Dr. André Wehner - Rechtsanwalt | PLUTA Rechtsanwalts GmbH
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Dr. André Wehner

Dr. André Wehner

Herr Dr. Wehner ist Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht und seit Juni 2020 für die PLUTA Rechtsanwalts GmbH tätig. Er studierte Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in Bayreuth und promovierte an der Universität Leipzig zum Dr. iur. Seit dem Jahr 2011 wird Herr Dr. Wehner zum Insolvenzverwalter und Sachwalter bestellt.

Den Schwerpunkt seiner Tätigkeit bilden die Sanierung und Fortführung von Unternehmen in Schutzschirm-, Eigenverwaltungs- und in Regelinsolvenzverfahren sowie die insolvenznahe Rechtsberatung von Geschäftsführern, Gesellschaftern, Aufsichtsräten und Gläubigern. Auch mit der Aufarbeitung von Kriminalinsolvenzen wird Dr. Wehner regelmäßig beauftragt. Darüber hinaus verfügt Herr Dr. Wehner über besondere Branchenerfahrung in der Energiewirtschaft und ist Lehrbeauftragter der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster.

Herr Dr. Wehner ist Gründungsmitglied des Instituts für Deutsches und Ausländisches Sanierungs- und Restrukturierungsrecht und veröffentlicht regelmäßig Fachbeiträge zum deutschen und europäischen Insolvenzrecht.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)

Niederlassungsleiter Bielefeld, Bestellter Insolvenzverwalter

+49 521 5605603-0

Niederlassungen

Werdegang

Schwerpunkte

  • Sanierung und Fortführung von Unternehmen in Schutzschirm-, Eigenverwaltungs- und in Regelinsolvenzverfahren
  • Insolvenznahe Rechtsberatung von Geschäftsführern, Gesellschaftern, Aufsichtsräten und Gläubigern

Verhandlungssprachen

Deutsch, Englisch

Pressemitteilungen

Pressespiegel

Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer

Hamm

Veröffentlichungen

KategorieTitel
UrteilsanmerkungenZulässige Aufrechnung des Kunden gegen die Entgeltforderung des insolventen Energieversorgers, Anmerkung zu AG Düsseldorf, Urteil vom 14.09.2023, 37 C 157/23, jurisPR-InsR 17/2023 Anm. 2
UrteilsanmerkungenKeine Anfechtung von Rechtshandlungen des Insolvenzgerichtes, Anmerkung zu BFH, Urteil vom 03.08.2022, XI R 44/20, jurisPR-InsR 6/2023 Anm. 3
UrteilsanmerkungenBeweislast des Gläubigers für Anfechtungsvoraussetzungen im Haftungsprozess gegen den Bürgen, Anmerkung zu BGH, Urteil vom 13.10.2022, IX ZR 130/21, jurisPR-InsR 2/2023 Anm. 1
UrteilsanmerkungenHaftungsrisiko des Sanierungsberaters bei unterlassenem Hinweis auf Insolvenzantragspflichten, Anmerkung zu OLG Köln, Beschluss vom 13.10.2021, I-2 U 23/21, jurisPR-InsR 7/2022, Anm. 3
UrteilsanmerkungenSchluss auf Gläubigerbenachteiligungsvorsatz anhand qualifizierter Indizien für eine Zahlungseinstellung, Anmerkung zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2021, 12 U 10/21, jurisPR-InsR 4/2022, Anm. 3

Weitere Veröffentlichungen

Werdegang Dr. André Wehner

Seit 2020

PLUTA Rechtsanwalts GmbH

2019 - 2020

Of Counsel der SBL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

2015 - 2020

Syndikusrechtsanwalt und Referent Insolvenzen bei E.ON und niedergelassener Rechtsanwalt

2012

Promotion zum Dr. iur. an der Universität Leipzig

2010 - 2015

Standort- und Teamleiter bei Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung

2008 - 2010

Rechtsanwalt bei Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung

2007 - 2008

Rechtsanwalt bei Flöther & Wissing Rechtsanwälte

2007 - 2008

Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Leipzig