PLUTAnews Ausgabe 19
Wir helfen Unternehmen.

Datenschutz gefährdet Arbeitsplätze

November 2019

Die Datenschutz-Grundverordnung sorgt für Aufregung in der Insolvenz- und Restrukturierungsbranche. Sanierungen werden erschwert oder unmöglich gemacht und dadurch Arbeitsplätze vernichtet.

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Verordnung zum Datenschutz, die DSGVO. Und seither ist die Umsetzung von Nachfolgelösungen problematisch – vor allem wenn es um den Verkauf der Kundendaten geht. Bei einem Wechsel des Unternehmensinhabers kommt es beim Schutz der Kundendaten darauf an, ob die bisherige Rechtseinheit erhalten bleibt (Share Deal) oder nur die wesentlichen Vermögenswerte übertragen werden (Asset Deal). Letzterer kommt immer dann infrage, wenn die Verbindlichkeiten des Unternehmens nicht übernommen werden sollen. Relevant ist das insbesondere im Krisen- oder Insolvenzfall. Bei einem Gesellschafterwechsel ist datenschutzrechtlich wenig zu beachten. Anders jedoch beim Asset Deal.

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Fazit

Kundendaten sind ein wichtiges Asset und bestimmen häufig den Firmenwert. Scheitert ein Verkauf, dann gehen nicht nur Werte verloren, sondern auch die Arbeitsplätze. Um vor Bußgeld-Überraschungen sicher zu sein, gilt es, sich vor dem Asset Deal bei den Datenschutzbehörden rückzuversichern.

INSOLVENZaktuell

Compliance-Risiken nicht unterschätzen

Compliance-Risiken nicht unterschätzen

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den lang erwarteten Entwurf zum „Gesetz zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität“ vorgelegt. Sanktioniert werden sollen Unternehmen, die durch ihre selbst gewählte Organisation und ihre Arbeitsweise Regelverstöße ihrer Mitarbeiter begünstigen oder nicht verhindern. Kommt es zu Straftaten, drohen Sanktionen bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes. Dies gilt für große Wirtschaftsunternehmen mit über 100 Millionen Euro Jahresumsatz.

Gestärkt wird mit diesem Gesetzentwurf die Einrichtung eines funktionierenden Compliance-Systems in Unternehmen. Compliance ist die Umschreibung für die Regelkonformität von Unternehmen, also die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und freiwilligen Kodizes. Nicht erst seit dem Siemens-Fall – über den das Unternehmen heute selbst sagt, dass dies „eine der existenzbedrohendsten Phasen der gesamten Unternehmensgeschichte“ gewesen sei – muss klar sein, dass nicht nur geltende Gesetze und rechtliche Vorgaben eingehalten werden müssen. Unternehmer, Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte sind außerdem verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Gesetzes- bzw. Regelverstöße im Unternehmen gar nicht erst aufkommen zu lassen. Tun sie das nicht, können sie bereits heute dafür verurteilt werden. Daher ist ein Compliance-Management-System im Unternehmen notwendig.

Compliance-System einrichten
Zuerst muss sich ein Unternehmen seiner Risiken bewusst werden. Hierfür ist eine Analyse des Risikoprofils nötig. Faktoren wie das rechtliche Umfeld des Unternehmens, aber auch die Branchenrisiken der Kunden sind hier zu betrachten. Zudem ist die regelmäßige Wiederholung dieser Ist-Analyse wichtig. Risiken können sich verändern oder neu auftreten. Erst im nächsten Schritt können Gegenmaßnahmen im Unternehmen getroffen werden. Dazu zählen beispielsweise die Ernennung eines Compliance-Verantwortlichen oder die Erstellung interner Regelwerke wie Verhaltenskodizes oder Prozessbeschreibungen. Bei vielen Unternehmen gestaltet sich bereits der erste Schritt, also die Risikoanalyse, als die größte Herausforderung.Hier steht die Geschäftsführung in der Verantwortung.

Gerade auch in einer für ein Unternehmen wirtschaftlich herausfordernden Phase ist es unumgänglich, auf ein funktionierendes Compliance-System zurückgreifen zu können. Nur so können auch diese Risiken in Krisenzeiten frühzeitig erkannt werden. Außerdem kann es hilfreich oder sogar notwendig sein, zusätzliche Unterstützung in Form von erfahrenen Compliance-Experten an Bord zu holen. So werden Sanktionen oder weiterreichende Folgen vermieden.

· Caroline Pluta

Harmonisierung von Steuerrecht und Insolvenzrecht

Rechtsunsicherheiten im Steuerrecht beeinträchtigen oftmals die Sanierung von Unternehmen. Der Verband der Insolvenzverwalter Deutschland (VID) hat daher ein Eckpunktepapier veröffentlicht, um die Harmonisierung des Steuer- und Insolvenzrechts weiter voranzutreiben. Eine Zusammenfassung:

1. Kollision: Massesicherungspflicht contra persönliche Haftung
In der Eigenverwaltung sind Steuern und Sozialversicherungsabgaben abzuführen, die insolvenzrechtlich ungesicherte Forderungen darstellen. Diese können zu Nachteilen für die Gläubiger führen. Eine Nichtabführung ist jedoch mit einer persönlichen Haftung sanktioniert. Eine Pflichtenkollision, die eindeutig geregelt werden sollte.

2. Steuernachteil der vorläufigen Insolvenz gegenüber der vorläufigen Eigenverwaltung
Steuerverbindlichkeiten, die im vorläufigen Insolvenzverfahren entstanden sind, gelten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Masseverbindlichkeit. Eigenverwaltungsverfahren sind davon nicht betroffen. Dies muss vereinheitlicht werden.

3. Steuerfreiheit für Sanierungsgewinne natürlicher Personen auch bei Schuldenerlass ohne Unternehmensbezug durch Insolvenzplan
Unternehmer mit nicht überschaubaren Vermögensverhältnissen, also zum Beispiel mit mehr als 19 Gläubigern, sind von der Sanierung durch einen Schuldenbereinigungsplan ausgeschlossen. Eine schnelle Sanierung durch Insolvenzplan ist daher kaum möglich, weil der Schuldenerlass nicht steuerbefreit ist. Eine erweiterte Regelung ist sinnvoll.

4. Sanierungsgewinn im eröffneten Verfahren keine Masseverbindlichkeit
Ein Schuldenerlass im eröffneten Insolvenzverfahren durch Erteilung der Restschuldbefreiung oder durch Insolvenzplan führt nach Ansicht der Finanzverwaltung zu einer Masseverbindlichkeit. Dies ist insolvenzrechtlich strittig und sollte geändert werden.

5. Anpassung der steuerlichen Pflichten des Insolvenzverwalters an die Reichweite seiner Verwaltung
Nach Ansicht der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung verfügt der Insolvenzverwalter auch vor Eröffnung des Verfahrens über die Steuererklärungspflicht. Das mindert zum einen die Masse. Zum anderen hat der Fiskus gegenüber der sachgerechten Schätzung keinen wirtschaftlichen Vorteil. Eine Neuregelung ist wichtig. · Dr. Stephan Laubereau

Fazit

Der gesamte Vorstoß ist sehr zu begrüßen. Die Neuregelung der Behandlung von Sanierungsgewinnen ist ein erster Schritt, jedoch bestehen weiter zahlreiche Unsicherheiten und dringender Handlungsbedarf, das Steuer- und Insolvenzrecht zu harmonisieren.

PLUTAaktuell

Gerry Weber mit innovativem Insolvenzplan

Gerry Weber mit innovativem Insolvenzplan
Auch bekannte Modemarken stehen unter starkem Wettbewerbsdruck

Bielefeld Im Eigenverwaltungsverfahren des Modeunternehmens Gerry Weber haben die Gläubiger den Insolvenzplan angenommen. Er beruht auf einer Investmentvereinbarung, die das Unternehmen mit Robus Capital Management und Whitebox Advisors geschlossen hat. Damit ist eine Sanierung des Unternehmens gelungen. Sachwalter in dem Verfahren ist Stefan Meyer, der mit dem PLUTA-Team an der Erstellung des kreativen und maßgeschneiderten Insolvenzplans mitgewirkt hat. Der Clou: Der Plan wird den konkreten, durchaus differierenden Gläubigerinteressen in optimaler Weise gerecht. Zudem können die Gläubiger mit einer erfreulich hohen Quote rechnen. Die kalkulatorischen und damit unverbindlichen Quoten reichen von rund 32 Prozent bis zu mehr als 50 Prozent der jeweiligen Forderungen.

Verkehrsunternehmen wieder auf Spur bringen

Verkehrsunternehmen wieder auf Spur bringen
Züge fahren wieder − Pendler um Dresden atmen auf

Oldenburg / Stuttgart / Aschaffenburg Gleich bei mehreren Personenbeförderungsunternehmen sind die PLUTA-Sanierungsexperten mit ihren Teams im Einsatz. In Niedersachsen erzielte Dr. Christian Kaufmann für ein Busunternehmen mit fast 100 Mitarbeitern eine Investorenlösung. Zahlreiche Investorengespräche führt Ilkin Bananyarli in Baden-Württemberg. Er ist Verwalter einer Bus-Unternehmensgruppe, die mit rund 360 Beschäftigten mehrere Linien im öffentlichen Nahverkehr bedient. Den Personennahverkehr betrifft auch ein Verfahren von Dr. Stephan Laubereau. Der Anwalt aus Hessen ist bei einem insolventen Bahnunternehmen in Sachsen im Einsatz.

Grüntenlifte laufen bald wieder

Grüntenlifte laufen bald wieder
Attraktives Ausflugsziel lockt wieder mit Liftbetrieb

Kempten Die Suche nach Kaufinteressenten für das Skigebiet am Grünten war erfolgreich. Florian Zistler hat einen Investor aus der Region gefunden. Dieser übernimmt das Anlagevermögen und die Dienstbarkeiten der Grüntenlifte Betriebs-GmbH. Der Investorenprozess gestaltete sich sehr komplex, da eine Gesamtlösung nur zusammen mit der Gesellschafterfamilie möglich war. In deren Besitz befanden sich die Liftanlage und Einzelgrundstücke. Nach umfangreichen Verhandlungen wurde eine Einigung erzielt. Der Notartermin dauerte rund 14 Stunden – ein Beleg dafür, wie komplex die Verhandlungen waren. Der Investor hat seine Pläne bereits vorgestellt: Das als Ausflugsziel sehr beliebte Skigebiet im Allgäu soll zukünftig im Sommer und Winter betrieben werden. Die neue Eigentümerfamilie plant Investitionen in Höhe von 30 Millionen Euro.

Forderungsanmeldung 2.0

Forderungsanmeldung 2.0
Effiziente Online-Tools können Gläubigerquoten erhöhen

Heilbronn 40.000 Beteiligte, Gläubiger und Schuldner – es sind beeindruckende Zahlen im Verfahren der DEGIA Berlin GmbH (vormals DEG Deutsche Energie). Um der hohen Zahl an Verfahrensbeteiligten gerecht zu werden, nutzt das erfahrene Team um Michael Pluta und Martina Hengartner eine innovative Art der Forderungsanmeldung. Der vorgeschlagene Betrag kann einfach online zur Tabelle angemeldet werden. Das zeit- und damit kostensparende Vorgehen, das bereits im Verfahren des Strom- und Gasanbieters EnerGen Süd erfolgreich umgesetzt wurde, erhöht auch die Quote. Zudem werden alle Beteiligten umfassend informiert. Die Folge: Gerade einmal zwölf Gläubiger besuchten die Gläubigerversammlung.

Viele Arbeitsplätze gerettet

Ulm Das Eigenverwaltungsverfahren der IT-Informatik GmbH verlief sehr positiv. Das börsennotierte Unternehmen DATAGROUP mit bundesweit mehr als 2.200 Mitarbeitern übernahm die wesentlichen Vermögenswerte und Mitarbeiter der IT-Informatik sowie deren beiden Tochterunternehmen. „Der Erhalt von rund 300 Arbeitsplätzen ist ein sehr positives Ergebnis. Auch für die Gläubiger wird das bestmögliche Ergebnis erreicht“, erklärt Sachwalter Michael Pluta, der das Verfahren im Sinne der Gläubiger überwacht.

PLUTA-Team wächst

Ruhrgebiet / Berlin Die Zeichen bei PLUTA stehen weiter auf Wachstum. Zum Jahresende 2019 schließt sich Sanierungsexperte Sebastian Laboga mit seinem Team der Gesellschaft an. Der erfahrene Rechtsanwalt wird im gesamten Ruhrgebiet sowie am Standort Berlin als geschäftsführender Gesellschafter tätig sein. Er zählt zu den meistbestellten Insolvenzverwaltern Deutschlands und verfügt über umfangreiche Erfahrungen in Eigenverwaltungsverfahren.

Zustimmung für die Zukunft

Leipzig Ein positives Ende hat das Verfahren der Bagel Bakery aus Sachsen-Anhalt. Der Betrieb beliefert seine Kunden mit leckeren Muffins, Cookies, Brownies und Bagels, musste aber 2018 den Weg der Eigenverwaltung beschreiten. Rund ein Jahr nach Antragstellung haben die Gläubiger dem Insolvenzplan ohne eine einzige Gegenstimme zugestimmt, das Gericht bestätigte den Plan ebenfalls. Rund 180 Arbeitsplätze bleiben erhalten. Sachwalter Dr. Stephan Thiemann begrüßt die erzielte Lösung.

Weiterbildung in der PLUTAakademie

Ob Schulungen zu Datenschutz, Immobilien in der Insolvenz, Sanierungskonzepten nach IDW S6 oder Korrespondenz-, Telefon- und Verhandlungstrainings für Investorengespräche: Das Angebot der PLUTAakademie richtet sich passgenau an den Anforderungen einer modernen Wirtschaftskanzlei aus. Bereits seit einem Jahr bündelt PLUTA unter dem Dach einer eigenen Akademie die Weiterbildungsangebote interner und externer Referenten für die PLUTA-Expertenteams. Positiver Nebeneffekt ist der zwischen den Teams stattfindende regelmäßige Wissenstransfer aus der Praxis.

Im Gespräch

November 2019

Stärken vereinen

Seit mehr als zehn Jahren ist PLUTA in Köln, seit eineinhalb Jahren sind Sie dabei. Was zeichnet Ihre Tätigkeit in der Region aus?
Neben dem Karneval, der Köln ab dem 11.11. wieder fest im Griff hat, ist Köln eine Großstadt mit einem auch sehr ländlichen Umland, in der alle Branchen und Sparten vertreten sind. Das macht die Insolvenzen hier vielfältig. Neben dem Krankenhaus auf dem Land, das in die Insolvenz geriet, über Kitas und offene Ganztagsschulen bis hin zu Modeunternehmen ist in und um Köln alles vertreten.

Sie greifen auf die langjährige Erfahrung vieler Mandate zurück. Welche Verfahren ragen für Sie dabei besonders hervor?
Da gibt es zwei Verfahren, die mich auch persönlich sehr herausgefordert haben. So war ich kürzlich für zwei Kindergärten und eine offene Ganztagsschule mit über 50 Mitarbeitern verantwortlich. Aus dem Nichts sollten wir Kindergärtner(innen) herbeizaubern und das Essen für 300 Kinder sicherstellen. Hier war viel Einfühlungsvermögen gefragt, um eine Lösung zu finden. Bei der Pictorion GmbH ging es dagegen um das Aneignen speziellen fachlichen Know-hows im Bereich der Postproduktion – also dem Nachbehandeln von Filmen oder Fotos. Für mich ein ungewohntes, aber ungemein spannendes Thema aufgrund des Einsatzes innovativer Technologien.

Unternehmenssanierungen zeichnen sich durch komplexe, vielschichtige Anforderungen aus. Wie sind diese am besten zu lösen?
Zum einen bedarf es neben einer guten Ausbildung als Insolvenzrechtler – nicht nur als Theoretiker, sondern in der tatsächlichen Abwicklung – auch ausreichender Praxiserfahrung. Zum anderen ist aus meiner Sicht ein gutes, fachübergreifendes Team letztendlich für den Erfolg einer solchen Sanierung entscheidend. Das hat sich auch bei der Promod Deutschland GmbH gezeigt, bei der ich Sachwalterin war. Hier war es die gelungene Zusammenarbeit zwischen dem Management, den Beratern und mir als Sachwalterin.

Gibt es dazu ein aktuelles Beispiel?
Bei Unternehmenssanierungen haben wir regelmäßig neben Anwälten auch Diplom-Betriebswirte, Wirtschaftsjuristen und sehr erfahrene Sachbearbeiter im Team. Nur so sind größere Verfahren wie Promod oder auch Krankenhäuser innerhalb der Kürze der Zeit zu stemmen. Derzeit bringe ich meine Erfahrung aus dem Retailgeschäft von Promod in die Sachwaltung von Rechtsanwalt Stefan Meyer beim Verfahren Gerry Weber ein. Auch hier ist Teamarbeit der Schlüssel zum Erfolg.

Welche Stärken bringen Sie ins Team ein?
Selbstverständlich nutze ich meine reichhaltige Erfahrung aus 18 Jahren Insolvenzverwaltung. Gleichzeitig bin ich aber immer noch neugierig auf die Herausforderungen, die neue Verfahren mit sich bringen. Das ist eindeutig eine meiner Stärken. Daneben habe ich eine schnelle Auffassungsgabe und kann komplexe Sachverhalte anschaulich erklären. Das kommt mir auch bei meinen vielen Vorträgen zugute.

Neben Ihrem beruflichen Engagement sind Sie auch im DAV tätig. Was ist Ihre Motivation?
Das Insolvenzrecht verändert sich ständig. Um bei den Veränderungen mitwirken zu können, bin ich im Deutschen Anwaltverein im Ausschuss Insolvenzrecht und in der ARGE stark engagiert. So veranstalten wir jedes Jahr den Insolvenzrechtstag in Berlin mit über 1000 Teilnehmern und nehmen mit dieser Plattform Einfluss auf den Wandel unserer Branche. Wünschen würde ich mir, dort auf noch mehr Frauen zu treffen.

Wie gleichen Sie die vielfältigen beruflichen Anforderungen aus?
Indem ich Hobbys nachgehe, die mich weg von Telefon oder Schreibtisch bringen. Ich gehe raus in den Garten, lese gerne und spiele auch hin und wieder Golf. Außerdem leide ich regelmäßig mit meinem Fußballverein, dem 1. FC Köln, und hoffe auf Artikel 3 des kölschen Grundgesetzes: Et hätt noch emmer joot jejange!*
*Für unsere nicht-kölschen Leser: Es ist noch immer gut gegangen!

Vielen Dank für das Gespräch.
· Christiane Kunz

Dr. Ruth Rigol

Dr. Ruth Rigol
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Zur Person

Rechtsanwältin Dr. Ruth Rigol ist Niederlassungsleiterin am PLUTA-Standort Köln. Sie ist Fachanwältin für Insolvenz- und Arbeitsrecht und als Insolvenzverwalterin und Sachwalterin mit dem Schwerpunkt Sanierung und Fortführung von Unternehmen tätig. Dr. Rigol lehrt an der Düsseldorf Business School der Heinrich-Heine-Universität sowie an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Erst kürzlich wurde sie als Top-Anwältin für Insolvenzrecht im Focus ausgezeichnet.

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Hinweise
PLUTAnews erscheint zweimal jährlich mit aktuellen Branchen Insights der Sanierungs- und Restrukturierungsbranche. Nachdruck und Vervielfältigungen sind nur mit vorheriger Genehmigung von PLUTA gestattet.

Zu den Bildnachweisen

Redaktion
M. Pluta
Dr. S. Laubereau
P. Sutter
Ch. Kunz
C. Pluta