Insolvenzverwaltung | Die Spezialkanzlei PLUTA Rechtsanwalts GmbH
Wir helfen Unternehmen.

Insolvenz als zweite Chance

In Krisen reichen die Anstrengungen von Management, Gesellschaftern und Mitarbeitern nicht immer aus, um ein Unternehmen wieder auf Erfolgskurs zu bringen. Auch die Geduld der Lieferanten ist erschöpft, wenn Zahlungen zu lange ausbleiben. Und spätestens bei drohender Zahlungsunfähigkeit steht die Insolvenz bevor. Was früher mit der Schließung von Unternehmen gleichgesetzt wurde, ist heute auch die Chance für einen Neuanfang - vorausgesetzt Unternehmensführungen ziehen die Insolvenz frühzeitig als Plan “B“ in Betracht.

Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren, aber auch die Planung und Überwachung von Verfahren durch erfahrene Sachwalter oder Insolvenzverwalter eröffnen Gläubigern und Unternehmen zusätzliche Perspektiven. Sie führen Unternehmen kompetent durch Krisen und sichern gegenüber den Gerichten die transparente und einwandfreie Durchführung des Insolvenzverfahrens. So ermöglichen Sie den Erhalt von Unternehmen über die Krise hinaus.

Fallbeispiele

Maschinenbau

Maschinenbau

Nur wenige Tage nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens konnte der Investorenprozess für die Maschinenfabrik Möllers GmbH erfolgreich abgeschlossen werden. Die Arodo Group aus Belgien übernimmt den Geschäftsbetrieb und rund die Hälfte der Mitarbeiter des Maschinenbauers.

Logistik

Logistik

Die Gläubiger der W & F Franke Schwerlast Internationale Spedition GmbH können sich über eine erste Quotenausschüttung von 52,6 Prozent freuen. Damit wurden bereits 1,87 Millionen Euro ausgezahlt.

Referenzen

  • Gebr. Märklin & Cie. GmbH, Göppingen
  • nicko cruises GmbH, Stuttgart
  • Wissmach Modefilialen GmbH, Göppingen
  • BGP Immo-West S.à.r.l. & Co. KG, Grünwald
  • KPS AG, Hirschberg
  • Gellertstadt Bäckerei GmbH, Hainichen
  • HASTRABAU-WEGENER GmbH & Co. KG, Langenhagen
  • AdMould Werkzeugbau GmbH, Thannhausen
  • Autohaus Sölter GmbH & Co. KG, Neustadt
  • Hock-Gruppe
  • JT Touristik GmbH, Berlin
  • Maas-Gruppe, Ilshofen-Eckartshausen

u.w.

Ihre Anforderungen

Ihr Abnehmer ist insolvent, und Sie möchten ein optimales Ergebnis für Ihre Forderungen erreichen? Oder Sie sind als Gläubiger regelmäßig mit insolventen Schuldnern befasst und suchen einen sanierungserfahrenen Insolvenzverwalter? Oder Sie beschäftigen sich als Richter oder Rechtspfleger beruflich mit Insolvenzen und wollen direkt Kontakt zu einem Insolvenzverwalter? Im Falle eines Falles bedeutet eine Insolvenz immer die Notwendigkeit, schnell zu handeln, direkt die wichtigen Informationen zu erhalten und die richtigen Ansprechpartner zu erreichen.

Als Gläubiger finden Sie auf unseren Internetseiten neben unserem Leistungsspektrum:

Als Mitarbeiter eines Gerichts finden Sie hier unsere Kompetenzen im Überblick sowie:

Ihr Nutzen: Bestmögliches Ergebnis

  • durch regional ansässige Insolvenzverwalter mit juristischer und betriebswirtschaftlicher Expertise
  • durch überregional vernetzte Teams mit Mehrfachqualifikationen
  • durch Einsatz erprobter und zertifizierter Verfahrensweisen
  • durch Erfahrung aus hunderten erfolgreich abgeschlossener Verfahren

Unsere Kompetenzen

Die Verwaltung insolventer Unternehmen ist Kernkompetenz von PLUTA. Seit über 30 Jahren erfüllen wir die jeweiligen Gesetze und Rechtsprechungen.

Eine intensive Auseinandersetzung mit den sich permanent ändernden wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen der verschiedenen Branchen verstehen wir für uns als Verpflichtung, um das bestmögliche Ergebnis für alle am Verfahren Beteiligte zu erreichen.

Auszeichnungen / Listungen

  • brandeins – Beste Wirtschaftskanzleien 2022
  • Deal Maker of The Year Awards 2021
  • Focus TOP Wirtschaftskanzlei 2021
  • Gamechangers Global Awards – Firm of the Year 2021 (Insolvency & Restructuring) – Germany
  • Global 100 Excellence Award – Firm of the Year 2021 (Insolvency & Restructuring) – Germany
  • INDat Handbuch 2022
  • JUVE Handbuch 2021/2022
  • Leaders League – Germany – Best Law Firms – Insolvency – 2021
  • Leaders League – Germany – Bankruptcy & Insolvency Litigation – 2022
  • M&A Today Global Awards 2021 – Insolvency & Restructuring Law Firm of the Year – Germany
  • The Legal 500 Deutschland 2022
  • The Legal 500 EMEA Leading Firm 2022
  • Who's Who Legal Germany 2022
  • WirtschaftsWoche Top Kanzlei 2021 – Insolvenzrecht

Sachwaltung in Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltung

Mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) wurde 2012 das Schutzschirmverfahren (§ 270b InsO) in Deutschland eingeführt. Das Schutzschirmverfahren ist eine besondere Form der Eigenverwaltung. Schutzschirmverfahren bieten Unternehmen die Möglichkeit, bei frühzeitiger Antragsstellung und fundierter Begründung, dem regulären Insolvenzverfahren vorzubeugen. Ein Unternehmen erhält mit dem Verfahren die Möglichkeit, sich vor Vollstreckungsmaßnahmen zu schützen. Wichtig für die Anordnung des Schutzschirmverfahrens sind die Liquidität des Unternehmens und die Chance auf einen Sanierungserfolg.

Die Geschäftsführung darf dann unter Aufsicht eines Sachwalters und meistens unterstützt durch erfahrene Sanierungsexperten die Gesellschaft selbst aus der Krise führen. Gerichte können Vorschläge für Sachwalter nur bei mangelnder Eignung, fehlender Erfahrung oder bei einer Abhängigkeit ablehnen. Der Sachwalter überwacht unter anderem die Geschäftsführung, nimmt Forderungsanmeldungen entgegen und richtet eine Insolvenztabelle ein. Auch benötigt der Schuldner die Zustimmung des Sachwalters zu außergewöhnlichen Geschäften, die etwa wegen ihres Umfangs den bisherigen Geschäftsbetrieb erheblich übersteigen. Sachwalter sind daher bei PLUTA immer erfahrene Insolvenzverwalter, die das Verfahren bzw. den Schuldner überwachen und die rechtskonforme Geschäftsführung gegenüber dem Gericht sicher stellen.

Insolvenzverwaltung

Das zuständige Gericht bestellt bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen Insolvenzverwalter. Zur Sicherung der Insolvenzmasse und zur Prüfung der Sanierungsfähigkeit des Unternehmens ordnen z.B. in Deutschland die Gerichte zunächst die vorläufige Insolvenzverwaltung an und bestellen einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Stellt dieser eine ausreichende Insolvenzmasse fest, eröffnet das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren in der Regel ca. drei Monate nach Antragstellung.

Um die Ziele eines Verfahrens zu erreichen, übernimmt der Insolvenzverwalter die Geschäftsführung und trifft damit Entscheidungen über die Zukunft insolventer Unternehmen, z.B. die Verwertung des Schuldnervermögens und die Erlösverteilung an die Gläubiger. Die Entschuldung oder die Erstellung eines Insolvenzplanes zum Erhalt des Unternehmens und zur Betriebsfortführung eröffnet Unternehmen jedoch eine zweite Chance. In der Regel erreichen wir so das beste Ergebnis für die Gläubiger.

Einstellung und Erfahrung des Insolvenzverwalters und seines Teams entscheiden maßgeblich über die Sanierungschancen bei Unternehmensinsolvenzen und über die Aussichten für die Gläubiger, eine möglichst hohe Quote auf ihre Forderungen zu erhalten. Wirtschaftlicher Sachverstand, kaufmännisches Gespür und das Vertrauen der Gerichte in deren Arbeit schaffen bestmögliche Rahmenbedingungen, um ein Unternehmen durch und aus der Insolvenz zu führen.

Im Sinne der Gläubiger streben wir immer das optimale Ergebnis an. In vielen Insolvenzverfahren erreichen die PLUTA-Verwalter überdurchschnittlich hohe Insolvenzquoten. Unsere Anwälte zählen zu den am häufigsten bestellten Insolvenzverwaltern für Unternehmen in Deutschland. Auch in Italien und Spanien betreuen die PLUTA-Experten namhafte komplexe Unternehmensverfahren mit und ohne Cross-Border Bezug.

Fortführung von Unternehmen/Betrieben

Wer Unternehmen während eines Insolvenzverfahrens fortführt, muss unternehmerisch denken und zugleich immer die rechtlichen Details im Blick haben. Entscheidend ist daher die kaufmännische Prägung der Insolvenzverwaltung und die entsprechende Erfahrung bei der Betreuung von Unternehmensinsolvenzen. Alle Maßnahmen der Sanierung oder Restrukturierung zielen darauf ab, die Fortführung des Betriebes zu ermöglichen. Erfolgsfaktoren sind neben einer umfassenden Analyse der Fortführungsperspektiven, die Einbindung des vorhandenen Personals, die kontinuierliche Kommunikation mit allen relevanten Zielgruppen, aber auch die konsequente Umsetzung notwendiger Restrukturierungsmaßnahmen bis hin zum Verkauf von Unternehmenswerten.

Auch bei der Fortführung stehen der Werterhalt und die Befriedigung der Interessen der Gläubiger im Fokus. Gleichzeitig wird aber auch dem Unternehmen und seinen Mitarbeitern eine Zukunftsperspektive ermöglicht. Sinnvoll ist dies z.B., wenn ein treuer Kundenstamm oder ein wettbewerbsfähiges Produkt vorhanden sind. Wichtig ist, die Ursachen der Krise zu beheben und ein Unternehmen so zu restrukturieren, dass es dauerhaft auf die Erfolgsspur zurückkehren kann. Das Unternehmen soll wieder wettbewerbsfähig werden und am Markt eine branchenübliche Rendite erzielen. Je schneller dies durch eine stringente Führung des Insolvenzverfahrens möglich ist, desto besser. Doch auch ein langer Atem kann letztendlich der entscheidende Faktor für den Erfolg sein. Unternehmenserhalt statt Abwicklung lautet daher grundsätzlich der Anspruch, den die bestellten PLUTA Insolvenzverwalter an ihre Arbeit haben.

Durchsetzung von Anfechtungs- und Haftungsansprüchen

Die Überprüfung von Zahlungsströmen auf rechtmäßige Verwendung ist Kernaufgabe des Insolvenzverwalters. Nach den Regeln der Insolvenzordnung muss dieser bestimmte Rechtshandlungen, wie etwa unzulässige Zahlungen in der Krise anfechten und dadurch rückgängig machen. In der Folge müssen diese Leistungen zurückgewährt werden. Dies hilft, die Insolvenzmasse zugunsten der Gesamtheit der Gläubiger eines insolventen Unternehmens zu mehren. Einzelheiten des Anfechtungsrechts sind eine komplexe Rechtsthematik. Erfahrung, Fachwissen und profunde Kenntnisse der Rechtsprechung sind Voraussetzungen, um Anfechtungsansprüche durchzusetzen.

Ebenfalls komplex ist die Geltendmachung und Durchsetzung von Haftungsansprüchen, etwa gegen Geschäftsführer oder Vorstände insolventer Gesellschaften. PLUTA Insolvenzverwalter verfügen auch hier über langjährige Erfahrung. Insolvenzverschleppung, sorgfaltswidriges Verhalten oder aber der Verstoß gegen Kapitalerhaltungsvorschriften sind nur einige Stichwörter, die im Rahmen der Insolvenz einer intensiven Prüfung unterzogen werden. Wir analysieren die jeweiligen Geschäftsvorfälle eingehend auf ihre Vereinbarkeit mit den internen Vorgaben des Unternehmens und den gesetzlichen Bestimmungen und setzen diese gemeinsam mit den Experten unseres Geschäftsfeldes Rechtsberatung durch.

Erstellung von Insolvenzplänen

Der Insolvenzplan ist ein wichtiges Instrument bei der Sanierung von Unternehmen, die sich bereits in der Insolvenz befinden, bzw. der dahinterstehenden Gesellschaft. Im Rahmen des Insolvenzplanes kommt es zu einem Vergleich mit den Gläubigern und der Festlegung ihrer Quote. Voraussetzung sind eine solide Situationsanalyse und die Erarbeitung situationsgerechter Sanierungsmaßnahmen. Gefordert werden im Insolvenzplan zudem eine Beschreibung der Maßnahmen, die während des Insolvenzverfahrens bereits durchgeführt wurden bzw. noch durchgeführt werden sollen, um die formulierten Planziele erreichen zu können. Insbesondere bedarf es einer Erläuterung, falls das Unternehmen statt der Sanierung des alten Rechtsträgers durch Liquidation, durch übertragende Sanierung oder anderweitig verwertet werden soll.

Der Insolvenzplan beschreibt außerdem wie sich die geplanten Maßnahmen einerseits auf die Rechte der Anteilsinhaber und andererseits auf die Befriedigung der Gläubiger auswirkt. Auch die Änderungen von Rechtsstellungen der einzelnen Beteiligten bei Durchführung der Maßnahmen muss der Verwalter angeben und erläutern. Der Insolvenzplan kann abschließend den Insolvenzverwalter bevollmächtigen, die dargestellten Maßnahmen umzusetzen.

Für die Erstellung von soliden Insolvenzplänen ziehen unsere bestellten Insolvenzverwalter unsere Experten aus den Bereichen Steuern oder Arbeits- und Gesellschaftsrecht heran. Die Pläne werden zudem durch unsere Betriebswirte aus dem Geschäftsfeld Sanierung und Restrukturierung auf ihre Durchführbarkeit geprüft und mit den Beteiligten erörtert. So erstellt PLUTA Insolvenzpläne, die den vielfältigen Interessen gerecht werden und in der Praxis erfolgreich sind. Unsere Erfahrung versetzt uns in die Lage, sachlich und zielorientiert Verhandlungen mit den Gläubigern zu führen, um deren Zustimmung zu erhalten. Dabei ist regelmäßig ein hohes Maß an Erfahrung und Fingerspitzengefühl gefordert.

Führung von regionalen, überregionalen und grenzüberschreitenden Verfahren

Kleine, mittelständische und große Unternehmen können in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Je nach Unternehmensgröße und geografischem Bezug verlaufen Insolvenzverfahren oft ganz unterschiedlich. So gibt es z.B. regionale Verfahren von kleineren oder mittelständischen Unternehmen, die in der Region verwurzelt sind. In solchen Fällen ist es wichtig, dass die Insolvenzverwaltung regionalspezifische Besonderheiten kennt und berücksichtigt. Dies gilt übrigens auch für die meisten Verbraucherverfahren.

Die moderne Arbeitswelt ist jedoch immer öfter von überregionaler sowie internationaler Verflechtung und globalem Wettbewerb gekennzeichnet. In der Folge gibt es immer mehr Verfahren, die einen überregionalen oder sogar grenzüberschreitenden Bezug haben. Bei überregionalen Verfahren ist es vorteilhaft, wenn die Insolvenzverwaltung an mehreren Standorten vertreten ist. Der Insolvenzverwalter kann seine Teams vor Ort einsetzen und so die Verfahrensbearbeitung beschleunigen.

Bei internationalen Insolvenzen ergeben sich zum Teil erhebliche Herausforderungen, die meist viel Erfahrung und ein eingespieltes Netzwerk auf Seiten des Insolvenzverwalters voraussetzen - vor allem wenn konzernrechtliche Strukturen auftreten. Bei grenzüberschreitenden Verfahren innerhalb der EU gilt seit 2002 die europäische Insolvenzverordnung (EuInsVO). Bei diesen Verfahren ist das Schuldnervermögen auf mehrere EU-Mitgliedsländer verteilt. 2017 gelangt die Neufassung der EuInsVO zur Anwendung. Mit der Neuregelung wird etwa im Bereich der Konzerninsolvenzen der Versuch unternommen, inhaltliche Defizite der ursprünglichen Fassung zu reduzieren.

PLUTA bearbeitet Verfahren effizient. Dies gilt nicht nur für regionale, sondern auch für überregionale und internationale Großverfahren, da wir in Deutschland bundesweit vertreten sind und auch in Italien und Spanien eigene Niederlassungen unterhalten. Unseren Geschäftspartnern bieten wir mit unseren International Desks sowohl in diesen Ländern als auch grenzüberschreitend eine lückenlose Betreuung ihrer Aktivitäten und Verfahren.

Unsere Qualität

Für PLUTA sind in Mittel- und Südeuropa Insolvenzverwalter mit langjähriger Erfahrung in der Bearbeitung von Unternehmensinsolvenzen tätig. Unsere Verwalter und ihre Teams leisten mit ihrem Wissen und ihren Fähigkeiten einen entscheidenden Beitrag, Forderungen von Gläubigern auszugleichen, Verbraucher zu entschulden und das wirtschaftliche Überleben von Unternehmen zu ermöglichen.

Unsere Insolvenzverwalter sind in den Regionen verankert und bringen Mehrfachqualifikationen, verhandlungssichere Fremdsprachenkenntnisse und überregionale Kontakte in die Lösung ihrer Verfahren ein. Ständige Weiterbildung ist bei uns die Voraussetzung, um dem Anspruch Theorie und Praxis optimal zu verbinden, gerecht zu werden. Talentierte Nachwuchskräfte werden bei PLUTA sorgfältig auf ihre Verwaltertätigkeit vorbereitet und von erfahrenen Verwaltern gecoacht.

Damit garantieren wir bei jedem Verfahren die Umsetzung unseres hohen Service- und Qualitätsanspruchs - egal, ob es sich um die telefonische Erreichbarkeit über unsere Servicenummern, die Bearbeitung der Verfahren unter Berücksichtigung der Vorgaben der einzelnen Gerichte, die Bereitstellung von Verfahrensinformationen deutscher Verfahren für Gläubiger und Gerichte über das Internet (Gläubiger- und Gerichtsinformationssysteme) oder die Zertifizierung unserer Bearbeitungsroutinen und Verfahrensdokumentationen handelt. Regelmäßig lassen wir dies überprüfen, um unseren Geschäftspartnern eine einwandfreie Qualität zu garantieren.

Wir führen Unternehmen durch die Krise.

Werterhaltung durch Betriebsfortführung, Massemehrung durch lückenlose Analyse und Geltendmachung insolvenzrechtlicher Ansprüche: das sind unsere Prämissen. Wir verfolgen in jedem Verfahren ein klares Ziel, das Beste für alle Beteiligten zu erreichen.

Bestellte Insolvenzverwalter Deutschland

Steffen Beck

Steffen Beck
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Michael Bremen

Michael Bremen
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, vereidigter Buchprüfer

Torsten Gutmann

Torsten Gutmann
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Diplom-Kaufmann

Dr. Christian Kaufmann

Dr. Christian Kaufmann
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Sebastian Laboga

Sebastian Laboga
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Steuerberater

Stefan Meyer

Stefan Meyer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Frank Mößle

Frank Mößle
Diplom-Kaufmann, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

Michael Pluta

Michael Pluta
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, vereidigter Buchprüfer

Michael Schoor

Michael Schoor
Rechtsanwalt

Dr. Stephan Thiemann

Dr. Stephan Thiemann
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Michael Wahl

Michael Wahl
Rechtsanwalt

Ivo-Meinert Willrodt

Ivo-Meinert Willrodt
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Executive M.B.A.-HSG

Fritz Zanker

Fritz Zanker
Rechtsanwalt, Steuerberater

Rainer Bachert

Rainer Bachert
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

PLUTA_Bananyarli_Ilkin

Ilkin Bananyarli
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Daniel Barth

Daniel Barth
Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator (CVM)

Wolfgang Bernhardt

Wolfgang Bernhardt
Rechtsanwalt, Diplom-Kaufmann

Michael Bohnhoff

Michael Bohnhoff
Rechtsanwalt

Frank Brachwitz

Frank Brachwitz
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Dr. Ria Brüninghoff

Dr. Ria Brüninghoff
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Holger Christian Buehler

Holger Christian Buehler
Diplom-Wirtschaftsjurist

Christoph Chrobok

Christoph Chrobok
Rechtsanwalt

Stefan Conrads

Stefan Conrads
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Günther Hahn

Günther Hahn
Rechtsanwalt

Christian Heim

Christian Heim
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Christiane Patricia Herweg

Christiane Patricia Herweg
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Susanne Hesse

Susanne Hesse
Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)

Stefan Kahnt

Stefan Kahnt
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Sylvia Kalbitzer

Sylvia Kalbitzer
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Maximilian König

Maximilian König
Wirtschaftsjurist, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften (M.Sc.)

Dr. Stephan Laubereau

Dr. Stephan Laubereau
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Diplom-Kaufmann

Dr. Matthias Lehr

Dr. Matthias Lehr
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Sylvio Lohs

Sylvio Lohs
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Heike Metzger

Heike Metzger
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Patrick Meyerle

Patrick Meyerle
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Mirko Möllen

Mirko Möllen
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Dr. Uwe Paul

Dr. Uwe Paul
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht

Ulrich Pfeifer

Ulrich Pfeifer
Rechtsanwalt

Michael Reichold

Michael Reichold
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Dr. Ruth Rigol

Dr. Ruth Rigol
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Peter Roeger

Peter Roeger
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Wirtschaftsjurist

Miriam Rothmund

Miriam Rothmund
Rechtsanwältin

Marlene Scheinert

Marlene Scheinert
Rechtsanwältin

Florian Schiller

Florian Martin Schiller
Rechtsanwalt, Diplom-Jurist, LL.M. (SUN)

Dr. Dieter Schmid

Dr. Dieter Schmid
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Frank Schorisch

Frank Schorisch
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Georg Jakob Stemshorn

Georg Jakob Stemshorn
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, LL. M. (UvA)

Ingo Thurm

Ingo Thurm
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Christoph Wagner

Christoph Wagner
Rechtsanwalt, Master of Business Administration (MBA)

Dr. André Wehner

Dr. André Wehner
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Reinhard Wünsch

Reinhard Wünsch
Betriebswirt (VWA)

Florian A. Zistler

Florian A. Zistler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Team Insolvenzverwaltung Deutschland

Tim Austmeyer

Tim Austmeyer
Diplom-Wirtschaftsjurist (FH), Steuerfachangestellter

Alexander Beiring

Alexander Beiring
Diplom-Wirtschaftsjurist (FH)

Sven Braun

Sven Braun
Rechtsanwalt

Stefanie Breitenströter-Brüggemann

Stefanie Breitenströter-Brüggemann
Rechtsanwältin, Diplom-Rechtspflegerin, LL.M.

Marielle Burgi

Marielle Burgi
Diplom-Betriebswirtin (FH)

Caroline Burmeister

Caroline Burmeister
Wirtschaftsjuristin (LL.B.)

Birgit Colberg

Birgit Colberg
Diplom-Wirtschaftsjuristin, Steuerfachangestellte

PLUTA_Eglinski_Dino

Dino Eglinski
Master of Laws (LL.M.)

Viktoria Fricke

Viktoria Fricke
Rechtsanwältin

Linda Haneke

Linda Haneke
Rechtsanwältin

Stefan Hehlke

Stefan Hehlke
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht

Sven Heuser

Sven Heuser
Rechtsanwalt

Christian Hofmann

Christian Hofmann
Diplom-Wirtschaftsjurist

Stefanie Holthausen

Stefanie Holthausen
Fachkraft für Insolvenzverwaltung (DIAI)

Carina Hönle

Carina Hönle
Betriebswirtin (VWA)

Joachim Huber

Joachim Huber
Diplom-Kaufmann, Steuerberater

Sandy Johnson

Sandy Johnson
Wirtschaftsfachwirtin (IHK)

Claudia Junghannß

Claudia Junghannß
Rechtsanwältin

Gerd Kämpfe

Gerd Kämpfe
Diplom-Ingenieur (FH)

Danny Kaufmann

Danny Kaufmann
Wirtschaftsjurist (LL.M.)

Claudia Kiele-Peters

Claudia Kiele-Peters
Rechtsanwältin, Wirtschaftskauffrau

Martin Klee

Martin Klee
Diplom-Kaufmann, Steuerberater

Nicolas Konkel

Nicolas Konkel
Rechtsanwalt, Kaufmann im Groß- und Außenhandel – Schwerpunkt Außenhandel

Andrea Langlouis

Andrea Langlouis
Bilanzbuchhalterin (IHK)

Dr. Matthias Lehr

Dr. Matthias Lehr
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Niko Maier

Niko Maier
Rechtsanwalt

Simone Mall

Simone Mall
Bachelor of Laws LL.B.

Philipp Meyer

Philipp Meyer
Rechtsanwalt

Frank Mößle

Frank Mößle
Diplom-Kaufmann, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

Sabine Mößle

Sabine Mößle
Steuerberaterin

Nicole Neumerkel

Nicole Neumerkel
Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH), Zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsexperte (RWS)

Silke Olivo

Silke Olivo
Betriebswirtin (VWA)

Stefan Ordowski

Stefan Ordowski
Betriebswirt (VWA), Controllingbetriebswirt (VWA)

Katrin Planz

Katrin Planz
Fachkraft für Insolvenzverwaltung (DIAI)

Miriam Rothmund

Miriam Rothmund
Rechtsanwältin

Roman Salzer

Roman Salzer
Wirtschaftsjurist, LL.B., Master of Laws (LL.M.)

Ute Sambale

Ute Sambale
Betriebswirtin (VWA)

Norman Scheller

Norman Scheller
BA Honours Business and Law

Jürgen Schendel

Jürgen Schendel
Diplom-Ökonom

Alexandra Schmidt

Alexandra Schmidt
Rechtsanwältin

Rainer Schrabeck

Rainer Schrabeck
Diplom-Kaufmann, Steuerberater

Dieter Schulz

Dieter Schulz
Bankfachwirt

Olaf Schütz

Olaf Schütz
Diplom-Kaufmann

Selina Senf

Selina Senf
Wirtschaftsjuristin (LL.B.), Master of Comparative Business Law (M.C.B.L.)

Manja Senn

Manja Senn
Wirtschaftsjuristin LL.B. (Bachelor of Laws)

Christian Stannelle

Christian Stannelle
Diplom-Kaufmann

Kerstin Strathausen-Fiedler

Kerstin Strathausen-Fiedler
Master of Laws (LL.M.)

Ingo Thurm

Ingo Thurm
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Hans Unsöld

Hans Unsöld
Diplom-Ökonom

Maximilian Wanko

Maximilian Wanko
Master of Laws (LL.M.)

Oliver Westkamp

Oliver Westkamp
Rechtsanwalt

Reinhard Wünsch

Reinhard Wünsch
Betriebswirt (VWA)

Berechnung der Abtretungsfrist

Honorare anfechtungsfest gestalten

Weitere Geschäftsfelder von PLUTA

Sanierung und Restrukturierung

Neben der Erstellung integrierter Unternehmensplanungen, Distressed Due Diligences, Compliance-Prüfungen und Sanierungskonzepten nach IDW S6 begleiten wir bei M&A-Prozessen. Lückenloses Controlling und erfahrene Interimsmanager unterstützen eine ertragreiche Vermarktung und sichern den Umsetzungserfolg. So entwickeln wir neue Perspektiven für Unternehmen oder helfen aus der Krise.

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Rechtsberatung

Die umfassende Beratung und die rechtssichere Vertragsgestaltung mit Bezug zu Gesellschafts-, Arbeits-, Steuer-, Insolvenz- sowie Bank- und Kapitalmarktrecht ist unsere Kernkompetenz. Unsere langjährige Expertise im Bereich Insolvenzrecht zeichnet uns zusätzlich aus. Wir wehren die Ansprüche Dritter durch die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung oder schiedsgerichtliche Tätigkeit ab. So sichern wir wirtschaftliche Erfolge von Unternehmen.

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