SKN Gruppe stellt Antrag auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung
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SKN Gruppe stellt Antrag auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung

9. März 2018 · Norden · Geschäftsfeld Insolvenzverwaltung

• Das Amtsgericht Aurich hat Antrag der niedersächsischen Druck- und Verlagsgruppe entsprochen und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet
• SKN geht diesen Weg, um dringend erforderliche Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen umzusetzen
• Geschäftsführung informiert Belegschaft in Norden und Emden über weitere Schritte

Die SKN Gruppe, traditionsreiche Druck- und Verlagsgruppe aus Norden, hat heute wegen drohender Zahlungsunfähigkeit Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Das Gericht hat diesem entsprochen und die vorläufige Eigenverwaltung über die SKN Druck und Verlag GmbH & Co. sowie sechs Tochtergesellschaften angeordnet.

Durch die voranschreitende Digitalisierung und die damit zunehmende Verlagerung von Print in den Online-Bereich herrscht ein enormer Konsolidierungsdruck auf das gesamte Verlagswesen sowie die Druckereibranche. Verstärkt wird dies durch ein verändertes Kauf- und Leseverhalten. Dieser Trend wird sich auch zukünftig weiter fortsetzen, und dem gilt es zu begegnen. 


„Die aktuelle Situation sowie die Marktentwicklung machen es erforderlich, unsere Unternehmensgruppe neu aufzustellen“, sagt Charlotte Basse, die nach dem Tod ihres Vaters im Januar 2018 gemeinsam mit ihrer Schwester Victoria und ihrer Mutter Gabriele Basse die Geschäftsleitung der SKN Druck und Verlag GmbH & Co. übernommen hat. „Wir haben ein Konzept ausgearbeitet und uns entschieden, unsere dringend notwendige Restrukturierung auf dem Weg einer Insolvenz in Eigenverwaltung fortzuführen.“ Wichtig ist den Geschäftsführerinnen dabei, dass das Vertrauen der Belegschaft in das Weiterbestehen des Unternehmens gefestigt bleibt.

Die SKN Gruppe nutzt dabei die seit 1. März 2012 geltenden gesetzlichen Möglichkeiten (ESUG), die zur Restrukturierung und Sanierung erforderlichen Maßnahmen gezielt eigenverantwortlich zu erarbeiten und kurzfristig umzusetzen. Durch die nun vorliegende gerichtliche Anordnung verbleibt die Leitung des Unternehmens auch während des Restrukturierungsprozesses in den Händen der Geschäftsführung.

Als externen Berater hat sie sich Rechtsanwalt und Sanierungsexperte Dr. Dirk Andres von der Düsseldorfer Kanzlei AndresPartner an die Seite geholt, der bereits eine Vielzahl von Unternehmen bei ihrer Eigenverwaltung erfolgreich begleitet hat. Er wird die SKN Gruppe bei der Entwicklung und Umsetzung eines Restrukturierungs- und Sanierungsplans unterstützen und ist zuversichtlich, die erforderlichen Sanierungsschritte kurzfristig umsetzen zu können: „Die Eigenverwaltung ist eine gute Möglichkeit, um den langfristigen Fortbestand im Interesse von Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten sowie Gläubigern sicherzustellen“, erklärt Andres.

Bei ihrem Vorhaben wird die Geschäftsführung auch durch den gerichtlich bestellten vorläufigen Sachwalter, den sanierungserfahrenen Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH begleitet, dessen Aufgabe es ist, das Unternehmen während des gesamten Prozesses zu überwachen und Gläubigerinteressen zu wahren.

Der Geschäftsbetrieb innerhalb der SKN Gruppe wird derweil uneingeschränkt fortgeführt. Produktion, Termin- und Liefertreue sind auch während des Eigenverwaltungsverfahrens gewährleistet. „Wir werden unsere Kunden weiterhin in vollem Umfang, pünktlich und in gewohnter Qualität beliefern – so wie man es von uns gewohnt ist“, sagt Charlotte Basse.

Die insgesamt rund 350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden gestern in Norden und Emden über die aktuelle Situation und das weitere Vorgehen informiert.

PLUTA Experten

Dr. Christian Kaufmann

Dr. Christian Kaufmann
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Stefan Meyer

Stefan Meyer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Christoph Chrobok

Christoph Chrobok
Rechtsanwalt

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