PLUTA-Anwalt Beck zum vorläufigen Insolvenzverwalter der GENO AG bestellt
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PLUTA-Anwalt Beck zum vorläufigen Insolvenzverwalter der GENO AG bestellt

12. Juli 2018 · Stuttgart · Geschäftsfeld Insolvenzverwaltung

Steffen Beck von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH wurde am 5. Juli 2018 vom Amtsgericht Ludwigsburg zum vorläufigen Insolvenzverwalter der GENO AG bestellt.

Die GENO AG hat als Vertriebsgesellschaft die Produkte der gleichnamigen Wohnbaugenossenschaft vertrieben. Dabei handelte es sich um sogenannte WohnSparVerträge, die ähnlich wie Bausparverträge ausgestaltet sind. Für die GENO Genossenschaft eröffnete das Amtsgericht bereits am 29. Juni 2018 das Regelinsolvenzverfahren.

Da die Wohnbaugenossenschaft in der Insolvenz keine Genossen mehr aufnimmt und Verträge abschließt, ist die Stilllegung des Geschäftsbetriebes der GENO AG als Vertriebsgesellschaft unumgänglich. Der Betrieb muss daher zum 31. Juli 2018 eingestellt werden.

Bei der Antragstellung beschäftigte das Unternehmen 64 Mitarbeiter. Einzelne Mitarbeiter haben das Unternehmen bereits auf eigenen Wunsch verlassen, den restlichen Arbeitnehmern muss gekündigt werden.

„Zusammen mit meinem Team werden wir das Verfahren bestmöglich im Sinne der Gläubiger durchführen. Dazu werden wir auch die Durchsetzung von Anfechtungs- und Haftungsansprüchen prüfen“, so der vorläufige Verwalter Beck. Er wird im Verfahren unterstützt von Michael Reichold.

PLUTA Experte

Steffen Beck

Steffen Beck
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

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