Herr Dr. Wehner ist Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht und seit Juni 2020 für die PLUTA Rechtsanwalts GmbH tätig. Er studierte Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in Bayreuth und promovierte an der Universität Leipzig zum Dr. iur. Seit dem Jahr 2011 wird Herr Dr. Wehner zum Insolvenzverwalter und Sachwalter bestellt.
Den Schwerpunkt seiner Tätigkeit bilden die Sanierung und Fortführung von Unternehmen in Schutzschirm-, Eigenverwaltungs- und in Regelinsolvenzverfahren sowie die insolvenznahe Rechtsberatung von Geschäftsführern, Gesellschaftern, Aufsichtsräten und Gläubigern. Auch mit der Aufarbeitung von Kriminalinsolvenzen wird Dr. Wehner regelmäßig beauftragt. Darüber hinaus verfügt Herr Dr. Wehner über besondere Branchenerfahrung in der Energiewirtschaft und ist Lehrbeauftragter der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster.
Herr Dr. Wehner ist Gründungsmitglied des Instituts für Deutsches und Ausländisches Sanierungs- und Restrukturierungsrecht und veröffentlicht regelmäßig Fachbeiträge zum deutschen und europäischen Insolvenzrecht.
Schwerpunkte
- Sanierung und Fortführung von Unternehmen in Schutzschirm-, Eigenverwaltungs- und in Regelinsolvenzverfahren
- Insolvenznahe Rechtsberatung von Geschäftsführern, Gesellschaftern, Aufsichtsräten und Gläubigern
Verhandlungssprachen
Deutsch, Englisch
Pressemitteilungen
Pressespiegel
Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer
Hamm
Veröffentlichungen
Kategorie | Titel |
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Urteilsanmerkungen | Zulässige Aufrechnung des Kunden gegen die Entgeltforderung des insolventen Energieversorgers, Anmerkung zu AG Düsseldorf, Urteil vom 14.09.2023, 37 C 157/23, jurisPR-InsR 17/2023 Anm. 2 |
Urteilsanmerkungen | Keine Anfechtung von Rechtshandlungen des Insolvenzgerichtes, Anmerkung zu BFH, Urteil vom 03.08.2022, XI R 44/20, jurisPR-InsR 6/2023 Anm. 3 |
Urteilsanmerkungen | Beweislast des Gläubigers für Anfechtungsvoraussetzungen im Haftungsprozess gegen den Bürgen, Anmerkung zu BGH, Urteil vom 13.10.2022, IX ZR 130/21, jurisPR-InsR 2/2023 Anm. 1 |
Urteilsanmerkungen | Haftungsrisiko des Sanierungsberaters bei unterlassenem Hinweis auf Insolvenzantragspflichten, Anmerkung zu OLG Köln, Beschluss vom 13.10.2021, I-2 U 23/21, jurisPR-InsR 7/2022, Anm. 3 |
Urteilsanmerkungen | Schluss auf Gläubigerbenachteiligungsvorsatz anhand qualifizierter Indizien für eine Zahlungseinstellung, Anmerkung zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2021, 12 U 10/21, jurisPR-InsR 4/2022, Anm. 3 |
Werdegang Dr. André Wehner
Seit 2020
PLUTA Rechtsanwalts GmbH
2019 - 2020
Of Counsel der SBL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
2015 - 2020
Syndikusrechtsanwalt und Referent Insolvenzen bei E.ON und niedergelassener Rechtsanwalt
2012
Promotion zum Dr. iur. an der Universität Leipzig
2010 - 2015
Standort- und Teamleiter bei Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung
2008 - 2010
Rechtsanwalt bei Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung
2007 - 2008
Rechtsanwalt bei Flöther & Wissing Rechtsanwälte
2007 - 2008
Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Leipzig