Stefan Meyer

Qualifikation
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Funktion
Managing Partner PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Niederlassungsleiter Essen, Lübbecke, Münster, Osnabrück und Paderborn, Bestellter Insolvenzverwalter
Standorte
Kontakt
| Tel | +49 5741 337-300 |
| Fax | +49 5741 337-338 |
| s.meyer@pluta.net |
Kurzbiografie
Stefan Meyer ist Bankkaufmann und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie Lehrbeauftragter der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Nach der Ausbildung zum Bankkaufmann studierte er Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in Bayreuth.
Stefan Meyer ist Managing Partner der PLUTA Rechtsanwalts GmbH sowie Niederlassungsleiter diverser Standorte in der Region Westfalen/Ostwestfalen und Niedersachsen (u.a. Münster, Osnabrück, Lübbecke).
Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind die Sanierung und Fortführung von Unternehmen in Eigenverwaltungs- und in Regelinsolvenzverfahren. Daneben berät Stefan Meyer auf Basis langjähriger Erfahrung in Restrukturierungsmandaten und steht als Sanierungsgeschäftsführer /-vorstand (CRO) zur Verfügung.
Neben seiner bundesweiten Beratungs- und Verwaltungstätigkeit (auch Zwangsverwaltung) nimmt er als Referent für die Deutsche Anwaltsakademie (DAA) regelmäßig Seminartätigkeiten wahr (Insolvenzrecht). Schließlich publiziert Rechtsanwalt Meyer in Fachzeitschriften, er ist Mitglied u.a. im DAV Arbeitskreis für Insolvenzrecht und Sanierung sowie im VID (Berufsverband der Insolvenzverwalter Deutschlands; dort auch Mitglied im VID Ausschuss „GOI und deren Weiterentwicklung“).
2020 wurde Stefan Meyer vom Handelsblatt als "Anwalt des Jahres" im Rechtsgebiet „Restrukturierung und Insolvenzrecht“ ausgezeichnet. Zudem wurde er in die Liste „Deutschlands Beste Anwälte“ aufgenommen.
Fachkompetenz
Verhandlungssprachen
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Veröffentlichungen
| Handbuch Insolvenzverwaltung, 10. Auflage, Carl Heymanns Verlag 2022 |
| Anm. zu BGH v. 20.10.2011 - 1 StR 354/11, StBW 4/2012, S. 185 f. (Buchführungs- und Bilanzdelikte: Voraussetzungen der Strafbarkeit des Geschäftsführers) |
| Anm. zu BFH, Urt. v. 08.09.2011 - II R 54/10, StBW 26/2011, S. 1202 f. (Kfz-Steuer als Masseverbindlichkeit) |
| Anm. zu BGH, Urt. v. 05.11.2009 - IX ZR 233/08, StBW 1/2010, S. 42 f. (Anfechtbare Zahlung von AN-Anteilen zur Sozialversicherung) |
| Anm. zu BGH, Urt. v. 06.10.2009 - IX ZR 191/05, Steuer-Journal 23/2009, S. 41 f. (Gläubigerbenachteiligung bei der Zahlung aus einem Überziehungskredit) |