PLUTAnews Ausgabe 25
Wir helfen Unternehmen.

Hilfe nach der Hilfe

November 2022

Die Rückzahlung der Corona-Hilfen stellt Unternehmen vor Herausforderungen. Bei den Schlussabrechnungen lauern Risiken. Fehlen die finanziellen Mittel, müssen Lösungsansätze ermittelt werden.

Soforthilfe, Überbrückungshilfen I-IV, Neustarthilfe (Plus/2022), November-, Dezember- und Härtefallhilfen - diese Begriffe sind seit mehr als zwei Jahren allgegenwärtig. Im Juni 2022 liefen die letzten Corona-Hilfen aus. Es ist an der Zeit, Bilanz zu ziehen: Rund 5 Mio. Anträge auf Zuschüsse sowie 170.000 Anträge auf Kredite wurden gestellt, rund 130 Mrd. Euro hat der Staat daraufhin in Form von Zuschüssen (71,3 Mrd.) und Krediten (58,8 Mrd.) gewährt.

Nach Beendigung dieser Förderpakete erhalten Unternehmer derzeit vermehrt Aufforderungen zur Rückzahlung, die sie vor große Herausforderungen stellen. Wir erklären, wer von der Rückzahlungsverpflichtung betroffen ist, und welche Konsequenzen daraus entstehen können.

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Fazit: Finanzielle Lage frühzeitig prüfen

Es wird erwartet, dass die Rückzahlungsbescheide zeitnah nach Prüfung der Schlussabrechnungen durch die Behörden zugestellt werden. Viele Geschäftsführungen haben allerdings die erhaltenen Zahlungen in ihr Unternehmen investiert und kaum finanzielle Mittel für eine Rückzahlung. Unternehmen ohne finanzielles Polster müssen daher frühzeitig erforderliche Maßnahmen treffen, um drohende Rückzahlungen leisten zu können. Eine entscheidende Maßnahme ist daher spätestens jetzt eine genaue Analyse der Liquiditätslage, um die zu erwartenden Liquiditätsbelastungen zu erkennen und entsprechende Lösungen zu erarbeiten.

SANIERUNG/INSOLVENZaktuell

Insolvenzzahlen der Baubranche werden hoch bleiben
Insolvenzzahlen der Baubranche werden hoch bleiben

Baubranche: Getrübte Aussichten

Die Baubranche gehörte während der Jahre 2020 und 2021 zu denjenigen Branchen, die nur sehr wenigen pandemiebedingten Einschränkungen unterlag und nahezu unverändert arbeiten konnte. Dennoch ist die Zahl der Insolvenzen in der Branche konstant hoch. Die Probleme und Herausforderungen für die Unternehmen sind vielfältig, geeignete Maßnahmen müssen frühzeitig angegangen werden.

Es klingt zunächst sehr positiv: Die Auftragsbestände der Baubetriebe waren Anfang 2020 hoch. Das Bundesamt für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) ging von einem Zuwachs der Bauinvestitionen um mehr als zwei Prozent aus. Tatsächlich stieg das Bauvolumen von 427,3 Mrd. Euro in 2019 auf 443,8 Mrd. Euro in 2020, was einem Anstieg von fast vier Prozent entsprach. Für 2021 waren die Experten zurückhaltend und prognostizierten lediglich einen Zuwachs um rund 1,5 %. Allerdings zeigt die Statistik, dass diese Prognose zu pessimistisch ausfiel, denn das Bauvolumen stieg in 2021 gegenüber dem Vorjahr um 8,6 % auf 482,4 Mrd. Euro. Ein beachtlicher Unterschied, der zunächst vermuten lässt, dass die Branche die Krisenjahre 2020 und 2021 fast unbeschadet überstanden hat.

Baubranche führt Statistik an
Indes sieht die Realität anders aus: Die Zahl der Bauinsolvenzen ist konstant hoch. Ein Blick auf die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass 2020 von den insgesamt 15.841 Unternehmensinsolvenzen (einschließlich Kleingewerbe) 2.500 Verfahren das Baugewerbe betrafen. Damit zählte das Baugewerbe zu der Branche mit den meisten Insolvenzverfahren. Das gleiche Bild ergibt sich für 2021. Die Insolvenzantragspflicht war unter bestimmten Voraussetzungen ausgesetzt. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ging dadurch leicht auf 13.993 zurück, allerdings war erneut das Baugewerbe mit 2.423 Verfahren am stärksten betroffen. Auch im ersten Halbjahr 2022 setzte sich dieser Trend fort. Für diesen Zeitraum gab das Statistische Bundesamt die Gesamtzahlen der Unternehmensinsolvenzen mit 7.113 an, was einen Rückgang von 4 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht. Das Baugewerbe war mit 1.330 Verfahren wiederum Spitzenreiter.

Volle Auftragsbücher
Woran lag das? Sicherlich nicht an einer zu geringen Nachfrage, denn die Auftragsbücher waren teilweise sehr gut gefüllt. Der Hauptgrund ist in Lieferengpässen zu sehen. Insbesondere Bauholz war lange Zeit knapp, ebenso Stahl. Die erste Folge hiervon war eine Verlängerung der durchschnittlichen Bauzeit. In der weiteren Folge führte die Materialknappheit zu einem spürbaren Preisanstieg für diese Baustoffe. Je nach Vertragsgestaltung konnten diese Preissteigerungen während der Bauphase nicht an den Auftraggeber weitergegeben werden. Im Ergebnis gingen die Materialpreissteigerungen zu Lasten der Marge des Bauunternehmens. Schließlich machte sich ebenfalls in der Bauwirtschaft der Mangel an Fachkräften seit 2021 stark bemerkbar.

Zahlreiche Herausforderungen für die Branche
Die Zukunftsaussichten für die Baubranche sind zurückhaltend zu bewerten. Die Unternehmen müssen sich auf vielfältige Herausforderungen einstellen. Die Kosten für Baustoffe werden auf dem aktuell hohen Niveau bleiben, sich teilweise auch noch erhöhen. Die enorm gestiegenen Energiepreise erhöhen zusätzlich den Druck. Damit werden Bauvorhaben insgesamt teurer. Hinzu kommt, dass spätestens mit Anhebung des Leitzinses durch die EZB Immobilienkredite immer teurer werden. Schließlich sorgt auch die aktuelle geopolitische Lage für allgemeine Verunsicherung. Das führt bei vielen Investoren dazu, dass sie ihren Fokus auf die Fertigstellung bereits begonnener Projekte legen. Die Pläne für neue Projekte werden in der Zukunft häufig in der Schublade bleiben. Verschiedene Prognosen gehen bereits jetzt für 2022 von einem preisbereinigten Auftragsrückgang für die gesamte Baubranche von bis zu 10 % aus.
· Ingo Thurm, PLUTA Niederlassung Hannover

PLUTA-Cases
Bauunternehmen in der Krise: Branchenkenntnisse verhelfen zu bestmöglichen Ergebnissen

PLUTA-Sanierungsexperten begleiteten bereits mehrere Unternehmen aus dem Baugewerbe. Das Amtsgericht Meppen ordnete so unter anderem die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der DUHA Fertigteilbau GmbH aus Haselünne in Niedersachsen an und bestellte Dr. Christian Kaufmann zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Das Unternehmen produzierte Betonfertigteile für Industrie- und Gewerbebauten und war in der Branche bekannt für hohe Qualität. Nach zahlreichen Verhandlungen gelang Dr. Kaufmann, den Fortbestand des Geschäftsbetriebs mit seinen knapp 80 Mitarbeitern im Rahmen einer übertragenden Sanierung zu sichern. Er erzielte eine Investorenlösung. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgte die Übertragung der wesentlichen Vermögensgegenstände an ein Unternehmen der renommierten Mainka-Gruppe mit Hauptsitz in Lingen.

In einem weiteren Verfahren ordnete das Amtsgericht Braunschweig die vorläufige Insolvenzverwaltung des Vermögens der GIP Metallbau GmbH aus Braunschweig an. Torsten Gutmann wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Unternehmen mit knapp 30 Mitarbeitern beschäftigte sich mit der Herstellung und Montage von Fenstern, Türen und Toren aus Aluminium. Das Team führte zahlreiche Gespräche mit Geschäftspartnern und Lieferanten. Die zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens angestrebte übertragende Sanierung war letztlich nicht möglich, da keine Einigung über den Verkauf des nicht zur Insolvenzmasse gehörenden Betriebsgrundstückes erreicht werden konnte. Eine Nachfolgelösung war daher nicht möglich. Die notwendig gewordene Ausproduktion bis Anfang Oktober war herausfordernd, gelang dem Sanierungsteam jedoch planmäßig und sicherte eine hohe Quote für die Gläubiger.

In beiden Verfahren unterstützten Sanierungsexperten mit besonderer Expertise im Bereich der Baubranche, unter anderem Niederlassungsleiter Ingo Thurm aus Hannover, standortübergreifend das Team um den Insolvenzverwalter. Von der vorhandenen Branchenexpertise, insbesondere bei der komplexen Steuerung und Abwicklung der laufenden Bauprojekte, profitieren die Unternehmen und die Gläubiger.

Fazit: Insolvenzzahlen werden steigen

Dies wird dazu führen, dass auch in den nächsten ein bis zwei Jahren Insolvenzen im Baugewerbe einen hohen Anteil an den gesamten Unternehmensinsolvenzen haben werden. Gerade im Baugewerbe ist es jedoch wichtig, frühzeitig die Sanierung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens - ob in Eigenverwaltung oder als Regelverfahren – zu beginnen, um über ausreichend Liquidität zu verfügen. Diese ist für die teilweise sehr hohen Vorfinanzierungskosten der Materialbeschaffung notwendig. Die Absicherung einer kurzfristigen Bezahlung der vereinbarten Werklöhne durch die Auftraggeber, die bereits außerhalb eines Insolvenzverfahrens oft erst viele Wochen später erfolgt, erfordert großes Verhandlungsgeschick. Unternehmen sollten sich auf diese Herausforderungen daher frühzeitig einstellen und entsprechende Maßnahmen planen und umsetzen.

Organhaftung: Schutz von Vorstand und Aufsichtsrat

53.625.150,18 € – so hoch ist die Summe, die von zwei Aufsichtsratsmitgliedern gezahlt werden muss. Mit diesem Urteil endet ein Kapitel im Insolvenzverfahren der ehemaligen KarstadtQuelle bzw. Arcandor. Dem Aufsichtsrat wurde vorgeworfen, gegen Vorstandsmitglieder mögliche Schadensersatzansprüche nicht pflichtgemäß verfolgt zu haben. In letzter Instanz am Oberlandesgericht Hamm erhält der Insolvenzverwalter damit Recht.

Das Gericht geht im Urteil vom 6. April dieses Jahres davon aus, dass die Mitglieder pflichtwidrig handelten, indem sie von der Geltendmachung von Ersatzansprüchen absahen. Die externen Gutachten wirkten nicht haftungsbefreiend, unter anderem, weil nur Juristen tätig waren. Es handelte sich jedoch um ein Immobilienthema, hier sei auch betriebswirtschaftliches Know-how gefragt, begründete das Oberlandesgericht.
· Markus Fünning, PLUTA Niederlassung Ulm

ESG-Reporting: Das ändert sich für Unternehmen

ESG steht für „Environmental, Social and Governance“. Dabei geht es um Belange der Umwelt, um soziale Aspekte und nachhaltige Unternehmensführung. Mit den europaweit gültigen Reporting-Standards schafft die Europäische Union einen einheitlichen Rahmen für die nicht-finanzielle Berichterstattung von Unternehmen. Künftig müssen diese über ihre diesbezüglichen Aktivitäten regelmäßig berichten. Nachdem die Fristen aufgrund der notwendigen umfangreichen Vorbereitungen für Unternehmen noch einmal verlängert wurden, steht nach der EU-Veröffentlichung die schrittweise ­Einführung der Pflichten über die nationalen Gesetzgebungen an:

Zeitplan des EU-Rats und Parlaments (Juni 2022)

Ab 1.1.2024/ 1. Bericht 2025: Unternehmen, die bereits der NFRD (CSR)-Richtlinie unterliegen
Ab 1.1.2025/ 1. Bericht 2026: große* Kapitalgesellschaften sowie Unternehmen der öffentlichen Hand, die derzeit nicht der NFRD (CSR)-Richtlinie unterliegen
Ab 1.1.2026/ 1. Bericht 2027: börsennotierte KMU sowie kleine und nicht komplexe Kredit- institute und firmeneigene Versicherungsunternehmen

* Bilanzsumme min. 20. Mio. Euro, Nettoumsatzerlös min. 40 Mio. Euro, min. 250 Beschäftigte

Auch in Unternehmenssanierungen wird ESG eine wichtige Rolle spielen – insbesondere dann, wenn Unternehmen keine neue Finanzierung erhalten, da sie den ESG-Anforderungen der Kreditinstitute nicht ­entsprechen. Der Aufwand für die Einhaltung ist gleichzeitig aber auch Anlass zur Kritik. Er kann die Finanzen von Unternehmen aus Investorensicht negativ belasten. Banken und Investoren werden also in Zukunft vermehrt nicht mehr nur auf ökologische Belange, sondern auch auf das Thema Governance achten. Die Folge: Die erfolgreiche Restrukturierung eines Unternehmens hängt entscheidend von der Einhaltung der ESG-Kriterien ab.
· Michael Pluta, PLUTA Niederlassung Ulm

Fazit

Unternehmen müssen ESG-Kriterien in Zukunft beachten. Eine schlechte „ESG-Bilanz“ wirkt sich negativ auf Ratings und auf die Finanzierungsbedingungen aus. Das heißt: die mangelnde Berücksichtigung von und ein zu hoher Aufwand für ESG hat Krisenpotenzial. Und vor allem gilt es für Unternehmen, bereits jetzt zu handeln, um gut gerüstet zu sein.

PLUTAaktuell

Zukunft für Pralinenhersteller

Osnabrück. Rechtsanwalt Stefan Meyer hat eine Lösung für den Pralinenhersteller Leysieffer erzielt. Er veräußerte den Geschäfts­betrieb an das Logistikunternehmen Zeitfracht. Die Lösung erzielte sein Team innerhalb von nur sechs Wochen und sicherte damit nicht nur alle ­Arbeitsplätze, sondern auch die bestmögliche Befriedigung der Gläubigerforderungen. Im Verfahren mussten zunächst der operative Geschäftsbetrieb reaktiviert und zeitgleich Verhandlungen zum Insolvenzgeld geführt werden. Im Sanierungsteam unterstützten Meyer die Anwältinnen Dr. Ria Brüninghoff und Stefanie Breitenströter-Brüggemann.

Renommierter Käufer übernimmt Druckerei-Gruppe

Hannover/Nürnberg. Die Sanierungsexperten Torsten Gutmann aus Hannover und Patrick Meyerle aus Nürnberg verkauften drei Gesellschaften der Druckerei Hofmann an die Zeitfracht GmbH. Die 140 Mitarbeiter werden vom Käufer übernommen, der sein Portfolio um digitale Druckdienstleistungen erweitert. Das Verfahren profitierte von einer standortübergreifenden Zusammenarbeit und Expertise der PLUTA-Rechtsanwälte in Nürnberg und Hannover, die die konstruktive Lösung ermöglichte. Die Hofmann-Gruppe verfügt über angesehene Produkte im Bereich des professionellen Drucks, musste jedoch trotzdem einen Insolvenzantrag stellen.

Eine weitere Gesellschaft der Gruppe aus Niedersachsen versuchte zunächst eine Neuaufstellung im Rahmen einer Eigenverwaltung. Das Amtsgericht ordnete jedoch anschließend die reguläre Insolvenz­verwaltung an und bestellte Gutmann zum Verwalter. Es fand sich in der Kürze der Zeit kein Investor. Der Betrieb musste in Abstimmung mit den Gläubigern stillgelegt werden. Ein Lichtblick ist, dass viele der Mitarbeiter bereits eine neue Stelle in Aussicht haben.

Krypto-Vermögensverwaltung beraten

Berlin. Das Finanzierungsumfeld ist derzeit für Unternehmen sehr anspruchsvoll. Das trifft auch digitale Geschäftsmodelle. Nuri, ein Fintech, bietet Bankkonten mit Zugang zu Kryptowährungen, digitalen Vermögenswerten und Finanzdienstleistungen an. Der US-amerikanische Geschäftspartner musste Insolvenz anmelden. Nuri ließ sich aufgrund der finanziellen Situation in restrukturierungsbezogenen Fragen von Tillman de Vries und Laura Holzmannstetter beraten. Das Berliner Unternehmen wurde 2015 gegründet. Nuri hat nach eigenen Angaben 200.000 Kunden und verwaltet ein Gesamtvermögen von etwa 500 Millionen Euro. Die Verantwortlichen stellten nach der Beratung durch die PLUTA-Experten einen Insolvenzantrag.

Neustart bei Helikopterservice

Bremen. Im Verfahren um den Helikopter Service WIKING hat Dr. Christian Kaufmann eine Einigung mit einem Investor erzielt. Ein Unternehmen aus der Region übernimmt zum Jahresende den Werftbetrieb, den Bereich zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (CAMO), den Trainings- und Ausbildungssektor (ATO) und den Bereich des Seelotsenversatzes einschließlich zweier Helikopter. Für den Geschäftsbereich des Off-Shore-Personaltausches gab es kein Angebot eines Investors, dieser muss zum Jahresende eingestellt werden. Mit der erzielten Nachfolgelösung bleiben rund 50 Arbeitsplätze erhalten.

Investorenlösung sichert Helikopterdienstleistungen
Investorenlösung sichert Helikopterdienstleistungen

Zustimmung der Gläubiger erreicht

München. Erfreuliche Nachrichten aus Bayern: Die Gläubiger im Insolvenzverfahren der Gzimi Garten- und Landschaftsbau GmbH haben dem Insolvenzplan zugestimmt. Damit kann das Verfahren erfolgreich beendet werden. Insolvenzverwalter Ivo-Meinert Willrodt und Rechtsanwalt Wolfgang Bernhardt konnten mit diesem Plan die Anteile an die renommierte idverde-Gruppe veräußern und alle 75 Arbeitsplätze erhalten. Damit bleibt das Know-how des Betriebes erhalten, und der Käufer baut gleichzeitig seine Präsenz in Deutschland weiter aus.

Erste Lösung für Waschmittelproduzent

Darmstadt. Die Burnus Gruppe stellt seit mehr als 100 Jahren Waschmittel und Körperpflegeprodukte her. Zudem ist die Gruppe im B2B-Geschäft für professionelle Wäschepflege tätig. Aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten, die vor allem auf pandemiebedingte Umsatzrückgänge im B2B-Bereich zurückzuführen sind, führt das Unternehmen eine Sanierung in Eigenverwaltung durch.

Dr. Maximilian­ Pluta, Stefan Warmuth und Philip Konen unterstützen das Unternehmen als Bevollmächtigte und erstellten zunächst ein umfassendes Sanierungskonzept zur Neuaufstellung. Für die BurnusHychem GmbH, die auf professionelle Wäschepflege spezialisiert ist, erzielte das Team bereits eine Lösung: die renommierte DR.SCHNELL GmbH & Co. KGaA übernahm den Geschäftsbetrieb sowie die mehr als 80 Mitarbeiter.

Eigenverwaltung sichert Zukunft des Herstellers von Reinigungsmitteln
Eigenverwaltung sichert Zukunft des Herstellers von Reinigungsmitteln

Konzern übernimmt Start-up

Stuttgart. Die Idee ist innovativ: Das Start-up pakadoo hat eine Box für den Paketempfang sowie Leistungen rund um dieses Wachstumsgeschäft entwickelt. Dennoch musste der Betrieb einen Insolvenzantrag stellen. Ilkin Bananyarli fand nach wenigen Wochen einen renommierten Investor. Künftig gehört pakadoo zur börsennotierten FP-Gruppe. Alle Arbeitsplätze bleiben bestehen.

Förderung von Frauen für Frauen

Ulm. Die PLUTA Akademie bietet nun auch Angebote von Frauen für Frauen an. So fand beispielsweise ein Thementag zur Rhetorik statt, in der die Erfolgsstrategien weiblicher Gesprächsführung aus verschiedenen Perspektiven analysiert und interpretiert wurden. Das für Fach- und Führungskräfte der Sanierungs- und Restrukturierungsbranche ungewöhnliche Weiterbildungsangebot mit renommierten Referen­tinnen aus den Bereichen Self-Leadership, Führungskräfte­entwicklung, Sprech- und Präsentationstraining sowie Wirtschaftsrecht fand großen Anklang; weitere Angebote für Frauen werden daher folgen.

Neue Gesellschafter für PLUTA

Ulm. Die Rechtsanwälte Stefan Warmuth und Dr. Karl-Friedrich Gulbins sind neue Gesellschafter bei PLUTA. Beide sind langjährig in leitender Funktion im Unternehmen tätig und zeichnen sich durch besondere Expertise in ihren Fachgebieten aus. Warmuth leitet die Abteilung Steuern und ist spezialisiert auf Eigenverwaltungen, Sanierungen sowie Restrukturierungen. Gulbins leitet die Abteilung Arbeitsrecht und ist Experte für Sozialpläne sowie Sanierungstarifverträge.

IM GESPRÄCH

Vertrauen schaffen, Transparenz bieten

Herr Dr. Gulbins, Herr Warmuth, Sie sind beide seit kurzem Gesellschafter der PLUTA Rechtsanwalts GmbH. Was hat sich dadurch für Sie geändert, Herr Dr. Gulbins?
Die Aufgaben und Herausforderungen selbst haben sich zunächst nicht wesentlich verändert. Für mich ist es Bestätigung und Verpflichtung. Der damit einhergehende Vertrauensbeweis wirkt aber definitiv – auch nach außen gegenüber unseren Vertragspartnern.

Herr Warmuth, Sie sind federführend bei Eigenverwaltungen tätig. Auch hier spielt Vertrauen eine große Rolle. Was ist entscheidend?
Die Reputation von Unternehmen in Krisen leidet oft. Ganz entscheidend ist daher die offene Kommunikation mit der Geschäftsführung. Wir müssen die aktuelle Situation ansprechen, Krisenursachen benennen, Lösungs­ansätze kommunizieren und alle Beteiligte zeitnah über die Fortschritte informieren. Vor allem in Kundengesprächen können wir wertvolle Informationen gewinnen. Turnusmäßige Gespräche sind sehr sinnvoll und wirken vertrauensbildend. Ohne eine Präsenz vor Ort ist das alles jedoch nicht umsetzbar. So gewinnen wir ein ausreichendes Verständnis über das Unternehmen und bauen Vertrauen in Mitarbeitergesprächen auf.

Herr Dr. Gulbins, wie schätzen Sie das aus Sicht des Arbeitsrechtlers ein?
Hinter dem „Arbeitsrecht“ stehen besonders in Sanierungsszenarien viele menschliche Schicksale. Nirgendwo sonst spielt der Faktor „Vertrauen“ eine so wichtige Rolle. Der Umgang mit Arbeitnehmern und ihren Vertretern muss von Transparenz und Fairness geprägt sein. Nur so können wir Verständnis auch für manchmal sehr belastende Maßnahmen erreichen. Und dieses Verständnis, diese Akzeptanz, ist regelmäßig Voraussetzung für jede nachhaltige Sanierung. Hier hilft uns die Reputation von PLUTA ungemein.

Herr Warmuth, Sie sind Anwalt, Kaufmann und Steuerberater. Welche Stellhebel sind wichtig, um Unternehmen nachhaltig zu sanieren?
Die wirtschaftliche Analyse ist immer der Beginn aller weiteren Schritte. Wir analysieren in Eigenverwaltungen immer sehr gründlich die Krisenursachen und leiten daraus die weiteren Maßnahmen ab. Es geht um die Wirtschaftlichkeit von Bereichen und Produkten oder auch die Notwendigkeit einzelne Bereiche umzustrukturieren oder zu schließen. Hierzu nutzen wir u.a. standardisierte Analysetools. Eine Finanz- und Ertragsplanung darf in keiner Sanierung fehlen und muss bei Bedarf neu geschaffen werden. Unser Ziel ist der Erhalt des Betriebs. Unser Vorteil ist, dass wir Beratungsleistung und Umsetzung notwendiger Maßnahmen aus einer Hand anbieten können. Das erzeugt straffe Handlungsabläufe und ein unwirtschaftlicher Abstimmungsaufwand wird vermieden. Unser Vorteil ist, dass wir die Beratungsleistung und die Umsetzung notwendiger Maßnahmen aus einer Hand anbieten können. Das erzeugt straffe Handlungsabläufe und ein unwirtschaftlicher Abstimmungsaufwand wird vermieden.

Herr Dr. Gulbins, Sie leiten die Abteilung Arbeitsrecht. Wann ist Ihre Expertise bei der Sanierung der Unternehmen besonders gefragt?
Die Betriebspartner von der Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit angedachter Personalmaßnahmen zu überzeugen, ist wichtig. Das wird mit steigender Anzahl der Beteiligten immer spannender. Das sind Fälle, in denen man nicht nur mit einem Betriebsrat, sondern gleich mit mehreren Betriebsratsgremien verhandeln muss. Jeder verfolgt seine eigene Agenda, die teilweise den Interessen der anderen diametral entgegensteht. Jeder Betriebsrat bringt dann seinen eigenen Anwalt mit. Und wenn noch die (Lokal-)Politik mitmischt, sind wir auch als Mediator gefragt. In solchen Verfahren einen Konsens zu erreichen, ist anspruchsvoll. Im Übrigen gehen wir einer streitigen, ggf. gerichtlichen, Auseinandersetzung nicht aus dem Weg. Es ist jedoch besser, wenn man vorher überzeugt. Dieser Ansatz zeichnet nach meiner Auffassung eine erfolgreiche Wirtschaftskanzlei aus.

Wie empfinden Sie die Stimmung in solchen Fällen im Krisenunternehmen, Herr Warmuth?
Fast jede Eigenverwaltung hat kritische Momente. Wir hatten schon Fälle, in denen die Lösung erst dann zustande kam, als ein Scheitern schon greifbar nahe war. Oft gibt es Profiinteressenvertreter, die Maximalforderungen stellen, die aber nicht umsetzbar sind. Letztlich geht es darum, einen Konsens zu erzielen. In einem Verfahren mussten wir die Sozialauswahl bei einem Personalabbau treffen, ohne den Bestand des Betriebes zu gefährden. Der Betriebsrat sagte, er bestehe auf weitere Kündigungen von einzelnen Mitarbeitern, wenn er den Personalabbau mittragen soll. Das war schon sehr ungewöhnlich und zeigte, wie gespalten die Belegschaft war. Die Situation war durchaus angespannt. Wir konnten letztendlich die ertragbringenden Bereiche erhalten. Dieses Unternehmen ist heute sehr erfolgreich am Markt.

Herr Dr. Gulbins, verraten Sie den Lesern etwas, das sie bisher noch nicht über Sie wussten?
„No mistake in the tango. … It´s simple. …“, sagt Frank (Al Pacino) in der „Duft der Frauen“. Seit ich diesen Film gesehen habe, wollte ich wissen, ob er recht hat. Und trotz einiger Bemühungen bin ich mir bis heute nicht sicher. Trotzdem ist der Tango der schönste aller Tänze.

Herr Warmuth, wie entspannen Sie in Ihrer Freizeit?
Meine freie Zeit verbringen ich gerne in den Bergen. Ich mag es, sie über Klettersteige oder auf dem Mountainbike zu erkunden. Aber ich mache auch Mehr-Tages-Wanderungen. Mein Highlight war eine Alpenüberquerung. Anstrengend, aber es war ein Erlebnis. Die Gruppe war gut eingespielt, uneingeschränktes Vertrauen hilft auch hier weiter.

Vielen Dank für das Gespräch.
· Christiane Kunz, M.A., Niederlassung Ulm

Dr. Karl-Friedrich Gulbins

Dr. Karl-Friedrich Gulbins
Rechtsanwalt, LL. M. (UoL)

PLUTA_Warmuth_Stefan

Stefan Warmuth
Rechtsanwalt, Diplom-Kaufmann, Steuerberater

Zu den Personen

Dr. Karl-Friedrich Gulbins ist Rechtsanwalt und Leiter der Abteilung Arbeitsrecht bei PLUTA.
Stefan Warmuth ist Rechtsanwalt, Steuerberater und Diplomkaufmann.

PLUTAkurios

Sittenwidrige Vorschläge

Im Insolvenzverfahren stellte ein Gläubiger beim Amtsgericht einen sehr umfangreichen Versagungsantrag, in dem er der Schuldnerin (auch aus „erzieherischen Gründen“) u.a. anheimstellte „reich einzuheiraten oder auf der Reeperbahn zu arbeiten“, um alle Gläubiger voll zu befriedigen. Das Gericht entgegnete im ebenfalls wortreichen Zurückweisungsbeschluss kalt: „Auf die sittenwidrigen Vorschläge des Gläubigers wird an dieser Stelle nicht weiter eingegangen.“

Hinweise
PLUTAnews erscheint zweimal jährlich mit aktuellen Branchen Insights der Sanierungs- und Restrukturierungsbranche. Nachdruck und Vervielfältigungen sind nur mit vorheriger Genehmigung von PLUTA gestattet.

Zu den Bildnachweisen

Redaktion
M. Pluta
Dr. S. Laubereau
P. Sutter
C. Kunz
K. Breuer
M. Fünning
P. Konen
I. Thurm