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Öffentliche Unternehmen: Finanzen im Griff?!

PLUTA news
Simon Eickmann
Simon Eickmann
Prof. Dr. Merdan Seker
Prof. Dr. Merdan Seker
Bürste einer Kehrmaschine reinigt am Straßenrand mit Wasserstrahl

Schmale Kassen und steigende Aufgabenlast rücken die Frage nach finanzieller Stabilität für öffentliche Unternehmen zunehmend in den Mittelpunkt. Passende Sanierungsansätze auf Haushalts- und Beteiligungsebene sind notwendig.

Die Kommunen und öffentliche Unternehmen stehen zunehmend unter finanziellem Druck: Die Gemeinden und Gemeindeverbände in Deutschland wiesen im Jahr 2025 ein Minus von 31,9 Milliarden Euro aus – ein Defizit so groß wie noch nie seit der Wiedervereinigung 1990. Auf der Seite der öffentlichen Unternehmen zeichnet sich vielfach ein ähnliches Bild ab. Zahlreiche öffentliche Unternehmen wie Stadtwerke, Bäderbetriebe oder Krankenhäuser erwirtschaften erhebliche Verluste und belasten dadurch die Haushalte zusätzlich.

Haushaltskonsolidierung

Die Haushaltskonsolidierung zielt darauf ab, strukturelle Ungleichgewichte zwischen Einnahmen und Ausgaben zu erkennen und gezielte Maßnahmen zu entwickeln. Sie ist ein strategischer Prozess zur langfristigen finanziellen Stabilisierung einer Kommune. Dabei stehen die Themen Nachhaltigkeit und Langfristigkeit sowie die intergenerative Gerechtigkeit im Mittelpunkt. Ziel ist die Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der Pflichtaufgaben und die kritische Prüfung und Optimierung im Bereich der freiwilligen Leistungen.

Öffentliche Unternehmen

Bei der Restrukturierung von öffentlichen Unternehmen geht es darum, zunächst die Strategie und das Geschäftsmodell einer grundlegenden Prüfung zu unterziehen – analog zu einem privaten Unternehmen. Die Sanierung erfolgt im Spannungsfeld zwischen Haushaltsrecht, Gemeinwohlauftrag und betriebswirtschaftlicher Realität. Wichtig sind vor allem die langfristige Durchfinanzierung sowie die frühzeitige Identifizierung etwaiger Zusatzbedarfe. Nur so können die Verantwortlichen die Stabilität der öffentlichen Unternehmen gewährleisten und Insolvenzen sowie Haftungsrisiken vermeiden.

Schwimmbecken im Hallenbad

Strategie und Monitoring

Um einen Sanierungsprozess auf beiden Ebenen erfolgreich zu gestalten, sind folgende Aspekte zu beachten: eine sorgfältig abgestimmte Kommunikations- und Beteiligungsstrategie, eine klare Definition der Umsetzungsschritte sowie ein dauerhaft angelegtes Monitoring. Neben der Bevölkerung und dem Finanziererkreis sind politische Gremien einzubinden, um die Konsensfähigkeit sicherzustellen. Auch die zielgerichtete Kommunikation an die Mitarbeiter ist vor dem Hintergrund des derzeitigen Fachkräftemangels entscheidend. Die Konsolidierung bzw. Sanierung kann nur bei voller Unterstützung der Mitarbeiter erfolgreich sein.

Die Sanierung über ein Insolvenzverfahren ist der der Bevölkerung am schwierigsten zu vermittelnde Sanierungsweg. Daher empfiehlt es sich, eine außergerichtliche Lösung für öffentliche Unternehmen priorisiert zu prüfen. Liegen jedoch bereits Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vor, muss die Sanierung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erfolgen. Es gilt daher: je früher ein Konsolidierungs- und Sanierungsprozess angestoßen wird, desto höher die Erfolgswahrscheinlichkeit.

Strukturierte Planungs- und Sanierungsprozesse

Um Haushaltskonsolidierungen bis hin zur Abwendung einer Zwangsverwaltung wie auch die Insolvenzen öffentlicher Unternehmen zu vermeiden, sind auf beiden Ebenen strukturierte Planungs- und Sanierungsprozesse wichtig. Diese müssen eng aufeinander abgestimmt und gezielt an alle beteiligten Stakeholder kommuniziert werden, um eine erfolgreiche Umsetzung gewährleisten zu können. Dabei sind die operativen, rechtlichen und strukturellen Besonderheiten der jeweiligen Ebene zu berücksichtigen. Die Entscheidung für den richtigen Weg kann dabei nur auf Basis fundierter Analysen und unter Abwägung sämtlicher Interdependenzen getroffen werden. Der Einbezug von Expertenwissen hilft dabei, die Sanierung bzw. Konsolidierung erfolgreich zu gestalten.

Wenn der Haushalt einer Kommune für eine Verlustdeckung bzw. zum Schließen von Finanzierungslücken in den Beteiligungen nicht ausreicht, können sich die Geschäftsführer von verlustträchtigen öffentlichen Unternehmen, die in der Vergangenheit stets von zusätzlichen Finanzmitteln aus dem Haushalt finanziert wurden, nicht länger auf einen Ausgleich verlassen. Durch den etwaigen Wegfall der Fortführungsprognose sehen sie sich dann schnell einer drohenden Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gegenüber und sind zum schnellen Handeln gezwungen.

Kommunale Verwaltungen sind faktisch insolvenzunfähig. Für kommunale Beteiligungen, die privatrechtlich geführt werden, sind Haftungsrisiken wegen der Insolvenzantragspflichten vorhanden. Daher ist es zwingend geboten, potenzielle Haftungsrisiken frühzeitig zu identifizieren und aufzuzeigen.

Regelungen und Rechtsaufsicht

Nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 InsO sind Bund und Länder insolvenzunfähig; nach Nr. 2 gilt dies auch für ­Gemeinden, sofern das jeweilige Landesrecht dies bestimmt. In Baden-Württemberg gibt es im § 127 GemO BW eine Regelung zur Zwangsvollstreckung. Rechtsaufsichtsbehörden sind aber verpflichtet, durch frühzeitige Anordnungen eine kommunale Zahlungsunfähigkeit zu verhindern. Ist abzusehen, dass die Gemeinde diesen Anordnungen nicht innerhalb einer Frist nachkommt, kann die Rechtsaufsichtsbehörde auch ersatzweise an Stelle und auf Kosten der Gemeinde die Anordnung vornehmen.

Ein Konsolidierungs- bzw. Sanierungsverfahren ist auf beiden Ebenen meist nur erfolgreich umsetzbar, wenn die Beteiligten auch voll dahinterstehen. Der beschriebene Mechanismus gibt den handelnden Akteuren bereits die Chance, das Thema proaktiv anzugehen und zu kommunizieren. Die ersatzweise Übernahme durch die Rechtsaufsicht ist dabei bereits als sehr scharfes Schwert zu sehen.

Die 87 angezeigten StaRUG-Fälle im Jahr 2025 wirken im Vergleich zu den vielen Unternehmensinsolvenzen zunächst sehr gering. Diese Zahl überrascht jedoch nicht und sagt wenig darüber aus, wie erfolgreich das Gesetz ist. Das StaRUG ist ein sinnvolles Instrument zur Sanierung von Unternehmen, passt aber nicht auf jede Krise. Zudem gibt es viele Fälle, in denen ein vorbereitetes StaRUG-Verfahren schon in Verhandlungen wirkt und deshalb gar nicht offiziell angezeigt werden muss.

Fazit

Die Konsolidierung der Haushalte und die Restrukturierung kommunaler Unternehmen werden in den kommenden Jahren weiter an Bedeutung gewinnen. Anders als im privatwirtschaftlichen Umfeld geht es hier nicht um Rendite oder Marktanteile, sondern um die Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge unter engen rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen.

Gerade diese Mehrdimensionalität macht die Aufgabe anspruchsvoll. Die Restrukturierung im öffentlichen Bereich funktioniert nur, wenn die Verantwortlichen Konsens und Akzeptanz im Stakeholderkreis herstellen.