Kauf aus der Krise; das ist zu beachten
Transaktionen im Umfeld von Restrukturierungen und Insolvenzverfahren stellen Investoren und Berater vor besondere Herausforderungen.
Der Prozess ist regelmäßig von hohem Zeitdruck geprägt: Verhandlungen müssen eng am Takt von Gläubigerausschüssen und gerichtlichen Terminvorgaben ausgerichtet werden. Für die Käuferseite bedeutet dies, dass der M&A-Berater die Zeit- und Prozessachse nicht nur kennt, sondern auch aktiv steuern und Entscheidungspunkte klar vorbereiten muss.
Due Diligence unter besonderen Bedingungen
Käuferseitig steht die Werthaltigkeit der Assets im Zentrum der Prüfung. Besonders die Vorräte sind zu analysieren, da sie oft wesentlichen Einfluss auf die Kaufpreisfindung haben. Darüber hinaus sind Kenntnisse über die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen einer Restrukturierung entscheidend: Auswirkungen auf Business-Planungen, die Fortführung bestehender Kundenverträge oder die Ausgestaltung von Rahmenvereinbarungen mit Preis- und Mengengerüst müssen berücksichtigt werden.
Der Übergang von Mitarbeitern bildet einen weiteren Arbeitsschwerpunkt. Neben den gesetzlichen Regelungen zum Betriebsübergang sind Betriebsvereinbarungen und bestehende Verpflichtungen in die Kaufabwägung einzubeziehen. Erleichterte Kündigungsmöglichkeiten in der Insolvenz können im Rahmen eines Erwerberkonzeptes genutzt werden. Die Risiken sind präzise zu erfassen und im Kaufvertrag abzubilden.
Bei der Kaufpreisstruktur bestehen in der Praxis enge Grenzen: Während flexible Modelle wie Earn-Out-Regelungen von Verkäuferseite regelmäßig abgelehnt werden, da Gläubiger Planbarkeit und Sicherheit verlangen, sind Alternativen möglich. Dazu zählen nachgelagerte Kaufpreiszahlungen, Ratenvereinbarungen oder ein Konsignationslager, bei dem die Zahlung der Vorräte nach Verbrauch erfolgt. Auch die Wahl zwischen Asset Deal und Share Deal hängt maßgeblich von den Interessen der Parteien ab. Während beim Asset Deal gezielt Vermögenswerte übernommen werden können, erfordert der Share Deal meist eine flankierende Investorenvereinbarung und immer einen gerichtlich zu bestätigenden Insolvenzplan.
Rolle des Transaktionsberaters
Für Käufer ist eine 360-Grad-Betreuung durch erfahrene Transaktionsberater ideal. Sie übernehmen die Projektsteuerung, koordinieren die verschiedenen Arbeitspakete von rechtlichen bis hin zu finanziellen Themen, und sorgen dafür, dass der gesamte Prozess trotz eines engen Zeitrahmens effizient und erfolgreich verläuft.
Fazit:
Transaktionen von Krisenunternehmen erfordern auf Käuferseite eine präzise Planung und hohe Prozesssicherheit. Besonders die Due Diligence zu Assets, Mitarbeiterübergängen und Kundenverträgen ist entscheidend für ein tragfähiges Erwerberkonzept. Mit klarer Kaufpreisstruktur und erfahrener Transaktionsberatung lassen sich auch unter Zeitdruck erfolgreiche Lösungen realisieren.
Praxistipps: Checkliste für die Käuferseite
- Kaufprozess: Wichtige Fristen einhalten, straffe Projektsteuerung sicherstellen
- Due Diligence: Werthaltigkeit der Assets, Vorräte und Kundenverträge genau prüfen
- Arbeitsrecht: Mitarbeiterübergang, Betriebsvereinbarungen und Risiken im Erwerberkonzept berücksichtigen
- Kaufpreis: Gläubiger verlangen Planungssicherheit; nachgelagerte Zahlungen statt Earn-Out in Betracht ziehen
- Transaktionsstruktur: Wahl zwischen Asset Deal (Vermögenswerte) oder Share Deal (mit Insolvenzplan)



