PASCHEN GmbH beantragt Eigenverwaltung – Sanierungskurs wird fortgesetzt
Wir helfen Unternehmen.

PASCHEN GmbH beantragt Eigenverwaltung – Sanierungskurs wird fortgesetzt

17. Mai 2016 · Münster/Wadersloh · Geschäftsfeld Sanierung und Restrukturierung

Die PASCHEN GmbH mit Sitz in Wadersloh hat am vergangenen Donnerstag beim Amtsgericht Münster einen Antrag auf Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht Münster hat dem Eigenverwaltungsantrag zugestimmt. Das Unternehmen wird von den erfahrenen Insolvenz- und Sanierungsanwälten der Sozietät Dr. Ringstmeier & Kollegen, Frau Rechtsanwältin Dr. Ruth Rigol und Rechtsanwalt Dr. Stefan Homann beraten und durch das Restrukturierungsverfahren geleitet. Ferner hat das Insolvenzgericht den Sanierungsexperten und Fachanwalt für Insolvenzrecht Stefan Meyer von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH aus Münster zum vorläufigen Sachwalter bestellt.

Grund der Antragstellung sind Liquiditätsengpässe, die im Verlauf eines bereits begonnenen, überwiegend erfolgreichen Sanierungs- und Restrukturierungskurses aufgetreten sind. Nach einer ersten Insolvenz im Januar 2015 wurde die PASCHEN GmbH als Auffanggesellschaft gegründet. In der Folge haben die Investoren ihre Pläne zur Revitalisierung der Marke intensiv weiterverfolgt und rund zwei Millionen Euro zusätzlich in die Entwicklung von neuen Produkten, die Optimierung der Fertigung sowie einen neuen Marktauftritt investiert. Der Neustart nach der Erstinsolvenz wurde durch den Verlust zweier Handelspartner erschwert. Dadurch fehlten zu Beginn maßgebliche Umsatzanteile, die erst mühsam zurückgewonnen werden mussten.

Zukunftsperspektiven ermöglichen

Im Rahmen der Eigenverwaltung wird das Unternehmen den umfassenden Restrukturierungsprozess fortsetzen. Um etwa den Vertriebsbereich nachhaltig zu stärken, wird beispielsweise die Prozessoptimierung konsequent fortgesetzt. Ein weiterer wichtiger Baustein ist die Aufstellung eines soliden Finanzierungskonzeptes.

„In der Eigenverwaltung liegt die Chance das Unternehmen wieder zukunftsfähig aufzustellen und die Traditionsmarke PASCHEN zu bewahren. Wenngleich eine zweite Insolvenz innerhalb eines Jahres sehr schwierige Ausgangsvoraussetzungen schafft, geben die ersten Signale aus dem Kreis der Kunden und Verbände Anlass zur Zuversicht“, so Rechtsanwalt Stefan Meyer von PLUTA. Der Geschäftsführer Frieder Löhrer ergänzt: „Es freut mich sehr, dass alle Beteiligten den eingeschlagenen Sanierungsweg nach Kräften unterstützen. Die Geschäftsführung wird von einer starken Mitarbeiterschaft unterstützt. Der Geschäftsbetrieb wird uneingeschränkt fortgeführt. Unsere Kunden und Geschäftspartner können wie gewohnt auf die Qualität unserer Produkte vertrauen.“

Im Rahmen der Sanierung in Eigenverwaltung wird eine Insolvenzgeldvorfinanzierung in die Wege geleitet. Die Gehälter der Mitarbeiter sind damit über das sogenannte Insolvenzgeld für drei Monate gesichert. Die Mitarbeiter wurden vergangene Woche in einer ersten Betriebsversammlung über die Situation umfassend informiert. Die größte Herausforderung besteht in der Aufrechterhaltung der Liquidität. Dafür ist die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung mit der Factoringgesellschaft von existenzieller Bedeutung.

PLUTA Experte

Stefan Meyer

Stefan Meyer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Ihr Pressekontakt

Patrick Sutter
relatio PR

+49 89 210 257-22

Als PDF herunterladen