PLUTAnews Ausgabe 22
Wir helfen Unternehmen.

Neue Wege aus der Krise

April 2021

Seit Jahresbeginn gibt es den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG), der die präventive Sanierung erleichtern soll. Er ermöglicht Krisenunternehmen eine Neuaufstellung ohne Insolvenzverfahren und bietet damit vielversprechende Perspektiven.

Im Mittelpunkt der präventiven Sanierung steht der Restrukturierungsplan, den das Unternehmen erstellen und den Gläubigern zur Abstimmung vorlegen muss. Da der neu eingeführte Restrukturierungsrahmen vor dem Eintritt der Insolvenzreife ansetzt, darf ein Unternehmen nicht zahlungsunfähig oder überschuldet sein.

Eine Sanierung im präventiven Verfahren ist sinnvoll, wenn Unternehmen damit rechnen, dass die Gläubiger den erforderlichen Sanierungsmaßnahmen zustimmen. Dabei ist eine Mehrheit von 75 Prozent in jeder Gläubigergruppe nötig. Durch solch einen Mehrheitsbeschluss können einzelne Gläubiger überstimmt und deren Blockaden vermieden werden.

Weiterlesen

Fazit: Frühzeitiger Start der Sanierung entscheidend

Das deutsche Sanierungsrecht wird moderner und Restrukturierungen außerhalb eines klassischen Insolvenzverfahrens sind in Zukunft einfacher umsetzbar. Ein Vorteil der präventiven Sanierung: das „Stigma der Insolvenz“ wird umgangen. Stimmen die Voraussetzungen, haben Geschäftsführer mit dem neuen Gesetz ein Werkzeug, das in vielen Fällen die Neuaufstellung von Unternehmen erleichtert – vor allem wenn die Sanierung frühzeitig angegangen wird.

INSOLVENZaktuell

Insolvenzantragspflicht – diese Regeln gelten

Bereits in unserer vorherigen Ausgabe der PLUTAnews haben wir darauf hingewiesen, dass die Berichterstattung über die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sehr verwirrend bis falsch ist. Noch immer wird berichtet, dass aufgrund der aktuellen Corona-Krise die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt ist. Diese Pauschalaussage ist definitiv falsch. Jeder Einzelfall ist genau zu prüfen.

In vielen Mandantengesprächen fällt auf, dass Verantwortliche immer noch davon ausgehen, keinen Insolvenzantrag stellen zu müssen. Diese Fehlannahme kann schwerwiegende Folgen für die Betroffenen haben. Neben der Insolvenzverschleppung droht unter anderem der strafrechtliche Tatbestand des Eingehungsbetruges nach § 263 StGB. Die Änderungen und die aktuelle Regelung zeigt die Grafik.
· Dr. Stephan Laubereau

1. Regelung
bis 30. September 2020:

Die Aussetzung galt nur für Fälle, in denen die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Folgen der Covid-19-Pandemie beruhte.

2. Regelung
1. Oktober bis 31. Dezember 2020:

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 31. Dezember 2020 verlängert, aber nur für Unternehmen, die überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind.

3. Regelung
1. Januar 2021 bis 30. April 2021:

Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Insolvenzrecht galt bis zum 31. Januar 2021. Der Bundesrat hat nun zugestimmt, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. April 2021 zu verlängern. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit) gilt aber nur, wenn die Krise pandemiebedingt ist und mit einer Auszahlung der staatlichen Hilfen zu rechnen ist.

Die Ruhe vor dem Sturm - Insolvenzzahlen weiter sinkend

Zahl der Unternehmensinsolvenzen
Zahl der Unternehmensinsolvenzen, Quellen: Statistisches Bundesamt, Creditreform (Zahl für 2020), PLUTA (Grafik)

Die Zahl der Insolvenzen ist weiter rückläufig. Für 2020 meldete die Creditreform 16.300 Unternehmensinsolvenzen, ein Rückgang von 13 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 2019 waren es noch rund 18.750 Firmeninsolvenzen. In der vorherigen Ausgabe unseres Newsletters haben wir uns mit der Frage beschäftigt, wann und in welchem Ausmaß die befürchtete Insolvenzwelle die deutsche Wirtschaft erfassen wird. Aktuell veröffentlichten Zahlen zeigen, dass trotz der Corona-Pandemie weniger deutsche Unternehmen einen Antrag stellen als in den Vorjahren. Die befürchtete Welle bleibt also weiterhin aus.

Ein Grund, warum die Corona-Krise sich nicht in den derzeitigen Zahlen niederschlägt, ist die mehrfach verlängerte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. Diese gilt derzeit aber nur, wenn die Krise pandemiebedingt ist und ein Unternehmen mit der Auszahlung der staatlichen Hilfen rechnen kann. Vielen Unternehmern ist das nicht bewusst. Sanierungsexperten warnen daher seit Monaten vor erheblichen Haftungsrisiken für Geschäftsführer, die weitreichende Folgen haben können.
· Dr. Stephan Laubereau

PLUTAaktuell

Flugsitzhersteller mit Neustart

Flugbranche in der Krise
Flugbranche in der Krise

UlmDie Luftfahrtbranche steht vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen – Reisebeschränkungen durch die Corona-Krise führten zu sinkenden Passagierzahlen und einem deutlichen Umsatzrückgang. Für die ZIM Flugsitz GmbH gibt es jedoch eine gute Nachricht: Die Gläubiger haben dem Insolvenzplan des Flugzeugsitzherstellers einstimmig zugestimmt. Dadurch können am Hauptstandort des Unternehmens in Markdorf alle Arbeitsplätze erhalten werden. Der Schweriner Standort wurde verkleinert. Dr. Maximilian Pluta und sein Team unterstützten die Geschäftsführung bei der Sanierung in Eigenverwaltung. Das Verfahren konnte innerhalb von sechs Monaten erfolgreich abgeschlossen werden.

Hafenlogistiker stellt sich neu auf

BremenDer Gesamthafenbetriebsverein im Lande Bremen e. V. (GHBV) ist die traditionsreiche Personalreserve in den bremischen Häfen. Die Mitarbeiter sind in allen Funktionen des Hafenumschlags tätig. Der GHBV befindet sich in einem Verfahren in Eigenverwaltung. Das Ziel ist es, den Hafendienstleister wieder wettbewerbsfähig aufzustellen. PLUTA-Experte Dr. Christian Kaufmann ist Sanierungsvorstand. Durch Überkapazitäten, ungünstige Kostenstrukturen und Strukturprobleme kam es beim GHBV jahrelang zu Verlusten. Ein wichtiger Meilenstein wurde nun erreicht. Das Team hat die Verhandlungen mit den Arbeitnehmervertretern abgeschlossen; Interessensausgleiche und Sozialpläne sowie Beschäftigungssicherungsverträge wurden vereinbart. Das erarbeitete, umfassende Sanierungskonzept kann nun umgesetzt werden. Es beinhaltet Reorganisationsmaßnahmen und eine Neuaufstellung der Personalstruktur. Rund 700 Arbeitsplätze bleiben erhalten. Den Mitarbeitern, die das Unternehmen verlassen, wird der Wechsel in eine Transfergesellschaft angeboten.

Erfolgreiche Flughafen-Sanierung

PaderbornGroße Fortschritte bei der Sanierung des Flughafens Paderborn-Lippstadt: Die Gläubigerversammlung nahm den Insolvenzplan an. Im nächsten Schritt wird nun die Insolvenzquote von 25 Prozent an die Gläubiger verteilt. Anschließend kann die Eigenverwaltung noch im Frühjahr 2021 aufgehoben werden. Der Paderborn-Lippstadt Airport ist der erste Regionalflughafen in Deutschland, der sich aus eigener Kraft neu aufgestellt hat. Stefan Meyer ist als Sachwalter tätig und begleitet das Verfahren im Sinne der Gläubiger.

Chance für Gastronomiebetriebe

StuttgartDie Coronakrise trifft vor allem die Gastronomie. So auch in Schwäbisch Gmünd, wo ein Betreiber mehrerer Betriebe einen Insolvenzantrag stellen musste. Das Gericht bestellte Sanierungsexperte Steffen Beck zum Insolvenzverwalter. Er sucht nun mit seinem Team nach einer Lösung für die Restaurants. Aufgrund der Corona-Pandemie ruhte der Geschäftsbetrieb mehrere Monate. Insgesamt beschäftigt der Betreiber der Gaststätten 32 festangestellte Mitarbeiter sowie circa 70 Mitarbeiter als Aushilfen.

Trotz Lockdown: Investor für Hotels

DüsseldorfDie Tidal Operations Germany GmbH betreibt elf Hotels unter den Marken Holiday Inn, Holiday Inn Express und Crowne Plaza in verschiedenen deutschen Großstädten. Aufgrund der Coronakrise stellte das Unternehmen im Sommer 2020 einen Antrag auf ein Insolvenzverfahren. Michael Bremen konnte nun einen Investor finden, der seine Position im deutschen Markt verstärkt. Die übertragende Sanierung unter Lockdown-Bedingungen war eine enorme Herausforderung für alle Beteiligten. Umso erfreulicher ist es, dass alle rund 300 Arbeitsplätze erhalten bleiben.

Innovative Weiterbildungsformate

Vielfältige Schulungsthemen - aktuell und praxisnah
Vielfältige Schulungsthemen - aktuell und praxisnah

DeutschlandDie PLUTAakademie bietet trotz erschwerter Rahmenbedingungen auch 2021 ein umfangreiches Weiterbildungsprogramm an. Der Schwerpunkt liegt coronabedingt auf digitalen Schulungsformaten. Neben Webinaren und Online-Workshops finden regelmäßig auch Hybridveranstaltungen statt, bei denen Referenten in Studioatmosphäre sowohl vor der Kamera als auch vor einem kleinen Publikum von etwa 10 Personen präsentieren. Bis zu 40 weitere Mitarbeiter werden digital zugeschaltet. Diese hybride Lösung ermöglicht nicht nur einen lebendigen Austausch, sondern auch die Aufzeichnung inhaltlich relevanter Schulungen als E-Learning-Bausteine. PLUTA achtet bei der Auswahl der Themen und Referenten auf Aktualität und Praxisnähe. Mit rund 650 Teilnehmern, 62 Veranstaltungen und namhaften Referenten von Hochschulen und aus der Praxis lief bereits das Jahr 2020 äußerst erfolgreich. Seit 2021 werden auch externe Teilnehmer eingeladen und Schulungen für Geschäftspartner durchgeführt.

Drohnenhersteller saniert sich

München Die EMT Ingenieurgesellschaft Dipl.-Ing. Hartmut Euer mbH stellt mit mehr als 200 Mitarbeitern an vier Standorten seit über 40 Jahren Drohnen her. Diese werden vor allem militärisch genutzt – Kunden sind die Bundeswehr sowie ausländische Staaten. 2019 lag der Um- satz bei fast 30 Mio. Euro. Durch ein Embargo gegen einen Kunden von EMT konnten Auslieferungen nicht erfolgen. Dies führte zu Einnahme- ausfällen. Zusätzlich kam es zu Verzögerungen in der Fertigstellung von Auftragsdokumentationen. EMT entschied sich für ein Verfahren in Eigenverwaltung. Ivo-Meinert Willrodt wurde zum Sachwalter bestellt. Das Ziel ist, das Unternehmen wieder finanzkräftig aufzustellen.

Forderungen in Millionenhöhe bei Arzneimittel-Großhändler

HannoverInsolvenzverwalter Ingo Thurm hat mit der Teccom Pharma GmbH einen außergewöhnlichen Fall. Das Verfahren des Arzneimittel-Großhändlers entwickelt sich zu einer Kriminal-Insolvenz; die Staatsanwaltschaft hat bereits Durchsuchungen und Beschlagnahmungen durchgeführt. Nach dem Verkauf der Vermögenswerte an zwei Investoren geht es nun um die Ermittlung und Durchsetzung von insolvenzrechtlichen Anfechtungsansprüchen sowie deliktischen Ansprüchen. Der Schaden ist immens. Die bislang zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen der Gläubiger betragen mehr als 40 Millionen Euro.

Perspektive für Druckguss-Spezialist

BerlinErfreuliches Ergebnis für die HZD Havelländische Zink-Druckguss GmbH & Co. KG. Insolvenzverwalter Sebastian Laboga konnte eine Investorenlösung finden. Eine lokal ansässige Unternehmerin und ehemalige leitende Angestellte hat den Geschäftsbetrieb und mehr als 90 Mitarbeiter übernommen. HZD fertigt mit dem Zinkdruckgussverfahren Bauteile für verschiedene Anwendungsgebiete. Nach der Antragstellung führte das PLUTA-Team den Betrieb neun Monate fort und setzte wichtige Sanierungsmaßnahmen für das metallverarbeitende Unternehmen mit Sitz im brandenburgischen Premnitz um.

INSOLVENZaktuell

Neu 2021: Restschuldbefreiung und Restrukturierung

Verkürzte Restschuldbefreiungsfrist für natürliche Personen
Durch die Reform des Restschuldbefreiungsverfahrens gelten auch für Verbraucherinsolvenzen seit diesem Jahr wichtige Änderungen. Bei der Restschuldbefreiung hat sich die Frist auf drei Jahre verkürzt. Diese Laufzeit gilt jedoch nur für Verfahren, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden. Maßgeblich ist dabei der Eingang des Antrags bei Gericht. Zudem gelten Übergangsregelungen mit verschiedenen Laufzeiten. Ein Überblick über die insgesamt 12 Fristen findet sich auf der Website der ARGE unter www.arge-insolvenzrecht.de.

Neue Regelungen bei Insolvenzverfahren
Neue Regelungen bei Insolvenzverfahren

Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen

Nicht nur für Verbraucher, sondern auch für Selbstständige gelten neue Regelungen bei Insolvenzverfahren. Gemäß § 30 des neuen StaRUG können seit dem 1. Januar 2021 auch gewerblich tätige natürliche Personen die Instrumente des neuen Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens in Anspruch nehmen.

Ob sich die Gesetzesänderung für kleine Verfahren lohnt, wird erst die Praxis zeigen. Ein genauer Blick lohnt.
· Michael Pluta

Im Gespräch

April 2021

Das Team fordern und fördern

Frau Dr. Brüninghoff, Sie sind Leiterin der PLUTA Niederlassungen Münster und Lübbecke. In dieser Funktion verantworten Sie die organisatorische Führung der Teams. Wo legen Sie die Schwerpunkte?
In unserer Region beschäftigen wir mehr als 45 Mitarbeiter in mehreren Niederlassungen. Viele Verfahren bearbeiten wir mit verschiedenen Teams und Mitarbeitern in - je nach Verfahren - wechselnden Funktionen. Hier gilt es, effizient zu arbeiten und die Teams bestmöglich zu unterstützen. Ein Team kann meines Erachtens nur derjenige gut führen, der sich selbst als Teil des Teams versteht. Das sehe ich als meine wichtigste Führungsaufgabe. Nur so ist es auch möglich, neue Mitarbeiter, egal ob Berufsanfänger oder ausgewiesene Experten, schnell in voll funktionsfähige Teams zu integrieren.

Was ist dabei zu beachten?
Im Tagesgeschäft liegt mein Schwerpunkt darin, mit den unterschiedlichen Menschen möglichst viel zu bewirken. Wichtig ist dafür, ihre Stärken und Potenziale zu erkennen, zwischen den Zeilen zu lesen und die Teams so zusammenzustellen, dass jeweils die bestmögliche Lösung erzielt werden kann. Empathie ist dabei ein guter Ratgeber.

Lässt sich dieser Schwerpunkt auf Ihre Tätigkeit als Insolvenzverwalterin übertragen?
Ja, absolut. Auch als Insolvenzverwalterin ist es ein großer Vorteil, wenn man in einem noch unbekannten Unternehmen vorherrschende Strukturen und Hierarchien, Arbeitsabläufe, Teams, Unstimmigkeiten und Leistungsträger rasch erkennen kann. Lange Praxiserfahrung und stringente Analyse helfen mir dabei.

Bitte erläutern Sie dies an einem konkreten Beispiel.
Bereits beim Erstgespräch bzw. in den ersten Tagen eines Verfahrens wird deutlich, ob es dem Geschäftsführer oder einer anderen Führungskraft des Krisenunternehmens noch gelingt, seine Mannschaft mitzunehmen und vor allem für die Betriebsfortführung unter Insolvenzbedingungen zu motivieren. Unsere Aufgabe ist es, rasch die Schlüsselpositionen und Stimmungen in einem Unternehmen zu erkennen und geschickt Maßnahmen zu ergreifen, so dass eine Chance auf eine erfolgreiche Fortführung besteht. Das zu erkennen, ist schon die erste Hürde. Nur dadurch können wir mögliche Gegenmaßnahmen erfolgreich umsetzen. Dafür benötigt man nicht nur bloße Technik, sondern neben Berufserfahrung vor allem ein Gespür für Situationen und unterschiedliche Charaktere.

Einer Ihrer Schwerpunkte ist die Sachwaltung in Eigenverwaltungsverfahren. Worin unterscheidet sich der Ansatz?
In der Eigenverwaltung ist zunächst wichtig, die Rolle des Sachwalters richtig zu interpretieren und mögliche Grenzen auszuloten, um sich lösungsorientiert am Verfahren zu beteiligen. Aus meiner Erfahrung lassen sich die besten Lösungen für alle Beteiligten finden, wenn Eigenverwaltung und Sachwalter für die Zeit der Zusammenarbeit als Team agieren. Konstruktive Kritik, kollegialer Umgang und das gemeinsame Arbeiten an der Sache machen Projekte erfolgreich.

Bei welchem Verfahren haben Sie dies angewandt?
In allen Verfahren kommen häufig sehr unterschiedliche Menschen zusammen, die dazu auch noch unterschiedliche Ziele verfolgen. Am Ende wollen alle einen guten Job machen und ein positives Ergebnis erzielen. Das habe ich jüngst zum Beispiel in einem Eigenverwaltungsverfahren eines Personaldienstleisters miterlebt. Der Schlüssel zum Erfolg war, dass alle Beteiligten sehr konstruktiv zusammengearbeitet haben – trotz der unterschiedlichen Interessen.

Auch in Verhandlungsgesprächen ist es bestimmt von Vorteil, das Gegenüber möglichst schnell „lesen“ zu können?
Genau, das hilft. Aber auch der Perspektivwechsel ist wichtig. Man unterstützt alle Beteiligten und versetzt sich in Verhandlungspartner. Mir hilft, dass ich die Unternehmerperspektive aufgrund meiner eigenen familiären Erfahrung gut nachvollziehen kann. Das schönste Ergebnis ist, wenn am Ende eine Sanierungslösung steht und viele Arbeitsplätze erhalten bleiben. Die Gläubiger erhalten dann im Idealfall zudem eine anständige Quote.

Wie sieht für Sie nach einer solch anstrengenden und herausfordernden Woche ein gelungener Freitagabend aus?
Der Freitag ist, wie bei vielen, mein Lieblingstag. Wenn ich könnte, würde ich ihm Extrastunden geben. Tatsächlich endet der Freitagabend immer zu früh, aber selten ohne ein kühles Getränk und gutes Essen in unserer Küche.

Vielen Dank für das Gespräch.
· Christiane Kunz

Dr. Ria Brüninghoff

Dr. Ria Brüninghoff
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Zur Person

Dr. Ria Brüninghoff ist Rechtsanwältin und spezialisiert auf die Fortführung und Sanierung von Unternehmen in Regelinsolvenz- und Eigenverwaltungsverfahren sowie die Sanierungsberatung. Sie leitet die Niederlassung Münster und ist stellvertretende Niederlassungsleiterin in Lübbecke. Sie wird regelmäßig an mehreren Gerichten zur Insolvenzverwalterin bestellt.

PLUTAkurios

So oder so?

Telefonat eines Schuldners mit dem Insolvenzverwalter: „Ich komme mit einer Knarre vorbei.“ Später gab der Schuldner an, falsch verstanden worden zu sein. Gemeint habe er: „Ich komme mit einem Karren vorbei – einem Karren voller Mist.“

Hinweise
PLUTAnews erscheint zweimal jährlich mit aktuellen Branchen Insights der Sanierungs- und Restrukturierungsbranche. Nachdruck und Vervielfältigungen sind nur mit vorheriger Genehmigung von PLUTA gestattet.

Zu den Bildnachweisen

Redaktion
M. Pluta
Dr. S. Laubereau
P. Sutter
Ch. Kunz
P. Konen