Urteil vom 10.12.2015, C-594/14). · SL

Zahl der Insolvenzen rückläufig

Die Zahl der Firmeninsolvenzen in Deutschland ist 2015 weiter gesunken. Insgesamt mussten im vergangenen Jahr 23.222 Unternehmen Insolvenz anmelden. Im Vergleich zu 2014 entspricht dies einem Rückgang von 5,4 Prozent (24.549). Vor zehn Jahren gab es in Deutschland noch 36.843 Insolvenzen. Anders sieht es bei den Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) aus. Hier stieg die Zahl um 4,6 Prozent auf 2.144 Fälle.

Im relativen Vergleich führt die UG mittlerweile die Insolvenzstatistik an. Die Quote liegt bei 225 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen. Am häufigsten von der Insolvenz betroffen sind Unternehmen aus der Logistikbranche und dem Baugewerbe. Die Statistik zeigt außerdem, dass in 80,1 Prozent der Fälle kleine Firmen mit maximal fünf Mitarbeitern den Gang zum Insolvenzgericht beschreiten mussten. · PS

PLUTAaktuell

Auf Kreuzfahrt durch Berlin

Blue Moon River Cruise

Berlin Bereits zum dritten Mal fand der PLUTA Branchen-Treff am Rande des Deutschen Insolvenzrechtstages in Berlin statt. Dieser stand 2016 ganz im Zeichen der Insolvenz von nicko cruises, nachdem Michael Pluta im vergangenen Jahr gemeinsam mit seinem Team, Stephan Gittel, Heinz-Joachim Hombach und Fritz Zanker, den Anbieter von Flusskreuzfahrten sanieren und an die Mystic Invest veräußern konnte. Auf dem Programm stand eine abendliche Flusskreuzfahrt durch Berlin. An Bord gingen rund 200 Geschäftspartner. Unter den Gästen der informativen Veranstaltung war auch Carsten Keil, Geschäftsführer der nicko cruises GmbH. Das Unternehmen bietet heute Flusskreuzfahrten auf drei Kontinenten und in mehr als 20 Ländern an.

Bäckerhandwerk bleibt erhalten

Traditionsunternehmen Bäckerei Vögele

Augsburg Die Bürger in Schwabmünchen werden weiter mit selbstgemachten Backwaren vor Ort versorgt. Der letzte ortsansässige Bäckereihandwerksbetrieb wird restrukturiert. Die Bäckerei Vögele musste Insolvenz anmelden, das Amtsgericht Augsburg bestellte Georg Stemshorn zum Insolvenzverwalter. Gemeinsam mit Diplom-Kaufmann Andreas Hummel wird der Sanierungsexperte Strukturen verschlanken, um den Betrieb profitabel zu machen. Zukünftig findet eine Konzentration auf die beiden Filialen in Schwabmünchen sowie die Filiale in Untermeitingen statt. Damit bleibt auch ein Stück der lokalen Tradition erhalten: Der Betrieb blickt auf eine lange Historie zurück, die Gründung erfolgte bereits 1906.

PLUTA auf Expansionskurs

Ingo Thurm und Stefan Meyer

Lübbecke / Hannover Neuzugänge für das PLUTA-Team: MEYER Rechtsanwälte Insolvenzverwalter geht zum 1. April 2016 mit der PLUTA Rechtsanwalts GmbH zusammen. Die Sozietät beschäftigt 33 Mitarbeiter an den sechs Standorten in Berlin, Hannover, Lübbecke, Münster, Osnabrück und Paderborn. Stefan Meyer, der die gleichnamige Kanzlei gegründet und aufgebaut hat, steigt überdies in die Geschäftsführung bei PLUTA ein. Der 49-jährige Fachanwalt für Insolvenzrecht verfügt über langjährige Erfahrung bei der Restrukturierung von Unternehmen und wird in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Brandenburg regelmäßig als Insolvenzverwalter und Sachwalter bestellt. Seit dem 1. Januar 2016 gehört Insolvenzverwalter Ingo Thurm aus Hannover mit seinem neunköpfigen Team ebenfalls zu PLUTA. Thurm ist seit 2001 als Anwalt tätig und wird seit 2004 regelmäßig zum Insolvenzverwalter in Niedersachsen bestellt. In seiner Karriere hat Thurm bereits zahlreiche Insolvenzverfahren erfolgreich bearbeitet und stärkt das klassische Geschäft der Insolvenzverwaltung von PLUTA. Der 43-Jährige hat Rechtswissenschaft in Göttingen studiert. Er arbeitete bislang für die renommierte Kanzlei THURM.WACHSMUTH.

Arbeitsplätze gerettet

CTS Logistik Personal Service GmbH

Bremen Es dauerte nur knapp drei Monate und dann stand fest: so gut wie alle 200 Arbeitsplätze konnten gerettet werden – ermöglicht durch das Verfahren in Eigenverwaltung. Das Team um Torsten Gutmann und Dr. Mario Nawroth sicherte damit in kürzester Zeit die Zukunft der CTS Logistik Personal Service GmbH. Das Unternehmen aus Göttingen hatte zuvor aufgrund von Liquiditätsschwierigkeiten frühzeitig das Verfahren in Eigenverwaltung beantragt und den Sanierungsexperten Gutmann in die Geschäftsführung berufen. Die Gesellschaft war in zwei Bereichen tätig: in der Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen sowie im Logistikbereich. Der Geschäftsbereich der Weiterverarbeitung wurde an eine bundesweit tätige Unternehmensgruppe im Bereich der Dienstleistungen für Verlage veräußert. Der Bereich Logistik bleibt mit allen 70 Mitarbeitern erhalten. Hierzu wurde ein Insolvenzplan erarbeitet, der vom Gericht bestätigt wurde. Das Ergebnis der Eigenverwaltung ist auch für die Gläubiger positiv. Sie können mit einer Quote von rund 27 Prozent rechnen.

100 Prozent Quote für die Gläubiger

Bayreuth Einen besonderen Erfolg konnte Insolvenzverwalter Dr. Martin Prager bei der TACO Kunststofftechnik erreichen. Es gelang ihm mit seinem Team, zu dem Holger Christian Buehler, Hans-Christian Kaellner, Marcus Katholing und Michael Hieber zählten, die Forderungen aller Gläubiger in vollem Umfang zu erfüllen. Hierbei handelte es sich um alle gewöhnlichen Insolvenzforderungen nach § 38 der Insolvenzordnung (InsO). Selbst nachrangige Forderungen nach § 39 InsO konnten zu 50 Prozent bezahlt werden. Die TACO Kunststofftechnik GmbH, ein Automobilzulieferer mit über 250 Mitarbeitern aus der Nähe von Coburg, ging 2009 in die Insolvenz. Der Geschäftsbetrieb musste eingestellt werden, weil keine Investorenlösung möglich war.

Traditionsunternehmen gerettet

Regensburg Aufatmen in Niederbayern: Die Straubinger Metallbau GmbH, die seit 40 Jahren am Markt aktiv ist, konnte gerettet werden. Insolvenzverwalter Ivo-Meinert Willrodt hat eine Investorenlösung erreicht. Käufer ist Bartholomäus Simbürger, der das Unternehmen aufgebaut und bis 2013 geleitet hat. Mit einer übertragenden Sanierung bleibt damit nicht nur der Name des Traditionsunternehmens erhalten, auch alle 18 Mitarbeiter behalten ihre Arbeitsplätze. Die Kernkompetenzen der Gesellschaft liegen im Metall- und Stahlbau sowie bei Brandschutzmaßnahmen.

Ein Jahrzehnt in Spanien

Madrid / Barcelona Feliz cumpleaños! hieß es Anfang des Jahres bei PLUTA in Spanien. Die spanische Gesellschaft feierte ihr zehnjähriges Bestehen. Sie hat sich von einer reinen Insolvenzrechtskanzlei zu einer insolvenzrechtlichen Sanierungs- und Anwaltsgesellschaft entwickelt, um anderen Kanzleien, natürlichen und juristischen Personen zu helfen. Erst kürzlich hat die Niederlassung zusammen mit der spanischen Handelsbank EBN Banco ein Gemeinschaftsunternehmen gegründet. Damit wird die vorhandene Sanierungserfahrung von PLUTA mit der Finanzexpertise von EBN zusammengeführt, um Firmen in der Krise zu beraten und das Geschäft in Spanien weiter auszubauen. Dr. Joaquim Sarrate Pou und sein Team betreuen auch grenzüberschreitende Verfahren. Einen Erfolg können die spanischen PLUTA-Experten in Deutschland verzeichnen: Erstmals hat ein deutsches Gericht die spanische Gesellschaft als Verwaltung in der Vorauswahlliste akzeptiert. Anders als in Deutschland werden in Spanien auch juristische Personen für die Insolvenzverwaltung berufen.

Blick zurück: OKU auf Wachstumskurs

Stuttgart Firmen in der Insolvenz zu sanieren und wieder am Markt zu platzieren ist eine Herausforderung – im Idealfall aber auch der Beginn einer neuen Erfolgsgeschichte. Das beweist OKU aus Winterbach in Baden-Württemberg. Das Maschinenbauunternehmen hatte 2010 Insolvenz angemeldet. Bereits während dieser Phase konnte die schwäbische Firma größere Aufträge an Land ziehen. 2013 verkaufte Insolvenzverwalter Michael Pluta die Gesellschaft an das US-amerikanische Unternehmen LANCO Assembly System. Heute, knapp drei Jahre später, ist die Firma immer noch auf Erfolgskurs und wächst wieder: Die Zahl der Mitarbeiter stieg von 120 auf 135.

Im Gespräch

Über den Tellerrand blicken

Herr Willrodt, Sie haben über 200 Firmeninsolvenzen betreut. Gibt es einen Fall, der in Erinnerung bleibt?
Es gibt viele Verfahren. Bei einem Automobilzulieferer wurde der letzte verbliebene Investor von einem Teil der Belegschaft und vom Betriebsrat zunächst abgelehnt. Es ist uns damals gelungen, den Investor bei der Stange zu halten und die Mitarbeiter zu überzeugen. Das Unternehmen ist heute sehr erfolgreich. Die Insolvenz einer großen deutschen Baufirma beschäftigt uns noch heute. Wir als Insolvenzverwaltung führen zwei große Baustellen fort, die Abnahme wird dieses Jahr erfolgen. In dem Verfahren konnten wir viele Arbeitsplätze retten, weil ein Verkauf in letzter Minute gelang.

Was macht die Insolvenzverwaltung so spannend?
Das sind mehrere Aspekte. Als Verwalter hat man direkten Kontakt zu vielen Menschen. Man muss sich zügig in komplexe Sachverhalte einarbeiten und schnell Entscheidungen treffen.

Wollten Sie schon immer in diesem Bereich tätig sein?
Nach dem Studium stand für mich fest, dass ich im juristischen und betriebswirtschaftlichen Bereich arbeiten möchte. Die Insolvenzverwaltung und Sanierungstätigkeit ist die ideale Kombination.

Sie haben u.a. in Frankreich und in der Schweiz studiert. Ihre Erkenntnisse aus dieser Zeit?
Die Schweiz ist noch konservativer als Deutschland. Mein Jahr in Frankreich war eine großartige Erfahrung und damals geschlossene Freundschaften bestehen noch heute.

Sie haben längere Zeit in den USA gearbeitet. Welche Erfahrungen haben Sie dort gemacht?
Die Offenheit und der Grundoptimismus der Amerikaner sind beeindruckend. Wir haben damals für ein wichtiges Projekt eine Partnerfirma gefunden, die auf eine völlig andere Branche spezialisiert war. Alles hat funktioniert, aber so etwas ist nur in den USA möglich.

Für PLUTA koordinieren Sie die Arbeit mit internationalen Partnern.
Im Netzwerk BTG Global Advisory habe ich die Möglichkeit, über den Tellerrand hinauszublicken. Der Austausch mit den ausländischen Partnern ist wichtig, um die unterschiedlichen Abläufe der nationalen Insolvenzverfahren zu verstehen. Zudem kann man beobachten, in welchem direkten Wettbewerb die Insolvenzsysteme mit ihren Werkzeugkästen (Chapter 11, Scheme of Arrangement etc.) stehen, wenn es um Insolvenzverfahren von internationalen Konzernen geht.

Sie sprechen Deutsch, Englisch und Französisch. Welche Sprache würden Sie noch gerne sprechen können?
Italienisch. Ich beneide meine Frau, die fließend italienisch kann.

In welchem Land machen Sie am liebsten Urlaub?
Italien. Der Urlaub beginnt direkt hinter dem Brenner beim ersten Espresso.

Was machen Sie an freien Tagen am liebsten?
Im Winter Ski oder Schlittenfahren mit der Familie und im Sommer die Berge genießen.

Vielen Dank für das Gespräch. · PS

Ivo-Meinert Willrodt

Ivo-Meinert Willrodt
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Executive M.B.A.-HSG

Zur Person

Ivo-Meinert Willrodt, 43, ist Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Insolvenzrecht und hat einen MBA der Universität St. Gallen. Er begann 2002 seine Karriere bei PLUTA und ist seit 2009 in den Niederlassungen Regensburg sowie München tätig und wird regelmäßig zum Insolvenzverwalter bestellt. Willrodt ist vorwiegend auf Unternehmensrestrukturierungen und Insolvenzverfahren im Inland und Ausland spezialisiert. Er ist verheiratet und hat drei Kinder.

PLUTAkurios

Wenn Gläubiger kein Geld wollen

Schreiben eines Gläubigers an die Insolvenzverwalterin:
Der Betrag, welcher von der Insolvenzverwalterin bei uns eingegangen ist, wird an diese zurückerstattet. Bei einer Insolvenz kann nämlich der Insolvenzverwalter die Zahlung von uns zurückfordern, um andere Gläubiger zu bedienen.

Hinweise
PLUTAnews erscheint zweimal jährlich mit aktuellen Branchen Insights der Sanierungs- und Restrukturierungsbranche. Nachdruck und Vervielfältigungen sind nur mit vorheriger Genehmigung von PLUTA gestattet.

Zu den Bildnachweisen

Redaktion
Dr. S. Laubereau
M. Pluta
P. Sutter
Ch. Kunz