PLUTAnews Ausgabe 31
Wir helfen Unternehmen.

Krisenfall – Kommunale Krankenhäuser
Handlungsspielräume gezielt nutzen

November 2025

Erlösrückgänge, steigende Kosten und die geplante Krankenhausreform setzen viele kommunale Kliniken unter Druck. Die Geschäftsführer müssen frühzeitig handeln.

Die wirtschaftliche Lage vieler kommunaler Krankenhäuser hat sich zugespitzt. Rückläufige Umsätze sowie steigende Energie- und Personalkosten führen dazu, dass zahlreiche Einrichtungen rote Zahlen schreiben. Zudem belastet der Fachkräftemangel und strukturelle Anpassungen infolge des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) sind notwendig. Träger und Geschäftsführer sehen sich daher zunehmend mit der Frage konfrontiert, wie die medizinische Versorgung vor Ort aufrechterhalten werden kann, ohne dabei gegen insolvenzrechtliche Pflichten zu verstoßen oder die kommunalen Haushalte zu überfordern.

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Fazit

Für das Überleben kommunaler Krankenhäuser ist eine ausgewogene Balance zwischen der Erfüllung der Pflicht zur medizinischen Versorgung, der wirtschaftlichen Finanzierbarkeit unter Vermeidung einer haushaltsrechtlichen Überforderung sowie einer vorausschauenden Öffentlichkeitsarbeit essenziell.

Nur ein integriertes Vorgehen in diesen Dimensionen eröffnet realistische Chancen auf eine nachhaltige Sanierung und den Fortbestand der Einrichtungen. In dieser Situation bietet das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung mit seinen vielfältigen Sanierungsinstrumenten einen soliden Rahmen, um Krankenhäuser nachhaltig neu aufzustellen.

Insolvenz
Go West! Chinesischer Druck auf europäische Autobauer

Auf der IAA Mobility in München stand die nächste Generation batterieelektrischer Fahrzeuge im Fokus. Die deutsche Automobilindustrie hat den Fehdehandschuh aufgenommen und steigt in den Kampf um die Technologieführerschaft in der E-Mobilität ein. Dafür ist es höchste Zeit, denn der chinesische Angriff auf die europäischen Märkte ist in vollem Gange. Trotz eines verlangsamten Wachstums bietet China nach wie vor das größte Potenzial für die Automobilindustrie. Das zeigen die Zahlen zum Sättigungsgrad auf den weltweiten Märkten. Während in den USA 904 von 1.000 Einwohnern ein Kraftfahrzeug besitzen, sind es in der EU 673 – und in China lediglich 245. Auch klar ist: der Wachstumsmarkt bestimmt die bevorzugte Technologie. 47 % der neu zugelassenen Fahrzeuge in China haben einen elektrischen Antrieb.

Über 100 Start-ups und ein halbes Dutzend etablierter Großserienhersteller aus China bedienen den Markt. Und auf der Suche nach neuen Absatzmärkten dreht China die Richtung um. Drangen früher insbesondere deutsche Marken nach China vor, heißt der Trend nun „Go West!“. Gleichzeitig bereiten chinesische Hersteller die Fertigung von Teilen und Fahrzeugen in der gesamten Wertschöpfungskette in Osteuropa vor. Niedrige Lohnkosten, überschaubare bürokratische Anforderungen und die Nähe zu zahlungskräftigen Märkten locken die Hersteller nach Polen, Ungarn und in die Türkei. Für die deutsche Automobilwirtschaft eine Hiobsbotschaft. Bereits in der Restrukturierung befindliche Unternehmen sehen sich weiterer Konkurrenz ausgesetzt. Und Zulieferer mit traditionell geringen Margen erhalten neue Wettbewerber vor der Haustür. Die Gefahr von Insolvenzen steigt damit weiter.

Noch sind die Absatzzahlen der chinesischen Hersteller in Europa überschaubar. Die zumeist batteriebetriebenen Fahrzeuge treffen auf eine unentschiedene Käuferschaft und kämpfen gegen Vorurteile bezüglich Qualität und Sicherheit. Zudem versuchten die chinesischen Hersteller, in den gehobenen Fahrzeugklassen zu hohen Preisen zu verkaufen, ohne ein der deutschen Konkurrenz ebenbürtiges Markenimage bieten zu können. Spätestens jedoch, wenn sie ihre Kostenvorteile in der Kompaktklasse ausspielen, dreht sich das Spiel.

Fazit: Der Konsolidierungsdruck auf die deutsche und europäische Automobilwirtschaft wird weiter steigen. Zwangsläufig werden damit eine Konzentration im Zulieferbereich und weitere Unternehmensinsolvenzen einhergehen. Nur Hersteller mit konkurrenzfähigen Produkten zu konkurrenzfähigen Preisen überstehen langfristig den Angriff aus Fernost.

· Heinz-Joachim Hombach und Michael Pluta

Go West! Chinesischer Druck auf europäische Autobauer

Aktuelle Nachrichten

Zukunft für Pflegeeinrichtungen gesichert. Pflegeheime stehen aktuell vielerorts unter Druck, da hohe Kosten und der Fachkräftemangel belasten. In mehreren Insolvenzverfahren haben die PLUTA-Sanierungsexperten Nachfolgelösungen erzielt. In Nordrhein-Westfalen gelang Frank Schorisch eine übertragende Sanierung für die Seniorenheim Haus Wellengrund GmbH. Alle rund 60 Mitarbeiter wurden übernommen. Christian Heim fand für die Pflegezentrum Breite Straße Hohenlockstedt GmbH aus Schleswig-Holstein mit 40 Mitarbeitern ebenfalls einen Investor. Auch in Thüringen erzielte Susanne Hesse eine Lösung für die Pflegeberatungs- und Betreuungszentrum Hartung/Bruder GmbH. Die Versorgung der Pflegebedürftigen ist damit in allen Einrichtungen langfristig gesichert.

Zukunftslösungen für Traditionsfirmen. Eine tragfähige Lösung erreichte Torsten Gutmann für einen Landmaschinenhersteller aus Niedersachsen. Nach einer Betriebsfortführung von über einem halben Jahr fand der Sanierungsexperte einen Investor für die Knoche Maschinenbau GmbH, deren Firmenhistorie 1790 begann. Alle 40 Arbeitsplätze bleiben erhalten. Ebenso gelang ihm die Veräußerung der Maschinen & Formenbau Leinetal MFL GmbH. Auch Frank Brachwitz erzielte eine Lösung für ein Traditionsunternehmen mit rund 50 Mitarbeitern. Er veräußerte die MBL Akustikgeräte GmbH & Co. KG aus Berlin an einen chinesischen Luxusgüterkonzern. MBL produziert seit über vier Jahrzehnten hochwertige Audiogeräte in der eigenen Manufaktur. Die Gläubiger können mit einer Quote von 100 % rechnen.

Schutzschirmbescheinigung: Kompass zum Verfahren nach § 270d InsO

Restrukturierung
Schutzschirmbescheinigung: Kompass zum Verfahren nach § 270d InsO

Das Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO eröffnet Unternehmen in der Krise die Chance auf eine Sanierung in Eigenverwaltung. Der Zugang zu diesem besonderen Instrument ist jedoch streng reglementiert – und hängt auch von einer positiven Schutzschirmbescheinigung ab.

Die Bescheinigung ist Dreh- und Angelpunkt des Verfahrens. Sie darf ausschließlich von einem in Insolvenzthemen erfahrenen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder einer vergleichbar qualifizierten Person erstellt werden. Darin muss zweifelsfrei bestätigt werden, dass eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt, aber noch keine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist. Die angestrebte Sanierung darf nicht offensichtlich aussichtslos erscheinen. Ohne eine tragfähige Bescheinigung ist ein Schutzschirmverfahren ausgeschlossen.

Auswahl des Sachwalters
Neben den materiellen Voraussetzungen bietet das Schutzschirmverfahren ein weiteres besonderes Gestaltungsmerkmal: Der Schuldner darf den Sachwalter vorschlagen, und das Gericht ist verpflichtet, diesen auch zu bestellen.

Wird das Schutzschirmverfahren angeordnet, setzt das Gericht auf Antrag des Schuldners eine Frist von maximal drei Monaten, in der ein Insolvenzplan vorzulegen ist. Damit ist sichergestellt, dass die Sanierung nicht nur angestrebt, sondern auch zeitnah umgesetzt wird.

Fazit: Das Schutzschirmverfahren bietet vielfältige Möglichkeiten zur Sanierung. Die Schutzschirmbescheinigung ist dabei weit mehr als eine formale Hürde: Sie ist der Beleg dafür, dass ein Unternehmen noch handlungsfähig ist und somit eine realistische Sanierungschance besteht. Wer wichtige Punkte in der Bescheinigung darlegt und eine qualifizierte Bescheinigung vorlegt, schafft den ersten Schritt für eine erfolgreiche Sanierung unter dem Schutzschirm.

· Ludwig Stern

Anforderungen: Wichtige Qualitätsmerkmale der Bescheinigung

  • Korrekte Krisendiagnose: Liegt bereits Zahlungsunfähigkeit vor, ist ein Schutzschirmverfahren unzulässig. Die exakte Abgrenzung ist daher zwingend erforderlich.
  • Aufzeigen der Sanierungsperspektive: Die Bescheinigung muss nachvollziehbar darlegen, welche Krisenursachen vorliegen und mit welchen Maßnahmen diese behoben werden.
  • Vollständige und aussagekräftige Unterlagen: Wichtig sind umfassende Liquiditätsplanungen, Jahresabschlüsse und belastbare Fortführungsprognosen, auf denen die Bescheinigung basiert.
  • Erfahrung des Gutachters: Das Gericht prüft ebenfalls, ob der Gutachter der Bescheinigung über die notwendige insolvenzrechtliche Expertise verfügt.

Aktuelle Nachrichten

Lösungen für Automobilzulieferer. Die Automobilbranche steht unter Druck – umso erfreulicher sind Sanierungslösungen. Für die hofer AG, einen Automobilzulieferer aus Baden-Württemberg, gelang im Eigenverwaltungsverfahren ein Asset Deal, der rund 200 Arbeitsplätze sichert. Der Fokus bleibt auf E‑Mobility und zukunftsrelevanter Antriebstechnik. Die Rechtsanwälte Ilkin Bananyarli und Daniel Barth sind als Generalhandlungsbevollmächtigte tätig. Im Eigenverwaltungsverfahren der UBC Composites GmbH wurde nach mehrmonatiger Betriebsfortführung ebenfalls einen Investor gefunden. Die niederländische AM Group übernimmt den Geschäftsbetrieb und alle 166 Mitarbeiter. Rechtsanwalt Philip Konen und Diplom-Betriebswirt Ludwig Stern unterstützten als Generalhandlungsbevollmächtigte.

Liquiditätsplanung leicht gemacht. Die PLUTA Digital GmbH hat eine innovative Softwarelösung für die transparente und sichere Liquiditätsplanung entwickelt: Das PLUTA LiquiTool bietet eine umfassende Übersicht für Geschäftsführer und Führungskräfte in der Finanzabteilung. Im Gegensatz zu Excel-basierten Modellen, die oft fehleranfällig, personenabhängig und zeitaufwendig sind, liefert die innovative Lösung übersichtliche Datendarstellungen und eine einfache Struktur. Das Tool geht die Problemstellungen der direkten Liquiditätsplanung gezielt an und unterstützt insbesondere mittelständische Unternehmen, frühzeitig fundierte Entscheidungen zu treffen. Ein praktisches Instrument, das in Restrukturierungsphasen ebenso wertvoll ist wie im laufenden Geschäftsbetrieb.

Transaktionen
Kauf aus der Krise; das ist zu beachten

Transaktionen im Umfeld von Restrukturierungen und Insolvenzverfahren stellen Investoren und Berater vor besondere Herausforderungen. Der Prozess ist regelmäßig von hohem Zeitdruck geprägt: Verhandlungen müssen eng am Takt von Gläubigerausschüssen und gerichtlichen Terminvorgaben ausgerichtet werden. Für die Käuferseite bedeutet dies, dass der M&A-Berater die Zeit- und Prozessachse nicht nur kennt, sondern auch aktiv steuern und Entscheidungspunkte klar vorbereiten muss.

Due Diligence unter besonderen Bedingungen
Käuferseitig steht die Werthaltigkeit der Assets im Zentrum der Prüfung. Besonders die Vorräte sind zu analysieren, da sie oft wesentlichen Einfluss auf die Kaufpreisfindung haben. Darüber hinaus sind Kenntnisse über die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen einer Restrukturierung entscheidend: Auswirkungen auf Business-Planungen, die Fortführung bestehender Kundenverträge oder die Ausgestaltung von Rahmenvereinbarungen mit Preis- und Mengengerüst müssen berücksichtigt werden.

Der Übergang von Mitarbeitern bildet einen weiteren Arbeitsschwerpunkt. Neben den gesetzlichen Regelungen zum Betriebsübergang sind Betriebsvereinbarungen und bestehende Verpflichtungen in die Kaufabwägung einzubeziehen. Erleichterte Kündigungsmöglichkeiten in der Insolvenz können im Rahmen eines Erwerberkonzeptes genutzt werden. Die Risiken sind präzise zu erfassen und im Kaufvertrag abzubilden.

Bei der Kaufpreisstruktur bestehen in der Praxis enge Grenzen: Während flexible Modelle wie Earn-Out-Regelungen von Verkäuferseite regelmäßig abgelehnt werden, da Gläubiger Planbarkeit und Sicherheit verlangen, sind Alternativen möglich. Dazu zählen nachgelagerte Kaufpreiszahlungen, Ratenvereinbarungen oder ein Konsignationslager, bei dem die Zahlung der Vorräte nach Verbrauch erfolgt. Auch die Wahl zwischen Asset Deal und Share Deal hängt maßgeblich von den Interessen der Parteien ab. Während beim Asset Deal gezielt Vermögenswerte übernommen werden können, erfordert der Share Deal meist eine flankierende Investorenvereinbarung und immer einen gerichtlich zu bestätigenden Insolvenzplan.

Rolle des Transaktionsberaters
Für Käufer ist eine 360-Grad-Betreuung durch erfahrene Transaktionsberater ideal. Sie übernehmen die Projektsteuerung, koordinieren die verschiedenen Arbeitspakete von rechtlichen bis hin zu finanziellen Themen, und sorgen dafür, dass der gesamte Prozess trotz eines engen Zeitrahmens effizient und erfolgreich verläuft.

Fazit: Transaktionen von Krisenunternehmen erfordern auf Käuferseite eine präzise Planung und hohe Prozesssicherheit. Besonders die Due Diligence zu Assets, Mitarbeiterübergängen und Kundenverträgen ist entscheidend für ein tragfähiges Erwerberkonzept. Mit klarer Kaufpreisstruktur und erfahrener Transaktionsberatung lassen sich auch unter Zeitdruck erfolgreiche Lösungen realisieren.
· Nikolaus Röver und Markus Fünning

Praxistipps: Checkliste für die Käuferseite

  • Kaufprozess: Wichtige Fristen einhalten, straffe Projektsteuerung sicherstellen
  • Due Diligence: Werthaltigkeit der Assets, Vorräte und Kundenverträge genau prüfen
  • Arbeitsrecht: Mitarbeiterübergang, Betriebsvereinbarungen und Risiken im Erwerberkonzept berücksichtigen
  • Kaufpreis: Gläubiger verlangen Planungssicherheit; nachgelagerte Zahlungen statt Earn-Out in Betracht ziehen
  • Transaktionsstruktur: Wahl zwischen Asset Deal (Vermögenswerte) oder Share Deal (mit Insolvenzplan)

Interview
Klarer Kurs

Frau Rüdlin, Sie und Ihr zehnköpfiges Team, sind kürzlich zu PLUTA gewechselt. Was hat Sie an diesem Schritt besonders gereizt?
Nach über 20 Jahren in einer mittelständischen Insolvenzverwaltungskanzlei ist jetzt der richtige Zeitpunkt für eine neue Herausforderung. Es reizt mich, einerseits meine Berufserfahrung und meine Expertise als Insolvenzverwalterin und Sachwalterin einzubringen, und andererseits künftig auch als Generalbevollmächtigte in Eigenverwaltungen tätig zu sein. Hier sehe ich bei PLUTA hervorragende Möglichkeiten. Die Strukturen bieten uns nicht nur mehr Ressourcen und fachlichen Austausch, sondern auch die Chance, Mandanten optimal zu begleiten. Genau das entspricht meinem Anspruch.

Was erleben Sie bisher als den größten Unterschied zwischen der früheren kleineren Einheit und PLUTA?
Das große Netzwerk erhöht die Anforderung an ein effektives Kommunikationsverhalten. Es ermöglicht uns aber auch, unsere Ideen im Bereich Verfahrens- und Auftragsakquisition in ein größeres Team einzubringen. Gleichzeitig inspirieren mich die Gespräche mit den PLUTA-Kollegen aus ganz Deutschland dazu, neu zu denken. Die Zusammenarbeit sehe ich als größten Pluspunkt: Durch das große Know-how der PLUTA-Kollegen können wir die Teams passend ergänzen und aufstellen. Wir teilen den gleichen Anspruch an unsere Arbeitsergebnisse, was für mich essenziell ist.

Sie sind im VID und im BDU aktiv. Inwiefern hilft Ihnen Ihre Verbandsarbeit, unterschiedliche Perspektiven einzubeziehen?
Im VID habe ich als Mitglied des Vorstands die Interessen der Insolvenzverwalter und Sachwalter im Blick. Gleichzeitig ermöglicht mir meine Tätigkeit im Beirat des Fachausschusses Unternehmensrestrukturierung im BDU den direkten Austausch mit Beraterkollegen, die naturgemäß früher als ich in einem Verfahren eingebunden sind. Dadurch lassen sich insolvenzrechtliche und sanierungsbezogene Themen aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchten. Immer mit dem Ziel, im Interesse einer effektiven Sanierung und Restrukturierung durch Transparenz optimale Lösungen zu entwickeln.

Gibt es Themen, die Sie in den Verbänden besonders vorantreiben und die Ihnen auch in Ihrer täglichen Arbeit wichtig sind?
Ein zentrales Anliegen ist für mich die Schaffung einer echten Sanierungskultur. Scheitern darf nicht stigmatisiert werden – ein Unternehmer oder Geschäftsführer sollte auch nach einer Insolvenz nicht dauerhaft abgestempelt sein. Um dieses Verständnis zu fördern, braucht es meines Erachtens Transparenz und auch breite Aufklärungsarbeit, nicht nur in Politik und Wirtschaft, sondern insbesondere auch in der Gesellschaft. Nur so können wir den Blick auf Insolvenzen verändern: weg von der Niederlage, hin zur Chance auf einen Neubeginn.

Sie betonen, wie wichtig Ihnen Transparenz ist – sowohl intern als auch gegenüber den Krisenunternehmen. Was verstehen Sie darunter konkret?
In Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren stehen wir oft vor sehr schwierigen Entscheidungen. Gerade in solchen Situationen ist es aus meiner Sicht unerlässlich, die betroffenen Stakeholder, insbesondere die Mitarbeiter, Geschäftspartner, Gläubiger und Kunden, so frühzeitig wie möglich einzubinden. Natürlich lassen sich nicht immer alle Details offenlegen, doch eine klare Kommunikation über den Prozess und die Entscheidungsgründe schafft Verständnis, reduziert Unsicherheit und stärkt das Vertrauen in den weiteren Sanierungsweg.

Wie verschaffen Sie sich Transparenz? Bitte geben Sie uns ein Beispiel?
Genauigkeit ist in unserer Arbeit von zentraler Bedeutung. Auch ganz persönlich lege ich großen Wert darauf, alle relevanten Hintergründe und Fakten zu kennen, bevor weitreichende Entscheidungen getroffen werden. Ich arbeite mich gerne tief in die Zahlen ein. Die Strukturen und Arbeitsweisen bei PLUTA bieten hierfür ideale Voraussetzungen. In einem Eigenverwaltungsverfahren haben wir letztes Jahr sehr gut zusammengearbeitet und als Sachwalterin habe ich ein umfassendes Bild erhalten. Diese Transparenz ist entscheidend: Sie macht Entscheidungen belegbar und schafft Vertrauen – gerade dann, wenn die Zustimmung unterschiedlicher Stakeholder erforderlich ist.

Sie zogen von Düsseldorf in die Region Kassel-Melsungen. Was schätzen Sie an diesem Standort mitten in Deutschland?
Ich habe mich tatsächlich schwer getan, das schöne Düsseldorf zu verlassen. Nach inzwischen 15 Jahren bin ich aber in Nordhessen heimisch geworden. Melsungen liegt nicht nur geografisch, sondern auch gefühlt mitten in Deutschland. Egal ob in Hamburg, Berlin oder Stuttgart – Freunde und Familie sind gut zu erreichen. Mein Mann und ich haben tolle Freunde gefunden. Unsere drei Kinder sind hier zur Welt gekommen. Zur Familie gehört außerdem noch eine 4-jährige Labrador-Hündin, die täglich mit in der Kanzlei ist. Das Kurhessische Bergland ist einfach wunderschön und bietet viele Outdoorsport- und Ausflugsmöglichkeiten. Melsungen ist als Stammsitz der B. Braun Melsungen AG „bunt“ und auch ein wenig international. Und die MT Melsungen spielt erfolgreich in der Handball-Bundesliga, was mich besonders freut.

Vielen Dank für das Gespräch.
· Christiane Kunz

Jutta Rüdlin

Jutta Rüdlin
Rechtsanwältin

Zur Person

Jutta Rüdlin ist Gesellschafterin der PLUTA Rechtsanwalts GmbH. Sie ist Niederlassungsleiterin des neuen Standorts in Melsungen.

PLUTAkurios

Schreiben an das Gericht:

Es wird beantragt, den Termin auf ein anderes Datum zu verlegen. Der Unterzeichner ist mit einem Fahrverbot belegt, welches einen Monat dauert. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu reisen, ist sehr zeitintensiv und daher nicht kostendeckend.

→ Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.

Hinweise
PLUTAnews erscheint zweimal jährlich mit aktuellen Branchen-Insights der Sanierungs- und Restrukturierungsbranche. Nachdruck und Vervielfältigungen sind nur mit vorheriger Genehmigung von PLUTA gestattet.

Zu den Bildnachweisen

Redaktion
M. Fünning
H.-J. Hombach
Dr. M. Pluta
M. Pluta
N. Röver


L. Stern
P. Sutter
V. Herzog
C. Kunz