PLUTA-Sanierungsexperte Stefan Meyer zum Sachwalter der beiden Teuto-Glas Gesellschaften bestellt
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PLUTA-Sanierungsexperte Stefan Meyer zum Sachwalter der beiden Teuto-Glas Gesellschaften bestellt

26. September 2016 · Augustdorf/Bad Bentheim · Geschäftsfeld Sanierung und Restrukturierung

Die Teuto-Glasveredelung GmbH (Augustdorf) und die Teuto-Glas GmbH & Co. KG (Bad Bentheim) haben beim Amtsgericht Detmold Anträge auf Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht hat diesen Anträgen entsprochen und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Als vorläufiger Sachwalter wurde in beiden Verfahren Rechtsanwalt Stefan Meyer von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH bestellt.

Geschäftsführer Michael Dobbe kann die Geschicke der beiden Unternehmen damit weiterhin lenken. Er wird betriebswirtschaftlich und juristisch von Buchalik Brömmekamp beraten. Der Geschäftsbetrieb, insbesondere die Produktion und Lieferung, läuft in vollem Umfang weiter. Die Teuto-Glasveredelung und Teuto-Glas produzieren vornehmlich Isolierglas für den Fenster- und Fassadenbau. „Die Eigenverwaltung ermöglicht uns, die notwendigen Sanierungsmaßnahmen zu ergreifen und das Unternehmen bei vollständiger Liefersicherheit für unsere Kunden stabil für die Zukunft auszurichten“, so Geschäftsführer Michael Dobbe.

Hintergrund der wirtschaftlichen Schieflage ist die beinahe Verdoppelung des Rohglaspreises, der zu einer massiven Margenreduzierung geführt hat. Da weder die Mehrkosten an die Kunden weitergegeben werden können, noch die bisherigen Maßnahmen die Verluste auffangen konnten, hat sich die Geschäftsführung zu einer umfassenden Restrukturierung im Eigenverwaltungsverfahren entschlossen. Damit sollen die beiden Unternehmen wieder wettbewerbsfähig aufgestellt werden. Die Unternehmensgruppe hatte darüber hinaus vor vier Jahren erheblich investiert, um die Betriebe zukunftsorientiert auszurichten. Letztendlich führt der zunehmende Import von Fenstern und Glas aus Osteuropa zu einem Überangebot an Isolierglas bei einer derzeit gut laufenden Baukonjunktur.

Die Aufgabe als vorläufiger Sachwalter übernimmt mit Rechtsanwalt Stefan Meyer ein ausgewiesener Sanierungsexperte: „Es handelt sich hier um zwei Unternehmen, die technologisch gut aufgestellt sind. Es ist entscheidend, auf die Marktschwäche und die Probleme aufgrund der zu hohen Preise auf der Beschaffungsseite zu reagieren und jetzt die richtigen Restrukturierungsmaßnahmen einzuleiten.“ Für die rund 150 Mitarbeiter, die in einer Betriebsversammlung über den Antrag informiert wurden, sind über das Insolvenzgeld die Löhne und Gehälter für die nächsten drei Monate sichergestellt.

PLUTA Experte

Stefan Meyer

Stefan Meyer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

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