PLUTAnews Ausgabe 17
Wir helfen Unternehmen.

Sanierungsgewinne bleiben steuerfrei

Oktober 2018

Fast eineinhalb Jahre herrschte Verunsicherung. Lange war nicht geklärt, wie mit Sanierungsgewinnen steuerlich umzugehen ist. Nun ist eine Lösung in Sicht.

Um ein Unternehmen aus der Krise zu retten, ist es gängige Praxis, dass Gläubiger auf bestehende Forderungen verzichten. Dadurch entsteht beim Unternehmen ein buchhalterischer Gewinn. Dieser Gewinn wurde in der Vergangenheit nicht besteuert. Nur so war ein Schuldenschnitt überhaupt möglich. Sonst hätte die Steuerzahlung erneut eine finanzielle Krise ausgelöst.

Weiterlesen

Schuldenschnitt wieder möglich

Unternehmen mit Restrukturierungsbedarf können bald aufatmen: Eine Sanierung im Insolvenzplanverfahren und ein Schuldenschnitt außerhalb eines Insolvenzverfahrens werden aller Voraussicht nach zukünftig nicht mehr aus steuerlichen Gründen in Frage gestellt. Sie sind damit als Sanierungsinstrument wieder attraktiv.

Unternehmen mit Restrukturierungsbedarf sollten schon jetzt vorbereitende Maßnahmen treffen, damit nach der voraussichtlichen Verabschiedung von § 3a EStG Anfang 2019 Sanierungsmaßnahmen zügig umgesetzt werden können.

SANIERUNGaktuell

Der Standard für Sanierungsgutachten IDW S6 wurde überarbeitet.
Gutachten sollen kürzer und moderner werden, das Eigenkapital rückt in den Fokus.

Oktober 2018

Seit 2012 gilt in Deutschland der IDW S6 Standard. Nun hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) den Vorgabenkatalog für Sanierungsgutachten aktualisiert. Bei kleinen Unternehmen sollen die Gutachten kürzer werden. Außerdem muss im Gutachten künftig eine Digitalisierungsstrategie enthalten sein. Längst überfällig, denn ohne solch eine Strategie kann ein Unternehmen am Markt kaum erfolgreich sein.

Zudem wurden die Voraussetzungen für die Sanierungsfähigkeit in zwei wesentlichen Elementen etwas entschärft:

Wirtschaftliches Eigenkapital

Ist im Planungszeitraum keine angemessene bilanzielle Kapitalausstattung absehbar, darf auch eine angemessene Ausstattung mit wirtschaftlichem Eigenkapital im Sanierungskonzept unterstellt werden. Es müssen jedoch entsprechende qualifizierte Rangrücktritte vorliegen. Außerdem wird davon ausgegangen, dass diese Verbindlichkeiten so lange im Unternehmen belassen werden, bis auch das bilanzielle Eigenkapital wieder ein angemessenes Niveau erreicht hat. Ein Grund für diese Regelung: Die aktuell bislang unklare steuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen (siehe Titelgeschichte).

Angemessene Rendite

Für die Sanierungsfähigkeit am Ende des Planungszeitraums musste das Unternehmen bisher eine branchenübliche Rendite erwirtschaften. Dabei bleibt es auch, eine oftmals geforderte reine Zahlungsfähigkeit reicht nicht aus. Neben der Branchenüblichkeit können aber nach dem neuen Standard auch andere Indikatoren für die Beurteilung der Rendite herangezogen werden: das Verhältnis von Nettofinanzverschuldung zum Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen beispielsweise.

Fazit: Die finale Fassung des Standards ist zu begrüßen. Aus unserer Sicht profitieren insbesondere Mittelständler davon, da die Gutachten kürzer und prägnanter werden. Aber auch für größere Gesellschaften gilt es, Sanierungsgutachten zu entwerfen, die einerseits Rechtssicherheit bieten, aber dennoch auf das Wesentliche reduziert sind. Eine wichtige Änderung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf ist ebenfalls positiv zu bewerten: Bei der Analyse der Eigenkapitalausstattung dürfen die Gutachter neben dem bilanziellen Eigenkapital auch nachrangige und langfristig zur Verfügung gestellte Fremdkapitalbestandteile berücksichtigen.

· Dr. Maximilian Pluta

Insolvenzen 2018: Anzahl betroffener Mitarbeiter gestiegen

Oktober 2018

Der bekannte Trend der vergangenen Jahre setzte sich auch im ersten Halbjahr 2018 fort: die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist laut einer Studie der Creditreform um 3,3 Prozent gesunken. Für den Zeitraum wurden 9.900 Fälle verzeichnet, wohingegen im 1. Halbjahr 2017 noch 10.240 Insolvenzen vermeldet wurden.

Allerdings gibt es erhebliche Unterschiede, wenn man die Größe der Firmen analysiert. Bei mittelständischen Unternehmen mit Jahresumsätzen zwischen 5 und 25 Mio. Euro stiegen die Fälle um 10,8 Prozent. Bei größeren Firmeninsolvenzen mit mehr als 50 Mio. Euro Umsatz ist sogar ein Anstieg um 66,7 Prozent zu beobachten. Diese Entwicklung spiegelt sich auch in einer weiteren Statistik wider: die Zahl der betroffenen Mitarbeiter ist um 18,8 Prozent auf 120.000 Personen gestiegen.

Entwicklung und Prognose Unternehmensinsolvenzen
Entwicklung und Prognose Unternehmensinsolvenzen (Quelle: Creditreform)

PLUTAaktuell

Investorenlösung für Elektronikfachmarkt

Oktober 2018

München Erfreuliche Nachrichten aus dem oberbayerischen Dorfen: Für den Elektronikfachmarkt Heuschneider konnte eine Nachfolgelösung erzielt werden. Eine Investorengruppe um den bisherigen Geschäftsführer übernimmt den Geschäftsbetrieb. Bedingt durch den starken Preisdruck in der Branche war eine Neuausrichtung nötig geworden. Die PLUTA-Experten Ivo-Meinert Willrodt und Ludwig Stern berieten in der Eigenverwaltung und setzten Restrukturierungsmaßnahmen um. Das im Verfahren erarbeitete Sanierungskonzept sieht unter anderem ein neues Warenangebot sowie Serviceleistungen vor und sichert den Fortbestand des bekannten Fachmarktes.

Für Aufzugzulieferer geht es wieder aufwärts

Oktober 2018

Stuttgart Bei einem Aufzugzulieferer aus Kornwestheim geht es ab jetzt wieder aufwärts. Die Grundlagen dafür sind geschaffen. Restrukturierungsexperte Dr. Matthias Lehr verkaufte im Rahmen einer übertragenden Sanierung den Geschäftsbetrieb der SLC Sautter Lift Components an eine neu gegründete Gesellschaft, die den Markennamen weiterführt. Der PLUTA-Anwalt veränderte das Geschäftskonzept: so konzentriert sich der Traditionsbetrieb nun auf seine Kernkompetenzen und profitable Produktbereiche. 20 Mitarbeitern bietet die neu gegründete Gesellschaft einen Arbeitsplatz mit guten Zukunftsperspektiven.

PLUTA kooperiert mit Universidad Carlos III

Oktober 2018

Áticus Ocaña und César Giner nach der Vertragsunterzeichnung
Áticus Ocaña und César Giner nach der Vertragsunterzeichnung

Madrid Einen umfassenden Einblick in die Praxis der Rechtsberatung – diese Möglichkeit bietet sich ab sofort den Masterstudierenden an der Universidad Carlos III de Madrid. Angehende Juristen können zukünftig in der PLUTA-Niederlassung ihr studienbegleitendes Praktikum absolvieren. Sie lernen Abläufe kennen und arbeiten als Teil des internationalen Teams. Áticus Ocaña, Leiter von PLUTA Spanien, und César Giner, Co-Direktor des Masterstudienganges Rechtsberatung für Unternehmen, besiegelten den unterzeichneten Vertrag mit Handschlag. Ocaña freut sich, bald die ersten Studierenden bei PLUTA zu begrüßen.

Logistikunternehmen mit Zukunftsperspektive

Oktober 2018

Rettung für Hersteller von Kommissionieranlagen
Rettung für Hersteller von Kommissionieranlagen

Nürnberg Insolvenzverwalter Daniel Barth erzielte für den Automatisierungsexperten PP Picking Systems eine Investorenlösung, nachdem das Unternehmen einen Insolvenzantrag stellen musste. Nach intensiven Gesprächen fand der PLUTA-Rechtsanwalt einen geeigneten Investor. SSI Schäfer, ein international agierender Konzern, übernahm den Geschäftsbetrieb. Mit rund 10.000 Mitarbeitern und 70 operativ tätigen Gesellschaften gehört das Unternehmen zu den weltweit führenden Anbietern von modularen Lager- und Logistiksystemen.

Lösung für Traditionsgießerei

Oktober 2018

Positive Entwicklung bei Traditionsgießerei
Positive Entwicklung bei Traditionsgießerei

Ulm Ein schönes Ergebnis für einen Betrieb mit Geschichte: Marcus Katholing und sein Team erzielten eine Investorenlösung für die gesamte SHW Casting Technologies Gruppe, die zu den ältesten Unternehmen Deutschlands zählt. Nachdem ein strategischer Investor im Juni 2018 das Werk Königsbronn übernommen hatte, veräußerte das Team um den Sanierungsgeschäftsführer nun auch die SHW CT Gesellschaft in Wasseralfingen sowie die Machining Technologies. Der Investor erwirbt damit alle drei Betriebe. Rund 340 Arbeitsplätze bei der Gießerei bleiben damit erhalten. Die PLUTA-Experten unterstützen die Gruppe in Eigenverwaltung bereits seit Juli 2017. Sie führten den Geschäftsbetrieb fort, generierten neue Aufträge und setzten zeitgleich den Verkaufsprozess in Gang. Die positiven Entwicklungen während der Restrukturierung führten sogar zu einem leichten Anstieg bei der Zahl der Beschäftigten.

Neustart für soziale Einrichtungen

Oktober 2018

Bremen/Hannover Gleich mit mehreren Verfahren für soziale Einrichtungen der Jugendhilfe- und Pflegebranche waren die PLUTA-Experten in den vergangenen Monaten befasst. Nun sind erste Erfolge zu verzeichnen. Dr. Christian Kaufmann erzielte in Norddeutschland eine Investorenlösung für das Altenheim Hesel. Ein renommiertes Unternehmen übernimmt die Einrichtung und alle Mitarbeiter. Auch bei der von ihm beratenen Akademie Kannenberg gibt es positive Nachrichten: Verschiedene Jugendeinrichtungen können mit einem neuen Träger weitermachen – ein erfreulicher Ausgang für ein vielbeachtetes Verfahren. Zudem wurde Dr. Kaufmann zum vorläufigen Verwalter der Einrichtung Synthese ernannt, die sich ebenfalls auf die Betreuung junger Menschen spezialisiert hat. Auch hier gelang Dr. Kaufmann eine Nachfolgelösung: Sämtliche Einrichtungen und die Mehrzahl der Arbeits­plätze wurden von zwei etablierten Bremer Trägern übernommen. Auf die Pflege von älteren Menschen konzentrierte sich dagegen die Aktive Engel GmbH. Rechtsanwalt Torsten Gutmann wurde im Verfahren zum Verwalter bestellt und erzielte innerhalb weniger Wochen eine tragfähige Investorenlösung. Ein größerer Pflegedienst aus dem niedersächsischen Giesen übernimmt den Betrieb.

Gewa-Tower verkauft

Oktober 2018

Stuttgart Die Suche nach Kaufinteressenten für den Gewa-Tower war erfolgreich: Ilkin Bananyarli hat das Hochhaus an die renommierte CG-Gruppe veräußert. Der Investor plant 192 Mietwohnungen und eine Erweiterung des Hotels. Der Wohnturm im Stuttgarter Vorort Fellbach kann somit knapp zwei Jahre nach Insolvenzantrag fertiggestellt werden. Für die Anleihegläubiger, die Wohnungskäufer und die Stadt ist der Verkauf eine sehr erfreuliche Lösung. Im November 2016 musste die Projektgesellschaft zum Bau des Wohnturmes Insolvenz anmelden. PLUTA-Anwalt Bananyarli war seitdem als Verwalter tätig. Das 107 Meter hohe Gebäude soll das dritthöchste Wohngebäude in Deutschland werden. Seit Antragstellung beschäftigt es regelmäßig Regionalmedien und Fachmagazine.

Fortschritte bei Bäckerei

Oktober 2018

Leipzig Positive Entwicklungen sind beim Backwarenproduzent Bagel Bakery zu beobachten. Dr. Stephan Thiemann von PLUTA ist als Sachwalter tätig und überwacht das Eigenverwaltungsverfahren. Im Zuge des Verfahrens wird ein umfangreiches Sanierungskonzept erstellt. Der Geschäftsbetrieb läuft derweil uneingeschränkt weiter. Erfreulich: Kunden und Lieferanten bleiben dem Unternehmen weiterhin treu. Insgesamt gute Aussichten für die Mitarbeiter des Backbetriebs in Gutenborn.

Im Gespräch

Oktober 2018

Vorausschauend denken, strategisch handeln

Herr Bremen, was hat Sie bewogen, sich 2017 mit Ihrer Kanzlei PLUTA anzuschließen?
Die Tätigkeit des Insolvenzverwalters befindet sich im Umbruch, denn Sanierung setzt früher ein als erst mit der drohenden Zahlungsunfähigkeit. Heute sind rechtliche und betriebswirtschaftliche Beratung gefordert. „Beratung ist Kür“, sagte schon Steffen Beck hier in der PLUTAnews. Für eine professionelle Tätigkeit in Sanierung und Insolvenz hat PLUTA mir und meinem Team das adäquate berufliche und persönliche Umfeld geboten.

Bitte erläutern Sie dies an einem Beispiel.
Durch das ESUG gestärkte Eigenverwaltungen belegen den Trend zu einer frühzeitigeren Sanierung. Die kommende EU-Richtlinie u. a. über ein präventives Restrukturierungsverfahren wird dies weiter befördern. In diesen Verfahren darf aber nicht nur ein Ticket auf Zeit gelöst, sondern muss leistungswirtschaftlich saniert werden. PLUTA begleitet Eigenverwaltungen in unterschiedlichen Funktionen.

Sie sind einer der acht Managing Partner von PLUTA und Mitglied der Gesamtgeschäftsführung. Was ist Ihre Kernaufgabe?
Meine Verantwortung umfasst die Führung der Standorte im Rheinland nördlich von Köln. Besonders wichtig ist mir die Stärkung der Sanierungsberatung. Zudem liegt mein besonderes Augenmerk auf der Vereinheitlichung von internen Abläufen und der Hebung von Synergien zwischen den Standorten.

Was zeichnet heute gute Insolvenzverwalter aus?
Gute Insolvenzverwalter zeichnet die durch Zertifizierung nachgewiesene Einhaltung von best-practice Regeln wie InsO Excellence des Gravenbrucher Kreises oder der GOI des VID aus. An erster Stelle steht die strikte Unabhängigkeit von den Interessen aller Beteiligten. Falsche Angaben hierzu führen laut BGH zu Recht zur Entlassung aus dem Amt. Gleiche Priorität hat eine professionelle und zugewandte Kommunikation, auch – soweit geboten – gegenüber der interessierten Öffentlichkeit.

Bei welchem Mandat haben Sie diese Eigenschaft besonders benötigt?
Best-practice ist selbstverständlich. Als Verwalter Private Equity-finanzierter Zweckgesellschaften habe ich die Erfahrung gemacht, wie wichtig Kommunikation ist. Der von den Verfahrensbeteiligten unabhängige Amtsträger ist insbesondere dem anglo-amerikanischen Rechtskreis fremd. Das muss erklärt werden, damit das Verfahren und die Funktion des Amtsträgers, die seine Vereinnahmung für Partikularinteressen ausschließt, verstanden werden.

Sie sind u.a. Vorstandsmitglied des Verbandes Insolvenzverwalter Deutschlands (VID). Was ist die zentrale Herausforderung für die Branche in den nächsten 5 Jahren?
Seit der Wirtschafts- und Finanzkrise ist allen klar, dass Sanierung in einem Vor-Krisenstadium beste Vorsorge ist. Sind Insolvenzverwalter auch gute Sanierer, dann sind auch ihre Fähigkeiten z.B. als Berater oder CRO sehr viel früher gefragt. Die erwartete EU-Richtlinie, unter anderem über ein präventives Restrukturierungsverfahren, unterstreicht diese Entwicklung. Damit geht der schon erwähnte Wandel des Berufsbildes in der Insolvenzbranche einher.

Gibt es sinnvolle Lösungsansätze?
Das könnten gesetzlich geregelte Berufsstandards sein - und zwar für alle Beteiligten in Sanierung und Insolvenz, deren Aufgabenbereich die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen einschließt.

Sie haben ein umfangreiches Arbeitspensum. Wie schalten Sie ab?
Ohne Musik ist alles nichts. Ich musiziere aktiv, vorzugsweise Kammermusik, und bin passionierter Konzert- und Opern­besucher. Dabei schalte ich ab.

Vielen Dank für das Gespräch. · CK

Michael Bremen

Michael Bremen
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, vereidigter Buchprüfer

Zur Person

Michael Bremen ist seit dem 01.03.2017 Gesellschafter und Geschäftsführer der PLUTA Rechtsanwalts GmbH. Er führt die Niederlassungen Düsseldorf und Aachen. Er ist Mitglied des Vorstandes im Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands e. V. (VID) und leitet die Arbeitsgruppe GOI - Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung.

PLUTAkurios

Wer zu spät kommt...

Schreiben eines Anwalts, der im Hitzesommer 2018 die Berufungsfrist versäumt hat:
Der Vorgang kann im Nachhinein nur der Urlaubsvorfreude der Mitarbeiterin und den enormen Temperaturen im Büro­gebäude zugeschrieben werden. Es wird ausdrücklich um Nachsicht gebeten.

Hinweise
PLUTAnews erscheint zweimal jährlich mit aktuellen Branchen Insights der Sanierungs- und Restrukturierungsbranche. Nachdruck und Vervielfältigungen sind nur mit vorheriger Genehmigung von PLUTA gestattet.

Zu den Bildnachweisen

Redaktion
M. Pluta
Dr. S. Laubereau
Dr. M. Pluta
S. Warmuth
P. Sutter
Ch. Kunz