In Krisen reichen die Anstrengungen von Management, Gesellschaftern und Mitarbeitern nicht immer aus, um ein Unternehmen wieder auf Erfolgskurs zu bringen. Auch die Geduld der Lieferanten ist erschöpft, wenn Zahlungen zu lange ausbleiben. Und spätestens bei drohender Zahlungsunfähigkeit steht die Insolvenz bevor. Was früher mit der Schließung von Unternehmen gleichgesetzt wurde, ist heute auch die Chance für einen Neuanfang - vorausgesetzt Unternehmensführungen ziehen die Insolvenz frühzeitig als Plan “B“ in Betracht.
Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren, aber auch die Planung und Überwachung von Verfahren durch erfahrene Sachwalter oder Insolvenzverwalter eröffnen Gläubigern und Unternehmen zusätzliche Perspektiven. Sie führen Unternehmen kompetent durch Krisen und sichern gegenüber den Gerichten die transparente und einwandfreie Durchführung des Insolvenzverfahrens. So ermöglichen Sie den Erhalt von Unternehmen über die Krise hinaus.
Unsere Kompetenzen auf einen Blick in Deutschland
Fallbeispiele
Maschinenbau
Nur wenige Tage nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens konnte der Investorenprozess für die Maschinenfabrik Möllers GmbH erfolgreich abgeschlossen werden. Die Arodo Group aus Belgien übernimmt den Geschäftsbetrieb und rund die Hälfte der Mitarbeiter des Maschinenbauers.
Logistik
Die Gläubiger der W & F Franke Schwerlast Internationale Spedition GmbH können sich über eine erste Quotenausschüttung von 52,6 Prozent freuen. Damit wurden bereits 1,87 Millionen Euro ausgezahlt.
Referenzen
- Gebr. Märklin & Cie. GmbH, Göppingen
- nicko cruises GmbH, Stuttgart
- Wissmach Modefilialen GmbH, Göppingen
- BGP Immo-West S.à.r.l. & Co. KG, Grünwald
- KPS AG, Hirschberg
- Gellertstadt Bäckerei GmbH, Hainichen
- HASTRABAU-WEGENER GmbH & Co. KG, Langenhagen
- AdMould Werkzeugbau GmbH, Thannhausen
- Autohaus Sölter GmbH & Co. KG, Neustadt
- Hock-Gruppe
- JT Touristik GmbH, Berlin
- Maas-Gruppe, Ilshofen-Eckartshausen
u.w.
Ihre Anforderungen
Ihr Abnehmer ist insolvent, und Sie möchten ein optimales Ergebnis für Ihre Forderungen erreichen? Oder Sie sind als Gläubiger regelmäßig mit insolventen Schuldnern befasst und suchen einen sanierungserfahrenen Insolvenzverwalter? Oder Sie beschäftigen sich als Richter oder Rechtspfleger beruflich mit Insolvenzen und wollen direkt Kontakt zu einem Insolvenzverwalter? Im Falle eines Falles bedeutet eine Insolvenz immer die Notwendigkeit, schnell zu handeln, direkt die wichtigen Informationen zu erhalten und die richtigen Ansprechpartner zu erreichen.
Als Gläubiger finden Sie auf unseren Internetseiten neben unserem Leistungsspektrum:
- für deutsche Verfahren: Merkblätter, Formulare, Hinweise/Film zur Forderungsanmeldung, Links zu den Verfahren (Gläubigerinformationssystem) und Berechnung der Abtretungsfristen in Insolvenzverfahren von natürlichen Personen
- für alle Verfahren: alle wichtigen Telefonnummern zu unseren Niederlassungen und Ansprechpartnern im In- und Ausland
Als Mitarbeiter eines Gerichts finden Sie hier unsere Kompetenzen im Überblick sowie:
Ihr Nutzen: Bestmögliches Ergebnis
- durch regional ansässige Insolvenzverwalter mit juristischer und betriebswirtschaftlicher Expertise
- durch überregional vernetzte Teams mit Mehrfachqualifikationen
- durch Einsatz erprobter und zertifizierter Verfahrensweisen
- durch Erfahrung aus hunderten erfolgreich abgeschlossener Verfahren
Unsere Kompetenzen
Die Verwaltung insolventer Unternehmen ist Kernkompetenz von PLUTA. Seit über 30 Jahren erfüllen wir die jeweiligen Gesetze und Rechtsprechungen.
Eine intensive Auseinandersetzung mit den sich permanent ändernden wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen der verschiedenen Branchen verstehen wir für uns als Verpflichtung, um das bestmögliche Ergebnis für alle am Verfahren Beteiligte zu erreichen.
Auszeichnungen / Listungen
- brandeins – Beste Wirtschaftskanzleien in Deutschland 2023
- Focus TOP Wirtschaftskanzlei 2024
- Gamechangers Global Awards – Firm of the Year 2024 (Insolvency & Restructuring) – Germany
- Handelsblatt Deutschlands Beste Kanzleien 2024
- INDat Handbuch 2024
- JUVE Handbuch 2023/2024
- Leaders League – Germany – Best Law Firms for Insolvency – 2024
- The Legal 500 Deutschland 2024
- The Legal 500 EMEA Leading Firm 2024
- Who’s Who Legal Germany 2023
- WirtschaftsWoche Top Kanzlei 2023 – Insolvenzrecht
Sachwaltung in Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltung
Mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) wurde 2012 das Schutzschirmverfahren (§ 270b InsO) in Deutschland eingeführt. Das Schutzschirmverfahren ist eine besondere Form der Eigenverwaltung. Schutzschirmverfahren bieten Unternehmen die Möglichkeit, bei frühzeitiger Antragsstellung und fundierter Begründung, dem regulären Insolvenzverfahren vorzubeugen. Ein Unternehmen erhält mit dem Verfahren die Möglichkeit, sich vor Vollstreckungsmaßnahmen zu schützen. Wichtig für die Anordnung des Schutzschirmverfahrens sind die Liquidität des Unternehmens und die Chance auf einen Sanierungserfolg.
Die Geschäftsführung darf dann unter Aufsicht eines Sachwalters und meistens unterstützt durch erfahrene Sanierungsexperten die Gesellschaft selbst aus der Krise führen. Gerichte können Vorschläge für Sachwalter nur bei mangelnder Eignung, fehlender Erfahrung oder bei einer Abhängigkeit ablehnen. Der Sachwalter überwacht unter anderem die Geschäftsführung, nimmt Forderungsanmeldungen entgegen und richtet eine Insolvenztabelle ein. Auch benötigt der Schuldner die Zustimmung des Sachwalters zu außergewöhnlichen Geschäften, die etwa wegen ihres Umfangs den bisherigen Geschäftsbetrieb erheblich übersteigen. Sachwalter sind daher bei PLUTA immer erfahrene Insolvenzverwalter, die das Verfahren bzw. den Schuldner überwachen und die rechtskonforme Geschäftsführung gegenüber dem Gericht sicher stellen.
Insolvenzverwaltung
Das zuständige Gericht bestellt bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen Insolvenzverwalter. Zur Sicherung der Insolvenzmasse und zur Prüfung der Sanierungsfähigkeit des Unternehmens ordnen z.B. in Deutschland die Gerichte zunächst die vorläufige Insolvenzverwaltung an und bestellen einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Stellt dieser eine ausreichende Insolvenzmasse fest, eröffnet das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren in der Regel ca. drei Monate nach Antragstellung.
Um die Ziele eines Verfahrens zu erreichen, übernimmt der Insolvenzverwalter die Geschäftsführung und trifft damit Entscheidungen über die Zukunft insolventer Unternehmen, z.B. die Verwertung des Schuldnervermögens und die Erlösverteilung an die Gläubiger. Die Entschuldung oder die Erstellung eines Insolvenzplanes zum Erhalt des Unternehmens und zur Betriebsfortführung eröffnet Unternehmen jedoch eine zweite Chance. In der Regel erreichen wir so das beste Ergebnis für die Gläubiger.
Einstellung und Erfahrung des Insolvenzverwalters und seines Teams entscheiden maßgeblich über die Sanierungschancen bei Unternehmensinsolvenzen und über die Aussichten für die Gläubiger, eine möglichst hohe Quote auf ihre Forderungen zu erhalten. Wirtschaftlicher Sachverstand, kaufmännisches Gespür und das Vertrauen der Gerichte in deren Arbeit schaffen bestmögliche Rahmenbedingungen, um ein Unternehmen durch und aus der Insolvenz zu führen.
Im Sinne der Gläubiger streben wir immer das optimale Ergebnis an. In vielen Insolvenzverfahren erreichen die PLUTA-Verwalter überdurchschnittlich hohe Insolvenzquoten. Unsere Anwälte zählen zu den am häufigsten bestellten Insolvenzverwaltern für Unternehmen in Deutschland. Auch in Italien und Spanien betreuen die PLUTA-Experten namhafte komplexe Unternehmensverfahren mit und ohne Cross-Border Bezug.
Fortführung von Unternehmen/Betrieben
Wer Unternehmen während eines Insolvenzverfahrens fortführt, muss unternehmerisch denken und zugleich immer die rechtlichen Details im Blick haben. Entscheidend ist daher die kaufmännische Prägung der Insolvenzverwaltung und die entsprechende Erfahrung bei der Betreuung von Unternehmensinsolvenzen. Alle Maßnahmen der Sanierung oder Restrukturierung zielen darauf ab, die Fortführung des Betriebes zu ermöglichen. Erfolgsfaktoren sind neben einer umfassenden Analyse der Fortführungsperspektiven, die Einbindung des vorhandenen Personals, die kontinuierliche Kommunikation mit allen relevanten Zielgruppen, aber auch die konsequente Umsetzung notwendiger Restrukturierungsmaßnahmen bis hin zum Verkauf von Unternehmenswerten.
Auch bei der Fortführung stehen der Werterhalt und die Befriedigung der Interessen der Gläubiger im Fokus. Gleichzeitig wird aber auch dem Unternehmen und seinen Mitarbeitern eine Zukunftsperspektive ermöglicht. Sinnvoll ist dies z.B., wenn ein treuer Kundenstamm oder ein wettbewerbsfähiges Produkt vorhanden sind. Wichtig ist, die Ursachen der Krise zu beheben und ein Unternehmen so zu restrukturieren, dass es dauerhaft auf die Erfolgsspur zurückkehren kann. Das Unternehmen soll wieder wettbewerbsfähig werden und am Markt eine branchenübliche Rendite erzielen. Je schneller dies durch eine stringente Führung des Insolvenzverfahrens möglich ist, desto besser. Doch auch ein langer Atem kann letztendlich der entscheidende Faktor für den Erfolg sein. Unternehmenserhalt statt Abwicklung lautet daher grundsätzlich der Anspruch, den die bestellten PLUTA Insolvenzverwalter an ihre Arbeit haben.
Durchsetzung von Anfechtungs- und Haftungsansprüchen
Die Überprüfung von Zahlungsströmen auf rechtmäßige Verwendung ist Kernaufgabe des Insolvenzverwalters. Nach den Regeln der Insolvenzordnung muss dieser bestimmte Rechtshandlungen, wie etwa unzulässige Zahlungen in der Krise anfechten und dadurch rückgängig machen. In der Folge müssen diese Leistungen zurückgewährt werden. Dies hilft, die Insolvenzmasse zugunsten der Gesamtheit der Gläubiger eines insolventen Unternehmens zu mehren. Einzelheiten des Anfechtungsrechts sind eine komplexe Rechtsthematik. Erfahrung, Fachwissen und profunde Kenntnisse der Rechtsprechung sind Voraussetzungen, um Anfechtungsansprüche durchzusetzen.
Ebenfalls komplex ist die Geltendmachung und Durchsetzung von Haftungsansprüchen, etwa gegen Geschäftsführer oder Vorstände insolventer Gesellschaften. PLUTA Insolvenzverwalter verfügen auch hier über langjährige Erfahrung. Insolvenzverschleppung, sorgfaltswidriges Verhalten oder aber der Verstoß gegen Kapitalerhaltungsvorschriften sind nur einige Stichwörter, die im Rahmen der Insolvenz einer intensiven Prüfung unterzogen werden. Wir analysieren die jeweiligen Geschäftsvorfälle eingehend auf ihre Vereinbarkeit mit den internen Vorgaben des Unternehmens und den gesetzlichen Bestimmungen und setzen diese gemeinsam mit den Experten unseres Geschäftsfeldes Rechtsberatung durch.
Erstellung von Insolvenzplänen
Der Insolvenzplan ist ein wichtiges Instrument bei der Sanierung von Unternehmen, die sich bereits in der Insolvenz befinden, bzw. der dahinterstehenden Gesellschaft. Im Rahmen des Insolvenzplanes kommt es zu einem Vergleich mit den Gläubigern und der Festlegung ihrer Quote. Voraussetzung sind eine solide Situationsanalyse und die Erarbeitung situationsgerechter Sanierungsmaßnahmen. Gefordert werden im Insolvenzplan zudem eine Beschreibung der Maßnahmen, die während des Insolvenzverfahrens bereits durchgeführt wurden bzw. noch durchgeführt werden sollen, um die formulierten Planziele erreichen zu können. Insbesondere bedarf es einer Erläuterung, falls das Unternehmen statt der Sanierung des alten Rechtsträgers durch Liquidation, durch übertragende Sanierung oder anderweitig verwertet werden soll.
Der Insolvenzplan beschreibt außerdem wie sich die geplanten Maßnahmen einerseits auf die Rechte der Anteilsinhaber und andererseits auf die Befriedigung der Gläubiger auswirkt. Auch die Änderungen von Rechtsstellungen der einzelnen Beteiligten bei Durchführung der Maßnahmen muss der Verwalter angeben und erläutern. Der Insolvenzplan kann abschließend den Insolvenzverwalter bevollmächtigen, die dargestellten Maßnahmen umzusetzen.
Für die Erstellung von soliden Insolvenzplänen ziehen unsere bestellten Insolvenzverwalter unsere Experten aus den Bereichen Steuern oder Arbeits- und Gesellschaftsrecht heran. Die Pläne werden zudem durch unsere Betriebswirte aus dem Geschäftsfeld Sanierung und Restrukturierung auf ihre Durchführbarkeit geprüft und mit den Beteiligten erörtert. So erstellt PLUTA Insolvenzpläne, die den vielfältigen Interessen gerecht werden und in der Praxis erfolgreich sind. Unsere Erfahrung versetzt uns in die Lage, sachlich und zielorientiert Verhandlungen mit den Gläubigern zu führen, um deren Zustimmung zu erhalten. Dabei ist regelmäßig ein hohes Maß an Erfahrung und Fingerspitzengefühl gefordert.
Führung von regionalen, überregionalen und grenzüberschreitenden Verfahren
Kleine, mittelständische und große Unternehmen können in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Je nach Unternehmensgröße und geografischem Bezug verlaufen Insolvenzverfahren oft ganz unterschiedlich. So gibt es z.B. regionale Verfahren von kleineren oder mittelständischen Unternehmen, die in der Region verwurzelt sind. In solchen Fällen ist es wichtig, dass die Insolvenzverwaltung regionalspezifische Besonderheiten kennt und berücksichtigt. Dies gilt übrigens auch für die meisten Verbraucherverfahren.
Die moderne Arbeitswelt ist jedoch immer öfter von überregionaler sowie internationaler Verflechtung und globalem Wettbewerb gekennzeichnet. In der Folge gibt es immer mehr Verfahren, die einen überregionalen oder sogar grenzüberschreitenden Bezug haben. Bei überregionalen Verfahren ist es vorteilhaft, wenn die Insolvenzverwaltung an mehreren Standorten vertreten ist. Der Insolvenzverwalter kann seine Teams vor Ort einsetzen und so die Verfahrensbearbeitung beschleunigen.
Bei internationalen Insolvenzen ergeben sich zum Teil erhebliche Herausforderungen, die meist viel Erfahrung und ein eingespieltes Netzwerk auf Seiten des Insolvenzverwalters voraussetzen - vor allem wenn konzernrechtliche Strukturen auftreten. Bei grenzüberschreitenden Verfahren innerhalb der EU gilt seit 2002 die europäische Insolvenzverordnung (EuInsVO). Bei diesen Verfahren ist das Schuldnervermögen auf mehrere EU-Mitgliedsländer verteilt. 2017 gelangt die Neufassung der EuInsVO zur Anwendung. Mit der Neuregelung wird etwa im Bereich der Konzerninsolvenzen der Versuch unternommen, inhaltliche Defizite der ursprünglichen Fassung zu reduzieren.
PLUTA bearbeitet Verfahren effizient. Dies gilt nicht nur für regionale, sondern auch für überregionale und internationale Großverfahren, da wir in Deutschland bundesweit vertreten sind und auch in Italien und Spanien eigene Niederlassungen unterhalten. Unseren Geschäftspartnern bieten wir mit unseren International Desks sowohl in diesen Ländern als auch grenzüberschreitend eine lückenlose Betreuung ihrer Aktivitäten und Verfahren.
Unsere Qualität
Für PLUTA sind in Mittel- und Südeuropa Insolvenzverwalter mit langjähriger Erfahrung in der Bearbeitung von Unternehmensinsolvenzen tätig. Unsere Verwalter und ihre Teams leisten mit ihrem Wissen und ihren Fähigkeiten einen entscheidenden Beitrag, Forderungen von Gläubigern auszugleichen, Verbraucher zu entschulden und das wirtschaftliche Überleben von Unternehmen zu ermöglichen.
Unsere Insolvenzverwalter sind in den Regionen verankert und bringen Mehrfachqualifikationen, verhandlungssichere Fremdsprachenkenntnisse und überregionale Kontakte in die Lösung ihrer Verfahren ein. Ständige Weiterbildung ist bei uns die Voraussetzung, um dem Anspruch Theorie und Praxis optimal zu verbinden, gerecht zu werden. Talentierte Nachwuchskräfte werden bei PLUTA sorgfältig auf ihre Verwaltertätigkeit vorbereitet und von erfahrenen Verwaltern gecoacht.
Damit garantieren wir bei jedem Verfahren die Umsetzung unseres hohen Service- und Qualitätsanspruchs - egal, ob es sich um die telefonische Erreichbarkeit über unsere Servicenummern, die Bearbeitung der Verfahren unter Berücksichtigung der Vorgaben der einzelnen Gerichte, die Bereitstellung von Verfahrensinformationen deutscher Verfahren für Gläubiger und Gerichte über das Internet (Gläubiger- und Gerichtsinformationssysteme) oder die Zertifizierung unserer Bearbeitungsroutinen und Verfahrensdokumentationen handelt. Regelmäßig lassen wir dies überprüfen, um unseren Geschäftspartnern eine einwandfreie Qualität zu garantieren.
Wir führen Unternehmen durch die Krise.
Werterhaltung durch Betriebsfortführung, Massemehrung durch lückenlose Analyse und Geltendmachung insolvenzrechtlicher Ansprüche: das sind unsere Prämissen. Wir verfolgen in jedem Verfahren ein klares Ziel, das Beste für alle Beteiligten zu erreichen.
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