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Handwerker
So, da vorne links ist es dann gleich.
Lieferant
Sag mal, wie viele Heizungen habt ihr bisher schon geliefert?
Handwerker
Also drei habe ich für den hinteren Raum geliefert und jetzt wollen sie weitere vier für den hinteren Raum...äh für den vorderen Raum, entschuldige.
Lieferant
Ja, aber die zahlen ja nicht. Wir haben ja schließlich keine Ware zu verschenken. Wir holen die heute wieder ab.
Im Gebäude
Handwerker
Übrigens, der mit der Brille ist der Insolvenzverwalter und der andere ist sein Kollege.
Lieferant
Aha, na dann mal los.
Vor dem Gebäude
Verwalter
Wissen Sie, wer das ist? Die habe ich noch nie gesehen.
Insolvenzverwalter
Da müssen wir mal gucken.
Verwalter
Ja, das müssen wir mal überprüfen.
Im Gebäude
Handwerker
So, das sind die drei neuen Heizkörper, die ich geliefert habe. Und die vier alten da wollen sie auch noch ausgetauscht haben.
Lieferant
Dann fang an!
Verwalter
Was machen Sie denn hier?
Lieferant
Sie kommen mir gerade recht.
Insolvenzverwalter
Das sehen wir.
Verwalter
Was haben Sie denn da vor?
Lieferant
Wir haben hier Heizungen geliefert und hergebracht und die wurden nicht bezahlt. Deswegen nehmen wir sie jetzt wieder mit. Nur weil ein Unternehmen pleite ist, kann man nicht von mir als Lieferant verlangen, dass ich mein Geld nicht kriegen soll. Sonst würde ich ja selbst bald Insolvenz anmelden und das, das kann ja wohl nicht sein, oder?
Insolvenzverwalter
Naja, so einfach ist das nicht. Sie können die Sachen nicht einfach mitnehmen. Sehen Sie, wenn Sie die Sachen geliefert haben, dann geht auch gleich das Eigentum über. Es sei denn, Sie haben vorher etwas anderes vereinbart.
Lieferant
Moment. Solange eine Ware nicht bezahlt ist, bleibt sie nach Recht immer noch in meinem Besitz.
Insolvenzverwalter
Nein, eben nicht. Es kommt auf das Eigentum an. Da müssen Sie sich vorher das Eigentum vorbehalten, ein sogenannter Eigentumsvorbehalt.
Handwerker
Und woher sollen wir jetzt wissen, ob es so einen Eigentumsvorbehalt gibt?
Verwalter
Was wir von ihnen benötigen, ist ein Nachweis darüber, dass Sie so einen Eigentumsvorbehalt abgeschlossen haben, vor der Lieferung.
Lieferant
Ja hier bitte, die Rechnung. Hier, da steht es ja drauf. Wir haben diesen Eigentumsvorbehalt ausgemacht.
Insolvenzverwalter
Lassen Sie mich mal sehen. Ja, stimmt. Das steht auf der Rechnung. Aber sehen Sie, das Rechnungsdatum und das Lieferdatum – die Rechnung ist viel später geschrieben worden und diesen Eigentumsvorbehalt müssen Sie vor oder bei der Lieferung vereinbart haben. Die Rechnung alleine reicht als Nachweis nicht.
Lieferant
Ich habe auch einen Lieferschein. Hier, bitte. Da steht es auch drauf. Am besten wir nehmen die Ware einfach wieder mit und wenn sie bezahlt ist, bringen wir sie wieder.
Insolvenzverwalter
Nein, lassen Sie mich mal gucken. Danke. Ja, hier haben Sie das vereinbart, bei der Lieferung haben Sie das gemacht. Dann haben Sie auch den Eigentumsvorbehalt wirksam vereinbart. Das heißt, dass Sie die bitte hier lassen und dann bezahlen wir Sie auch. Was ich aber brauche ist, dass Sie mir eine Kopie dieser Rechnung und des Lieferscheins bitte nochmal schicken.
Lieferant
Gut und Sie können mir versichern, dass ich mein Geld auch wirklich bekomme?
Insolvenzverwalter
Ja, nicht nur für diese, die Sie unter Eigentumsvorbehalt geliefert haben, sondern wir brauchen auch noch die anderen um hier fertig zu werden. Die liefern Sie uns bitte auch noch.
Lieferant
Na gut. Dann Danke für die ganzen Informationen, von denen ich nichts wusste.
Insolvenzverwalter
Gut, dann haben wir es doch.
Lieferant
Auf Wiedersehen
Erläuterung
Insolvenzverwalter
Auch als Lieferant sind Sie normalerweise in einem Insolvenzverfahren bloßer Gläubiger und kriegen die Quote am Ende des Verfahrens. Wenn Sie aber ein Vorrecht haben, beispielsweise so ein Eigentumsvorbehalt, wie in unserem Fall hier, dann kriegen Sie alles bezahlt. Das ist gesetzlich sichergestellt.
Um das prüfen zu können, brauchen wir die notwendigen Unterlagen von Ihnen. Wie Sie gesehen haben, nicht nur die Rechnungen, sondern auch die Lieferscheine oder beispielsweise Ihre allgemeinen Vertragsbedingungen. Schicken Sie uns diese zu, dann können wie Ihre Rechte prüfen und wenn alles gut ist, Sie bevorrechtigt bezahlen. Solch eine Zahlung ist natürlich sichergestellt.
Was Sie auf keinen Fall machen dürfen, ist, einfach kommen und gelieferte Ware wieder wegnehmen. Damit stören Sie den gesamten Betriebsablauf. Wenn Sie einen Eigentumsvorbehalt vereinbart haben, gehen Sie auch keine Gefahr an.
Auch sonst müssen wir als Insolvenzverwalter die Sachen eben ganz genau prüfen können. Das ist unser gesetzlicher und auch gerichtlicher Auftrag, den wir haben. Dem kommen wir natürlich umgehend nach.
Wenn sie Sachen einfach wegnehmen, fliegt im Zweifel der ganze Betrieb auseinander. Da hat niemand was davon. Und es hat auch kein Lieferant Interesse daran, eine gebrauchte Heizung zurückzubekommen. Eigentlich will er ja die Bezahlung dieser Heizung haben. Und die geht eben nur über den Insolvenzverwalter.
Eigentumsvorbehalt in der Insolvenz