PressemitteilungInsolvenz

Rettungsplan für Familienferiendorf Hübingen

Für den Verein Familienferiendorf Hübingen e.V. arbeiten der Vorstand und Insolvenzverwalter Philip Konen von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH an einer langfristigen Lösung zum Erhalt des bekannten Feriendorfs.

Für den Verein Familienferiendorf Hübingen e.V. arbeiten der Vorstand und Insolvenzverwalter Philip Konen von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH an einer langfristigen Lösung zum Erhalt des bekannten Feriendorfs.

Der Vorstand startete nun die Aktion „5 vor 12 – Solidarität mit dem Familienferiendorf Hübingen“. Ziel der Kampagne ist es, dass die im vergangenen Jahr gegründete Stiftung Familienferiendorf Hübingen eine Geldsumme im sechsstelligen Bereich einsammelt, um den Verein Familienferiendorf Hübingen e.V. finanziell zu unterstützen.

Dr. Hanno Heil, der 1. Vorsitzende des Vereins und zugleich Vorsitzender des Stiftungsrates, sagt: „Wenn sich genügend Geldgeber finden, dann kann die Stiftung das Familienferiendorf unterstützen. Und mit dem Geld ist dann auch ein Neustart möglich, um das Insolvenzverfahren hinter uns zu lassen. Ein Konzept für eine nachhaltige Fortführung liegt vor. Jetzt ist jede Spende gefragt, damit auch in Zukunft Kinder, Jugendliche, Familien, auch in belastenden Lebenssituationen, durchatmen können und positive Impulse bei ihrem Besuch im Familienferiendorf Hübingen mitnehmen.“

Stiftung sammelt Geld

Die Stiftung Familienferiendorf Hübingen plant daher, bis Ende August das Geld für die Rettung des Feriendorfs einzuwerben und damit den Neustart zu ermöglichen. Zudem sind auch künftige Spenden wichtig, damit die Stiftung in den kommenden Jahren neben dem Land eine starke finanzielle Stütze für künftige Investitionen und eventuelle Betriebskostenzuschüsse sein kann.

Hanno Heil, sagt hierzu: „Ohne eine starke Solidarität durch Privatpersonen, Unternehmen und Vereine wird das Familienferiendorf Hübingen keine Zukunft haben. Es wäre bedauerlich, wenn jetzt, wo der Wildpark Westerwald wieder eine touristische Attraktion für Kinder, Jugendliche und Familien wird, das Familienferiendorf in seiner nächsten Nachbarschaft die Türen schließen müsste. Angesichts der Wirtschaftskrise und den schmalen Budgets von vielen Familien und dem Bedarf an naturnahen Urlaubs- und Spielmöglichkeiten ist die Idee eines gemeinnützigen Familienferiendorfs aktueller denn je. Wir hoffen auf die Solidarität im Westerwald und sind für große und kleine Spenden und Zustiftungen sehr dankbar. Erste Zeichen dieser Solidarität haben uns schon erreicht.“

Sollte das in der Stiftung gesammelte Vermögen nicht ausreichen, das Familienferiendorf zu retten, wird die Stiftung stattdessen damit Familien aus dem Westerwald mit geringem Einkommen bei Urlauben in anderen Ferienstätten unterstützen. Der Fokus liegt derzeit aber auf der Rettung des Familienferiendorfs Hübingen.

Insolvenzplan als mögliche Lösung

Der Insolvenzverwalter arbeitet derzeit intensiv an einem sogenannten Insolvenzplan. Bei einem Insolvenzplan bleibt der Rechtsträger erhalten, und mit den Gläubigern wird ein Vergleich vereinbart. Danach kann das Unternehmen durch die Entschuldung über den Insolvenzplan das Verfahren hinter sich lassen. Möglich wird das auch durch die finanzielle Unterstützung der Stiftung.

„Um den Insolvenzplan für das Familienferiendorf umzusetzen und den Verein langfristig zu erhalten, benötigt der Verein ein Rettungskapital. Dieses Geld ist nötig, um die Gläubiger im Wege des Insolvenzplans besserzustellen im Vergleich zu einer Liquidation“, erklärt PLUTA Sanierungsexperte Philip Konen. Er sagt weiter: „Seit sechs Monaten führen wir den Geschäftsbetrieb erfolgreich fort. Alle Beteiligten unterstützen die Betriebsfortführung. Wir brauchen aber eine langfristige Lösung für das Familienferiendorf.“ Der Rechtsanwalt wird im Verfahren von den PLUTA Rechtsanwälten Denise Schäfer und Philipp Meyer unterstützt.

Mitarbeiter weiter an Bord

Der Verein Familienferiendorf Hübingen e.V. hatte im Herbst 2025 einen Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Montabaur ordnete am 30. Oktober 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Vereins an. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Philip Konen von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH bestellt.

Am 1. Februar 2026 eröffnete das Amtsgericht das Insolvenzverfahren planmäßig und bestellte Philip Konen zum Insolvenzverwalter. Auch im eröffneten Verfahren läuft der Geschäftsbetrieb des bekannten Feriendorfs vollständig weiter. Gäste können im Feriendorf übernachten und sämtliche Leistungen werden wie gewohnt erbracht. Auch Buchungen sind weiterhin möglich.

Seit Februar 2026 werden die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter aus den Erträgen aus dem laufenden Geschäftsbetrieb bezahlt. Die Mitarbeiter sind weiter an Bord. Seitens des Vereins bzw. des Insolvenzverwalters gab es keine Personalmaßnahmen; diese sind auch nicht geplant. Der 1. Vorsitzende des Vereins, Hanno Heil, und seine Kollegen unterstützen weiterhin das Verfahren und die Fortführung des Feriendorfs.

Der eingetragene Verein Familienferiendorf Hübingen e.V. ist Träger des Feriendorfs im Westerwald. Seit seiner Gründung in den 1960er Jahren ist der Verein kirchlich geprägt und spezialisiert auf Familienurlaube und Gruppenaufenthalte. Das Feriendorf verfügt über 35 Ferienhäuser, jeweils ausgestattet mit Wohnküche, zwei bis vier Schlafzimmern, Bad und einer Terrasse mit Gartenmöbeln. Zudem gibt es im Feriendorf ein Tipi-Zelt, ein Zirkuszelt, einen Zirkuswagen, verschiedene Räumlichkeiten für Gruppen und eine Friedenskapelle für Gottesdienste, Veranstaltungen, Chorproben, Konzerte oder Seminare. Das Familienferiendorf ist durchgängig von Februar bis Dezember geöffnet.

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