PLUTAnews Ausgabe 21
Wir helfen Unternehmen.

Die Welle kommt

Oktober 2020

Seit dem Beginn der Corona-Krise wird ein Thema in der Wirtschaft oft diskutiert: Wann kommt die Insolvenzwelle – und wie heftig wird diese ausfallen?

Aufgrund der Covid-19-Pandemie hat die Bundesregierung die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt (vgl. Artikel auf Seite 2). Damit einhergehend sank die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im ersten Halbjahr 2020 um 6,2 Prozent. In zahlreichen Berichten ist immer wieder zu lesen, dass Experten eine Insolvenzwelle erwarten, wenn die Insolvenzantragspflicht wieder einsetzt.

Doch wie viele Firmeninsolvenzen sind zu erwarten? Hierzu gibt es bislang wenig Zahlen und Einschätzungen. Grund genug, anhand von Daten aus der Vergangenheit verschiedene Szenarien durchzuspielen.

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Fazit: Kein Rekordniveau

Im nächsten Jahr ist mit einem deutlichen Anstieg der Insolvenzen zu rechnen, aber das Niveau von über 32.000 Insolvenzen im Krisenjahr 2009 wird nicht erreicht werden. Auch sollte man eines nicht vergessen: In den Jahren 2003 und 2004 gab es jeweils über 39.000 Unternehmensinsolvenzen – pro Jahr. Das heißt für 2021: Trotz eines historischen Konjunktureinbruchs wird die Zahl der Insolvenzen kein neues Rekordniveau erreichen.

INSOLVENZaktuell

Insolvenzantragspflicht nur teilweise weiter ausgesetzt – Großes Haftungsrisiko für Geschäftsführer

Insolvenzantragspflicht nur teilweise weiter ausgesetzt –
Großes Haftungsrisiko für Geschäftsführer

Die Berichte, die Insolvenzantragspflicht sei bis zum Jahresende ausgesetzt, sind in dieser Absolutheit falsch! Ausgesetzt ist nur die Pflicht, den Antrag wegen Überschuldung stellen zu müssen. Wer zahlungsunfähig ist, muss den Antrag stellen und zahlungsunfähig ist man bereits, wenn man 10 Prozent der fälligen Forderungen nicht fristgemäß begleichen kann. Das wissen die wenigsten Geschäftsführer. Wer auf staatliche Unterstützung hofft, um seine Zahlungsunfähigkeit zu beheben, muss bedenken, dass er diese nur erhält, wenn sein Unternehmen wegen „Corona“ in Schwierigkeiten ist und er vorrechnen kann, dass die begründete Aussicht besteht, die Schieflage in absehbarer Zukunft zu beseitigen. Diese Prognose ist zurzeit schwer zu treffen.

Wer bei unbegründeter Hoffnung seinen Betrieb weiterführt, verlagert das Risiko, nicht zahlen zu können, auf seine Gläubiger und ist sehr schnell im Bereich des Eingehungsbetrugs nach § 263 StGB. Die Strafe dafür (Geldstrafe oder bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe) ist höher, als die Strafe für Insolvenzverschleppung und kann auch zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers führen.

Damit die kranken Unternehmen die gesunden nicht infizieren, hat der Gesetzgeber ganz bewusst die Verlängerung der Antragsfrist auf den viel selteneren Fall der Überschuldung reduziert. Richtig müsste also berichtet werden: Der Gesetzgeber hat die Verlängerung der Insolvenzantragspflicht auf wenige Fälle beschränkt!
· Michael Pluta

Fazit

Da die Ausnutzung der gesetzlichen Fristen sehr haftungsträchtig ist, empfiehlt sich, wenn man für sein Unternehmen Zukunftschancen sieht, über ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung nachzudenken.

RECHTaktuell

Aktuelle Gesetzgebung zum Insolvenz- und Sanierungsrecht

Seit Mitte September liegt der Referentenentwurf des Bundesministeriums (BMJ) zur Umsetzung der EU-Richtlinie, der Ergebnisse der ESUG-Evaluation und der Änderungen des COVInsAG vor.

Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) verpflichtet Organe haftungsbeschränkter Unternehmen bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit haftungsbewehrt die Gesamtinteressen der Gläubiger zu wahren.

Kernstück des StaRUG ist der Restrukturierungsplan zur Beseitigung drohender Zahlungsunfähigkeit und die Sicherung der Bestandsfähigkeit des Unternehmens. Möglich sind hierzu Eingriffe in Forderungen von Gläubigern (außer von Arbeitnehmern), Absonderungsrechte, inter-creditor-Verträge, Mitgliedschaftsrechte und Forderungen von Tochtergesellschaften aus Bürgschaften oder Haftungsübernahmen (gruppeninterne Drittsicherheiten). Dabei findet eine starke Anlehnung an das Planverfahren statt. Vorgesehen ist die Gruppenbildung (nur) planbetroffener Gläubiger, die Abstimmung, die der Schuldner auch selbst organisieren kann (¾ Mehrheit der Stimmrechte), die Zustimmungsersetzung und die Bestätigung durch das Gericht (soweit beantragt).

Auf Antrag an das Restrukturierungsgericht stehen dem Schuldner verschiedene „Instrumente des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens“ zur Verfügung: ein gerichtliches Abstimmungsverfahren, die gerichtliche Bestätigung des Planes, seine Vorprüfung, die gerichtliche Beendigung von gegenseitigen, noch nicht beiderseitig vollständig erfüllten Verträgen sowie die gerichtliche Anordnung von „Regelungen zur Einschränkung von Maßnahmen der individuellen Rechtsdurchsetzung“. Die Stabilisierung dauert i. d. R. drei Monate einschl. Verlängerungen von bis zu acht Monaten. In den beiden letztgenannten Fällen, bei Planüberwachung oder Absehbarkeit einer gruppenübergreifenden Mehrheitsentscheidung ist ein Restrukturierungsbeauftragter (natürliche Person) zu bestellen. Fakultativ kann dessen Bestellung zur Förderung der Verhandlungen zwischen den Beteiligten erfolgen. Daneben ist eine Sanierungsmoderation unter Aufsicht des Gerichts möglich, um zwischen dem Unternehmen und den Gläubigern bei der geplanten Restrukturierung zu vermitteln.

Die Änderungen der Insolvenzordnung ermöglichen auch durch den Insolvenzplan Eingriffe in gruppeninterne Drittsicherheiten; diese sehen für die Eigenverwaltung nach § 270a InsO mit dem Antrag die Vorlage einer detaillierten Eigenverwaltungsplanung vor.

Um Restrukturierung und Insolvenzverfahren abzugrenzen, werden die Prognosezeiträume in § 19 Abs. 2 InsO auf 12 Monate und in § 18 InsO auf 24 Monate festgeschrieben. Das COVInsAG soll bis zum 31.12.2021 bei Überschuldung einen Vier-Monats-Zeitraum für den Insolvenzantrag eröffnen.

Während der Zugang zur Eigenverwaltung als Folge der ESUG-Evaluation erschwert wird, kann der Schuldner die Restrukturierung ohne fachliche Bestätigung seines Vorhabens angehen – die Folge ist eine weitgehende Entscheidungsbefugnis des Restrukturierungsgerichts.
· Michael Pluta

Fazit

Der Entwurf des StaRUG ist bezogen auf die Instrumente des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens positiv zu bewerten, denn er gibt Unternehmen einen weiteren Baustein der Sanierung an die Hand. Instrumente wie die gerichtliche Planabstimmung oder Planbestätigung sowie Kündigungsrechte für gegenseitige Verträge bis hin zu Vollstreckungsschutz können optional in Anspruch genommen werden. Damit haben Sanierungsexperten einen flexiblen Rahmen für das präventive Verfahren.

PLUTAaktuell

Neustart für international bekannte Restaurantkette

Lösung trotz schwieriger Rahmenbedingungen
Lösung trotz schwieriger Rahmenbedingungen

Köln Bei Vapiano werden auch weiterhin italienische Gerichte zubereitet. Nach dem Fast-Casual-Prinzip bietet die Kette frische Produkte bei schnellem Service an. Aufgrund von Liquiditätsschwierigkeiten musste Vapiano Insolvenz anmelden. Das zuständige Amtsgericht bestellte Dr. Ruth Rigol zur Insolvenzverwalterin der Muttergesellschaft und Stefan Conrads zum Verwalter mehrerer Tochterunternehmen. Gemeinsam mit PwC führte das PLUTA-Team einen Investorenprozess durch. Die erzielte Lösung ermöglicht einen Neustart: Eine Investorengruppe übernahm einen Großteil der Restaurants in Deutschland und im Ausland. Auch das nationale und internationale Franchise-Geschäft wurde veräußert. Damit bleiben die Marke Vapiano und Arbeitsplätze erhalten.

Zukunft von innovativem Fahrraddienstleister gesichert

Innovative Dienstleistungen rund um das Fahrrad haben Zukunft
Innovative Dienstleistungen rund um das Fahrrad haben Zukunft

München Ein umfassendes Angebot rund um das Fahrrad – dafür steht LiveCycle als erster professioneller Zweirad-Dienstleister in Deutschland. Seit dem Jahr 2016 bietet das Unternehmen individuelle Mobilitätslösungen für Unternehmen, Fahrradhersteller und Direktvertriebsmarken an. Aufgrund eines Liquiditätsengpasses stellte LiveCycle einen Antrag auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Dadurch konnte sich der Fahrraddienstleister neu aufstellen und den Investorenprozess vorantreiben. PLUTA-Sanierungsexperte Ivo-Meinert Willrodt und sein Team standen dem Unternehmen beratend zur Seite. Die Investorensuche war wegen der Corona-Krise und dem Lockdown eine Herausforderung; viele Interessenten zogen das Angebot zurück. Das Ergebnis ist positiv: Die GOVECS GROUP, ein Hersteller von Elektrorollern, übernahm den Geschäftsbetrieb und alle zuletzt Beschäftigten.

Bundesweit tätiger E-Zigaretten-Händler gerettet

Berlin Hello Vape vertreibt in mehreren eigenen Geschäften sowie zwei Onlineshops E-Zigaretten und Zubehör. Die Einzelhandelskette musste Anfang des Jahres einen Insolvenzantrag stellen, da ein Partner die geplante Wachstumsfinanzierung überraschend einstellte. PLUTA-Sanierungsexperte Sebastian Laboga führte den Geschäftsbetrieb gemeinsam mit seinem Team trotz der schwierigen Bedingungen fort. Die Shops mussten aufgrund der Corona-Pandemie durch die behördlichen Auflagen sogar vorrübergehend schließen. Trotzdem gelang ein Erfolg: Der Käufer übernahm die Shops und einen Großteil der Mitarbeiter.

Eigenverwaltung in fünf Monaten erfolgreich abgeschlossen

Hannover Gustav Knippschild und Sander Maschinenbau blicken zuversichtlich in die Zukunft: Nur fünf Monate nach der Antragstellung stimmten die Gläubiger den Insolvenzplänen einstimmig zu. Damit bleiben beide Gesellschaften und nahezu alle Arbeitsplätze erhalten. Knippschild und Sander arbeiten wirtschaftlich eng zusammen. Aufgrund der Probleme im Maschinenbau und der konjunkturellen Lage kam es bei den Traditionsunternehmen zu hohen Umsatzrückgängen. Sie stellten daher Anträge auf ein Eigenverwaltungsverfahren. PLUTA-Sanierungsexperte Torsten Gutmann unterstützte beide Unternehmen als Geschäftsführer und Generalbevollmächtigter.

PLUTA Top-Kanzlei in mehreren Experten-Rankings

Ulm Gleich mehrere Auszeichnungen hat PLUTA in diesem Jahr erhalten: Beim Ranking der WirtschaftsWoche schneidet die Gesellschaft in den Rechtsgebieten Insolvenzrecht und Restrukturierung als „Top Kanzlei 2020“ ab. Auch im Best-Lawyers-Ranking 2020 im Handelsblatt ist PLUTA vertreten. Das Magazin Focus zeichnet jedes Jahr die führenden Juristen und Wirtschaftskanzleien Deutschlands aus. Hier wird PLUTA im Bereich Insolvenz & Sanierung aufgeführt. Und beim INDat Report belegt die Gesellschaft erneut den ersten Platz: Nur bei PLUTA wurden durch die Verwalter über 200 Insolvenzverfahren in den ersten sechs Monaten 2020 bearbeitet.

Vom Messedienstleister zum Maskenhersteller

Heilbronn Einen neuen Geschäftsbereich in einer Krise eröffnen? hms easy stretch hat es vorgemacht. Die Schwierigkeiten in der Automobilbranche und die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Messe- und Eventbranche haben zu finanziellen Problemen bei dem Messedienstleister geführt. So startete hms easy stretch im laufenden Insolvenzverfahren die Herstellung von wiederverwendbaren, textilen Mund-Nasen-Masken als neuen Geschäftszweig. Die anfangs geplante Produktion von 3.500 Stück wurde auf 8.000 Stück pro Tag erhöht. Insolvenzverwalterin Heike Metzger konnte schließlich einen passenden Investor finden: Er ist von der Qualität der Produkte überzeugt und möchte alle Geschäftsbereiche fortführen – auch die Maskenproduktion.

100-Prozent-Quote bei IT-Unternehmen erreicht

Frankfurt Ein erfreuliches Ergebnis im Verfahren der insolventen DiOmega GmbH: PLUTA-Experte Frank Mößle konnte eine 100- Prozent-Quote an die Gläubiger ausschütten. Liquiditätsprobleme führten bei dem Anbieter von Speziallösungen für IT und Web zu einer Insolvenz. Zu den Kunden gehörten hauptsächlich TV-Sender. Eine Investorenlösung konnte leider nicht gefunden werden. Doch die hochqualifizierten Mitarbeiter fanden schnell einen neuen Job. Bis zum Schluss blieben sie hochmotiviert an Bord. Dadurch konnten alle offenen Aufträge ausgeführt und die Insolvenzquote erhöht werden.

Deutsche Möbelproduktion bleibt erhalten

Bielefeld Gleich zwei gute Nachrichten für das familiengeführte Traditionsunternehmen aus Preußisch Oldendorf: Ein renommierter Investor aus Deutschland, der auf eine nachhaltige Produktion setzt, übernimmt sowohl den Möbelzulieferer Karl W. Niemann als auch dessen Tochtergesellschaft, die Niemann Formholztechnik. Liquiditätsschwierigkeiten beider Gesellschaften waren der Grund für den Insolvenzantrag im Frühjahr. Insolvenzverwalter Stefan Meyer und sein PLUTA-Team freuen sich über die Lösung: 80 Prozent der Arbeitsplätze konnten gerettet werden.

Im Gespräch

Oktober 2020

Qualität und Kontinuität schaffen Vertrauen

Seit Anfang 2020 sind Sie bei PLUTA tätig. Wie kam es dazu, und was sind Ihre ersten Erfahrungen als geschäftsführender Gesellschafter bei PLUTA?
Schon in den Vorgesprächen 2019 war erkennbar, dass sich meine örtlichen Tätigkeitsschwerpunkte mit denen von PLUTA hervorragend ergänzen. Die Gerichte, von denen meine Partner und ich bestellt werden, schlossen letzte Lücken für eine bundesweite Präsenz von PLUTA. Im Mittelpunkt steht für mich jetzt der nahtlose Übergang in die „PLUTA-Welt“ sowie der weitere Ausbau der von mir verantworteten Standorte. Besonders habe ich mich gefreut, dass es Anfang des Jahres gelungen ist, mit Rechtsanwalt Dr. Bartelheimer einen erfahrenen, beratend tätigen Restrukturierungsexperten zu gewinnen, der auch mein Team wesentlich unterstützt. Dadurch bieten wir nun deutlich mehr Leistungen in der vorinsolvenzlichen Restrukturierungsberatung als bisher.

Was machte für Sie und Ihr 40-köpfiges Team die Attraktivität von PLUTA aus?
Bei PLUTA ist es in den letzten Jahren gelungen, eine ganze Reihe von dynamischen und in Großverfahren erfahrenen Partnern aufzubauen bzw. hinzuzugewinnen. Es war für mich sehr verlockend, bei dem weiteren Ausbau und der Konsolidierung eines solchen Unternehmens mitzuwirken. Damit einhergehen die Vorteile einer deutschlandweiten Vernetzung von Standorten und ein standortübergreifendes Zusammenwirken an bundesweiten Projekten. Ganz entscheidend war auch, dass die Kanzlei für meine Kollegen und Mitarbeiter exzellente Entwicklungsmöglichkeiten und Karrierechancen bietet. Dies macht PLUTA zu einem perfekten Partner für mein Team, das mich nicht zuletzt deshalb geschlossen auf diesem Weg begleitet.

Sie sind einer der meistbestellten Insolvenzverwalter Deutschlands. Was sind aus Ihrer Sicht die wichtigsten Faktoren für die erfolgreiche Bearbeitung?
Entscheidend ist das Vertrauen der Gerichte und der Verfahrensbeteiligten. Das muss über Jahre aufgebaut werden. Diese müssen von der Qualität der Bearbeitung, der Unabhängigkeit und Geradlinigkeit des Verwalters sowie von dessen Teamfähigkeit und seiner Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, überzeugt sein. Zudem ist ein langjährig eingespieltes Team der Schlüssel für eine erfolgreiche Verfahrensbearbeitung. Wichtig sind klar definierte Arbeitsabläufe und Aufgabenbereiche, bei denen dezidiert auch das Ineinandergreifen der einzelnen Bereiche geregelt ist. Dadurch haben wir heute ein System, das eine zügige Verfahrensbearbeitung auf qualitativ hohem Niveau sicherstellt.

Aktuell sind die Auswirkungen von COVID-19 auf die Wirtschaft erheblich. Wo erleben Sie dies am stärksten?
Besonders betroffen sind die gesamte Tourismusbranche und große Teile der Unterhaltungsindustrie. Es gibt zurzeit weniger Buchungen von Reisen und Konzert- oder Kinotickets. Bereits unmittelbar nach Beginn der Pandemie musste ich mich mit den Insolvenzen eines Reiseunternehmens und eines Kinos auseinandersetzen. Ich befürchte, dass – je länger die Pandemie andauert – es gerade in diesen Bereichen zu weiteren Insolvenzen kommt. Daneben ist das Gaststättengewerbe in erheblicher Weise betroffen. Die Sommersaison verlief nicht wie erhofft, und es gibt keine Nachholeffekte. Auch erwarte ich Probleme in der gesamten Modebranche. Vom Hersteller bis hin zum Einzelhändler sind alle in erheblichem Umfang auf Waren sitzengeblieben. Die Planung für die kommende Saison ist mit unkalkulierbaren Risiken verbunden. Nach Ende des Lockdowns besteht zwar die Möglichkeit, wieder einen Anzug oder ein Kleid zu kaufen. Es gibt aber keine Gelegenheit mehr, diese Garderobe zu tragen. Der für das Homeoffice erforderliche Dresscode löst keine Kaufanreize aus.

Wenn Sie Ihr Branchenportfolio analysieren, wie können sich Geschäftsführer für 2021 am besten vorbereiten?
Eine mittelfristige Planung ist derzeit sehr schwierig. Die Corona-Krise ist kein Zustand, sondern sie durchläuft immer neue Stadien und Metamorphosen. Auch in den nächsten Monaten ist mit nicht vorhersehbaren Entwicklungen zu rechnen, die unmittelbaren Einfluss auf die Geschäftsplanung haben. Was gestern noch richtig war, kann morgen schon völlig falsch sein. Von Geschäftsführern wird insbesondere Flexibilität, Improvisationstalent und eine vorsichtige Herangehensweise gefordert. Problematisch sind nicht nur die sich dynamisch den Gegebenheiten anpassenden Abstandsregelungen, sondern vor allem die pandemiebedingten Veränderungen des Konsumverhaltens. Diese treten immer deutlicher zutage, je länger COVID-19 unseren Alltag bestimmt. Derzeit müssen Geschäftsführer ihre Strategien grundlegend anpassen. Bei Bedarf helfen wir auch dabei gerne.

Wie schaffen Sie in diesen turbulenten Zeiten den Spagat zwischen Beruf und Privatleben?
Als Vater von fünf Kindern gelingt es mir auch nach langjähriger Berufstätigkeit nicht immer, dies zufriedenstellend auszubalancieren. Ich versuche täglich ein den jeweiligen Erfordernissen entsprechendes Gleichgewicht herzustellen. Mal klappt es nicht so gut, mal besser.

Vielen Dank für das Gespräch.
· Christiane Kunz

Sebastian Laboga

Sebastian Laboga
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Steuerberater

Zur Person

Sebastian Laboga ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Steuerberater und Wirtschaftsmediator. Er ist geschäftsführender Gesellschafter bei PLUTA.

PLUTAkurios

Posthume Zustellung

Das Amtsgericht hat laut eigenem Anschreiben vom 02.03.2020 „die Zustellung an den Erblasser selbst veranlasst“.

Hinweise
PLUTAnews erscheint zweimal jährlich mit aktuellen Branchen Insights der Sanierungs- und Restrukturierungsbranche. Nachdruck und Vervielfältigungen sind nur mit vorheriger Genehmigung von PLUTA gestattet.

Zu den Bildnachweisen

Redaktion
M. Pluta
Dr. S. Laubereau
P. Sutter
Ch. Kunz
M. Bremen