Erwin Gronemeier startet Sanierung in Eigenverwaltung
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Erwin Gronemeier startet Sanierung in Eigenverwaltung

17. August 2023 · Bielefeld · Geschäftsfeld Insolvenzverwaltung

Die Geschäftsführung der Erwin Gronemeier GmbH & Co. KG hat am 15.08.2023 wegen drohender Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft beim Amtsgericht Bielefeld einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gemäß § 270b Insolvenzordnung (InsO) gestellt.

Ziel der Eigenverwaltung ist es, das Unternehmen entweder über einen Insolvenzplan zu sanieren oder alternativ auch nach einer erfolgten Sanierung auf einen neuen Eigentümer zu übertragen. Dabei wird der Geschäftsbetrieb der Erwin Gronemeier GmbH & Co. KG durch die Geschäftsführer unter Aufsicht des vom Gericht bestellten Sachwalters Stefan Meyer aus der Kanzlei PLUTA Rechtsanwalts GmbH in vollem Umfang fortgeführt.

Die Geschäftsführung ist weiterhin verwaltungs- und verfügungsbefugt. Bei der Restrukturierung stehen der Geschäftsführung Rechtsanwalt Philipp Korn von der Kanzlei Korn & Partner aus Iserlohn und Rechtsanwalt Dr. Martin Plappert von der Kanzlei Bergfeld & Partner aus Lüdenscheid als Spezialisten in Restrukturierungs- und Insolvenzfällen in allen rechtlichen Angelegenheiten zur Seite.

Unternehmensgegenstand der Erwin Gronemeier GmbH & Co. KG ist die Entwicklung, Konstruktion, Herstellung und Vertrieb von Möbelteilen und Zerlegtmöbeln für die Möbelindustrie, insbesondere im Bereich von Küchen.

Die Firma Erwin Gronemeier GmbH & Co.KG fertigt mit 88 fest angestellten Mitarbeitern am Standort in Hüllhorst Möbelteile aus Holzwerkstoffen. Das Unternehmen bedient Kunden aus verschiedenen Segmenten der Möbelindustrie sowie Messe- und Ladenbauer. Der Küchenbereich macht den größten Anteil am Gesamtumsatz aus.

Die Auslöser für den Insolvenzantrag sind mehrschichtig. Zum einem sind die Nachwirkungen des wirtschaftlichen Abschwungs der „Corona-Krise“ immer noch zu spüren, die mit der Pandemie einhergehenden öffentlich-rechtlich veranlassten Schließungen von Möbelhäusern und Küchenstudios brachen zunächst die Bedarfe bei den Kunden ein. Zum anderen kamen erhebliche Beschaffungsprobleme aufgrund Lieferketten-Probleme und Preissteigerungen für die einzusetzenden Rohstoffe hinzu.

Trotz intensiver Bemühungen war es der Gesellschaft nicht möglich, die zukünftige Liquiditätslücke nachhaltig zu schließen. Ziel ist es mit einer erfolgreichen Sanierung unter Nutzung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung das Unternehmen für die Zukunft zu rüsten und auf ein gesundes Fundament zu stellen.

PLUTA Experten

Stefan Meyer

Stefan Meyer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Dr. André Wehner

Dr. André Wehner
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

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