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Patrick Sutter
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Als PDF herunterladenIm Insolvenzverfahren der windeln.de SE hat heute die Gläubigerversammlung dem Insolvenzplan einstimmig zugestimmt. Sanierungsexperte Ivo-Meinert Willrodt von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH hatte den Plan in den vergangenen Monaten gemeinsam mit Rechtsanwalt Wolfgang Bernhardt erarbeitet und beim Amtsgericht München eingereicht. Der Insolvenzverwalter machte dabei von seinem Vorlagerecht gemäß § 218 Abs. 1 Satz 1 InsO Gebrauch und legte einen Insolvenzplan vor, der die Gläubiger besserstellt.
Insolvenzquote von rund 44 % für die Gläubiger
Die nicht nachrangigen Insolvenzgläubiger werden voraussichtlich eine Insolvenzquote von 43,946 % erhalten. Wäre der Plan abgelehnt worden, so hätte die Quote voraussichtlich nur 39,515 % betragen. Neben der bestmöglichen Befriedigung der Gläubiger wird damit das Ziel erreicht, das Unternehmen zu entschulden und eine Übernahme sämtlicher aktuell bestehender Aktien der Gesellschaft durch Investoren zu ermöglichen.
Die Investoren MERIDIANA Capital Group GmbH, MERIDIANA Blockchain Ventures SE, SEASIDE Capital Markets GmbH, NEKO Securities Ltd. und Anlagenwert Hamburg GmbH haben ein verbindliches Angebot zur Übernahme der Aktien des Unternehmens abgegeben, um die Schuldnerin langfristig fortzuführen und künftig weiter an der Börse notiert zu halten. Die Gesellschaft soll dabei unter neuer Firmierung mit dem Markenportfolio (DIMBO, Max & Lily, NAKIKI, DARLY) und dem bisherigen Markenkern „Alles für Dein Baby“ fortgeführt werden.
PLUTA-Anwalt Ivo-Meinert Willrodt sagt: „Ich freue mich über den großen Zuspruch der Gläubiger zum Insolvenzplan von windeln.de. Damit erreichen wir eine Insolvenzquote von rund 44 %. Dieses außerordentliche Ergebnis ist nur möglich, weil alle Beteiligten in dem Verfahren hervorragend zusammengearbeitet haben. Die Gläubiger werden eine erste Ausschüttung bereits im ersten Halbjahr 2024 erhalten.“
Am 30. Januar 2023 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der windeln.de SE wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet und Willrodt zum Insolvenzverwalter bestellt. Mit Beschluss vom 7. November 2022 war der Restrukturierungsexperte zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Er wird im Verfahren unterstützt von Rechtsanwalt Wolfgang Bernhardt.
PLUTA Experten
Ivo-Meinert Willrodt
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Executive M.B.A.-HSG
Wolfgang Bernhardt
Rechtsanwalt, Diplom-Kaufmann