![Arbeitnehmer in der Insolvenz](/img/global/key-visual-small.jpg)
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Personalleiterin
Ich bin Personalleiterin bei der X GmbH. Jetzt ist die Firma pleite und alle Mitarbeiter fragen mich, wie es weiter geht. Dabei weiß ich selbst noch gar nicht, ob ich meinen Job überhaupt behalten kann.
Deshalb treffe ich jetzt Herrn Gulbins von der PLUTA Rechtsanwaltskanzlei. Er wird mir hoffentlich sagen können, wie es weiter geht.
Sind Sie Herr Gulbins?
Dr. Karl-Friedrich Gulbins
Ja
Personalleiterin
Freut mich. Ja, Sie können sich vorstellen, dass unsere Leute ziemlich verunsichert sind. Einige wollen schon gar nicht mehr kommen...
K.-F. Gulbins
Damit ist weder den Mitarbeitern noch dem Unternehmen geholfen. Das macht die Situation nur noch viel schlimmer. Das müssen wir auf jeden Fall verhindern. Lassen Sie uns gleich mal mit den Leuten reden.
Personalleiterin
Ich zeige Ihnen jetzt die Produktionshalle 1.
K.-F. Gulbins
Wir wollen den Geschäftsbetrieb fortführen und sanieren. Dafür müssen wir den Betrieb zunächst mal stabilisieren. Das bedeutet, dass wir auch gegenüber unseren Geschäftspartnern verlässlich bleiben. Deshalb darf die Arbeit gerade in dieser kritischen Phase jetzt nicht stillstehen.
Dazu gehört auch, dass wir die Mitarbeiter von vornherein über unsere jetzigen und nächsten Schritte informieren, etwa in einer Betriebsversammlung.
Personalleiterin
Naja, bis jetzt gehen unsere Mitarbeiter davon aus, dass der Betrieb sowieso geschlossen wird.
K.-F. Gulbins
Nur weil eine Firma pleite ist, heißt das noch lange nicht, dass der Betrieb geschlossen wird. Insolvenzverwaltung versteht sich auch und gerade als Sanierung.
Sehen Sie, dass Unternehmen ist noch nicht tot. Aber der Patient liegt auf der Intensivstation. Der Insolvenzverwalter ist der Notarzt. Und wir müssen nun alle zusammen sehen, auch der Patient, dass es weiter geht.
Wir wollen, dass alle Gläubiger gleichmäßig und optimal befriedigt werden. Aber wir wollen auch alle Arbeitsplätze am Standort, wenn irgendwie möglich, erhalten.
Personalleiterin
Das können Sie gleich unseren Mitarbeitern sagen. Da wollten einige schon kündigen.
K.-F. Gulbins
Wenn die Arbeit liegen bleibt, geht es wirklich zu Ende. Die Chance der Fortführung wollen wir uns doch auf keinen Fall nehmen lassen.
In der Produktionshalle
Personalleiterin
Ja sag mal, was sitzt Du hier so rum?
Mitarbeiter 1
Wenn es kein Geld mehr gibt, arbeite ich auch nicht.
Personalleiterin
Aber Du kannst nicht einfach so die Arbeit einstellen.
Mitarbeiter 1
Ich schufte doch nicht den lieben langen Tag und am Ende gibt es keinen Lohn mehr. Nein.
K.-F. Gulbins
Wenn ich mich da mal einmischen darf. Herr Gulbins von der Insolvenzverwaltung PLUTA.
Ihre Position ist nachvollziehbar. Sie ist aber in der jetzigen Situation auch falsch. Zunächst bleibt das Arbeitsverhältnis von der Insolvenz vollkommen unberührt. Das heißt, die gegenseitigen Rechte und Pflichten bestehen nach wie vor fort: Ihre Pflicht zur Arbeit und die Pflicht des Arbeitgebers den Lohn zu zahlen.
Was den Lohn, die Lohngehaltsansprüche angeht: diese sind zunächst ohnehin gesichert über das sogenannte Insolvenzgeld.
Mitarbeiter 2
Ja und wer zahlt mir das? Überweisen Sie das von ihrem Privatkonto? Der Laden hier hat doch kein Cent Kohle mehr.
K.-F. Gulbins
Das ist ein wichtiges Thema, das Sie da ansprechen. Die Agentur für Arbeit zahlt das sogenannte Insolvenzgeld. Damit sind die Löhne und Gehälter für drei Monate vor Insolvenzeröffnung gesichert.
Für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor Insolvenzeröffnung wird von der Bundesagentur für Arbeit Insolvenzgeld gezahlt, in der Höhe des Nettogehaltes, das Sie zuletzt erzielt haben.
Wir helfen Ihnen bei der entsprechenden Antragstellung. Wir werden auch, weil wir das Unternehmen fortführen, eine sogenannte Insolvenzgeldvorfinanzierung durchführen. Das Ergebnis davon ist schlicht, dass Sie jetzt diesen Anspruch realisieren können und das Geld bekommen.
Mitarbeiter 2
Und was ist mit meinem Urlaubsanspruch? Ich habe noch 12 Tage übrig.
K.-F. Gulbins
Die Urlaubsansprüche bleiben so wie sie sind. Ich würde sogar sagen, falls bereits eine Urlaubsplanung angestellt wurde, sollte die auch einfach so durchgeführt werden, wie das bis jetzt geplant wurde.
Mitarbeiter 2
Was ist, wenn das Insolvenzgeld aus ist? Kriege ich dann trotzdem meine Kündigung? Da kann ich mir gleich einen neuen Job suchen. Meine Frau ist im siebten Monat schwanger. Ich habe eine Familie zu ernähren.
K.-F. Gulbins
Gerade in Ihrer Situation sehe ich keinen Grund jetzt den Job zu wechseln. Sie verlieren ihre Betriebszugehörigkeit, alle sozialen Besitzstände, die Sie bei diesem Unternehmen haben, gegebenenfalls Ansprüche aus einem noch abzuschließenden Sozialplan auf Abfindung. All diese Dinge.
Wenn wir zusammenarbeiten, können wir dieses Unternehmen sanieren. Und wer sagt Ihnen überhaupt, dass es bei einem anderen Arbeitgeber besser ist? Vielleicht stehe ich dann übermorgen wieder vor Ihnen.
Mitarbeiter 1
Aber ob und wie es weiter geht, wissen Sie auch nicht. Da wäre es doch besser gleich zu kündigen.
K.-F. Gulbins
Nein. In der jetzigen Situation kann man eine Kündigung wirklich nicht empfehlen. Zunächst einmal, wenn Sie das Arbeitsverhältnis selbst durch Kündigung beenden, müssen Sie immer mit Konsequenzen durch die Agentur für Arbeit, etwa mit einer Sperrfrist, rechnen.
Wenn Sie selber kündigen, wie ich bereits gesagt habe, verlieren Sie Ansprüche. Etwa aus Abfindungen aus einem Sozialplan oder Ähnliches. Bei einem neuen Arbeitgeber haben Sie zunächst keinen Kündigungsschutz. Ihre Situation verbessert sich nicht.
Das Arbeitsverhältnis, das Sie haben, bleibt zunächst bestehen wie es ist. Und wie gesagt, die Lohn- und Gehaltsansprüche sind gesichert.
Mitarbeiter 1
Das heißt also, für mich ändert sich im Grunde genommen gar nichts.
K.-F. Gulbins
Im Moment nicht, nein.
Mitarbeiter 1
Naja, dann kann ich ja wieder an die Arbeit.
K.-F. Gulbins
Auf jeden Fall. Wir wollen den Betrieb ja wieder auf die Beine stellen. Bitte helfen Sie alle mit dabei.
Vor der Produktionshalle
Personalleiterin
Werden wir denn in der nächsten Zeit Personal freistellen müssen?
K.-F. Gulbins
Nochmal und ganz wichtig: die Insolvenz lässt das Arbeitsverhältnis und das Arbeitsrecht grundsätzlich unberührt. Arbeitsverträge bleiben gültig, das Arbeitsrecht als Schutzrecht gilt weiter, etwa das Kündigungsschutzrecht.
Das bedeutet auch, dass die Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch haben auf Arbeit. Wenn wir Personal abbauen müssen, wenn es sich nicht vermeiden lässt, dann werden wir über alle Möglichkeiten reden, z.B. Aufhebungsverträge, einvernehmliche Lösungen oder eben auch betriebsbedingte Kündigung.
In diesem Zusammenhang würden Kündigungen nach Insolvenzeröffnung ausgesprochen werden, so gilt die Kündigungsfrist von drei Monaten.
Personalleiterin
Angenommen wir können den Betrieb weiterführen. Wie viele von unseren Leuten müssten denn dann gehen?
K.-F. Gulbins
Das lässt sich derzeit nicht definitiv nicht sagen. Wichtig ist, dass wir in jedem Fall, wenn es sich nicht mehr vermeiden lässt, betriebsbedingte Kündigungen aussprechen, zunächst mit dem Betriebsrat in Verhandlung treten und Besprechungen durchführen werden und auch hier versuchen, Interessenausgleich und einen Sozialplan abzuschließen, der dann entsprechende Abfindungsansprüche für die Arbeitnehmer vorsieht.
Genau wie sich jeder Arbeitnehmer sehr gut überlegen sollte, ob er eine Kündigung ausspricht, werden wir das auch tun. Eine Kündigung wirkt rechtsgestaltend. Sie beendet das Arbeitsverhältnis.
Das ist wie Zahnpasta, die aus der Tube raus ist. Die bekommen sie so einfach nicht wieder rein.
Personalleiterin
Dann kann ich ja nur hoffen, dass ich keinen Brief von Ihnen bekomme.
K.-F. Gulbins
Wir arbeiten alle gerade daran, dass möglichst wenig Mitarbeiter einen solchen Brief bekommen.
Personalleiterin
Und wann genau wollen Sie jetzt mit der Sanierung unseres Unternehmens beginnen?
K.-F. Gulbins
Genau jetzt.
Arbeitnehmer in der Insolvenz