COVID-19 verändert nicht nur den Alltag, sondern führt auch in der Wirtschaft zu großer Verunsicherung. Zahlreiche neue Hilfsangebote wurden von der Bundesregierung auf den Weg gebracht mit dem Ziel, Unternehmen und Mitarbeiter zu schützen, Stabilität zu geben und Risiken zu minimieren. Wir haben auf diesen Seiten die wichtigsten Gesetzesänderungen gesammelt und übersichtlich zusammengestellt, damit Sie ihr Unternehmen in der gegenwärtigen Situation sicher durch die Krise steuern können.
#Kurzarbeit
- Beantragung rückwirkend zum 1. März möglich
- Gestattet bei Arbeitsausfall von >10% (bislang 30%) der Belegschaft mit mehr als 10% des Arbeitsentgelts
- Volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge
- Gilt auch für Leiharbeitsfirmen
- Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitkonten
- Laufzeit bis 12 Monate
#Steuerstundung
- Antrag auf zinslose Stundung von fälligen und fällig werdenden Steuern bis Ende 2020
- Anträge auf Anpassung von Vorauszahlungen (Einkommen- / Körperschaft- / Umsatzsteuer)
- Rückerstattung geleisteter Vorauszahlungen möglich
- Aussetzung von Säumniszuschlägen / Vollstreckungsmaßnahmen bis Ende 2020
#COVInsAG*
- Bedingte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis 30.09.2020, sofern die
- Insolvenzreife auf den Folgen der COVID-19-Pandemie beruht und
- eine Aussicht auf Beseitigung einer bestehenden Zahlungsunfähigkeit beruht, wenn zum 31.12.2019 keine Zahlungsunfähigkeit eingetreten war
- Umfangreiche Suspension von Haftungs- und Anfechtungsregeln sowie strafrechtlicher Behandlung.
#KfWDarlehen
- Risikoübernahme der KfW von bis zu 90% des Kreditvolumens
- Antragstellung und Kreditvergabe über durchleitende Finanzierungspartner („Hausbanken“)
- Bis zu 800 TEUR mit 100% Übernahme des Kreditausfallrisikos
#Liquiditätshilfen
- Liquiditätshilfen der Bundesländer für Unternehmen und Selbständige (u.a. Soforthilfen, Bürgschaften, Überbrückungskredite, Mezzanin)
#CovZivilrecht
- Temporäres Leistungsverweigerungsrecht im Rahmen von Dauerschuldverhältnisse (für Verbraucher und Kleinst-unternehmer**)
- Temporäre Stundung im Rahmen von Verbraucherdarlehensverträge
- Beschränkung der Möglichkeit zur Kündigung eines Miet- und Pachtverhältnisses durch den Vermieter
- Durchführung von Haupt- und Gesellschafterversammlungen mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel
- Maßnahmen zur Durchführung von Personalratswahlen zur Sicherstellung der grundsätzlichen Handlungs- und Beschlussfähigkeit von Personal- und Betriebsräten (Umsetzung geplant)
*) Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020, BGBl. Teil 1 Nr. 14, 569 ff.
**) Unternehmer ≤10 MA und Umsatz bzw. Bilanzsumme ≤ 2 MEUR
Wichtige Maßnahmen anderer EU-Mitgliedsstaaten
Wir haben einige Informationen über EU-Maßnahmen, und wie sich diese direkt und indirekt auf Unternehmen auswirken, hier für Sie zusammengefasst.
Hinweis: diese Informationen stehen nur in englischer Sprache zur Verfügung.
PLUTA als starker Partner –
betriebswirtschaftlich und rechtlich
Management GmbH
Unterstützung bei Antragstellungen
- Prüfung der relevanten Nachweise zur Erfüllung der Voraussetzungen
- Kurz- und mittelfristige Liquiditätsplanungen
- Integrierte Unternehmensplanungen (mittel-/langfristig), insb. mit Fokus auf:
- Analyse der Auswirkungen von COVID-19
- Aufzeigen des notwendigen Finanzierungsbedarfs vor/nach COVID-19
- Szenariorechnungen in Abhängigkeit der Krisendauer
- Identifikation von zusätzlichen Besicherungspotentialen
Operatives Krisenmanagement und Umsetzung Sanierungsmaßnahmen
- Operatives Liquiditätsmanagement:
- Working-Capital-Management
- Debitorenmanagement / Verhandlungen mit Lieferanten
- Sofern erforderlich laufender Nachweis der Kreditverwendung
- Identifikation und Umsetzung begleitender Sanierungsmaßnahmen
- Realisierung von kurz- und mittelfristigen Kostensenkungspotentialen
- Hebung von Liquiditätsreserven
- Kommunikation und Verhandlung mit Finanzierungspartnern
- Sicherstellung der Lieferfähigkeit
Rechtsanwalts GmbH
Insolvenzrechtliche Beratung
- Prüfung Insolvenzgründe und Fortbestehensprognose
- Begleitung bei Insolvenzantragstellung
- Durchführung von Eigenverwaltungsverfahren (insbesondere Schutzschirmverfahren)
- Analyse der Auswirkungen einer Insolvenz auf Gläubiger und Gläubigergruppen
- Analyse der Haftungsansprüche gegenüber Geschäftsführern und Gesellschaftern
- Beratung zu Insolvenzanfechtung
Insolvenzverwaltung
- Begleitung von Insolvenzverfahren als Insolvenzverwalter
- Begleitung von Insolvenzverfahren als Sachwalter
Zur Abmilderung COVID-19 bedingter wirtschaftlicher Schäden sind weitere umfangreiche Maßnahmen von Unternehmen notwendig.
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