PressemitteilungInsolvenz

Bremer Werkgemeinschaft startet Sanierung in Eigenverwaltung – PLUTA Rechtsanwalt Dr. Kaufmann ist vorläufiger Sachwalter

Die Bremer Werkgemeinschaft GmbH befindet sich seit einiger Zeit in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation und muss saniert werden. Um die erforderlichen Schritte geordnet planen und umsetzen zu können, hat Geschäftsführer Moritz Muras beim zuständigen Amtsgericht die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragt. Das Amtsgericht Bremen hat daraufhin am 8. September 2026 den Beschluss zur Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung gefasst. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Dr. Christian Kaufmann von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH bestellt. Der Anwalt wird das Verfahren im Interesse der Gläubiger überwachen.

Damit soll die BWG handlungsfähig bleiben und ihren Beitrag zur gemeindepsychiatrischen Versorgung in Bremen verlässlich fortführen können. Für die Nutzer bedeutet das: Die sozialpsychiatrischen Angebote der BWG laufen weiter, die Betreuung und Begleitung findet weiterhin statt. Auch Aufnahmeprozesse werden fortgeführt und offene Stellen weiterhin besetzt.

„Die Entscheidung für diesen Weg ist uns nicht leichtgefallen. Sie ist aber notwendig, damit wir die Sanierung der BWG geordnet angehen können. Im Mittelpunkt steht für uns, die Versorgung der Nutzer weiter sicherzustellen und die gewachsene sozialpsychiatrische Arbeit der Bremer Werkgemeinschaft zu erhalten“, sagt Moritz Muras, Geschäftsführer der Bremer Werkgemeinschaft GmbH.

Die auf Insolvenz- und Sanierungsrecht spezialisierte Kanzlei ECKERT wird das Verfahren mit einem erfahrenen Restrukturierungsteam rund um Partner Michael Schütte begleiten. „Die BWG hat früh reagiert und sich dadurch breite Handlungsmöglichkeiten gesichert. Die Geschäftsführung kann damit weiter eigenverantwortlich agieren und ihre Einrichtungen bei laufendem Betrieb analysieren und sanieren“, so Schütte.

Hintergrund der wirtschaftlichen Situation sind verschiedene Entwicklungen, die über einen längeren Zeitraum zusammengewirkt haben. Dazu gehören gestiegene Kosten, veränderte Rahmenbedingungen und strukturelle Herausforderungen.

Die Eigenverwaltung ermöglicht es der Bremer Werkgemeinschaft, die Sanierung unter gerichtlicher Aufsicht und mit fachlicher Begleitung selbst zu gestalten. Dabei bleibt die Geschäftsführung handlungsfähig und kann das weitere Vorgehen gemeinsam mit der Verfahrensbegleitung geordnet planen.

Gerade im Jahr ihres 50-jährigen Bestehens ist es Ziel der BWG, die über Jahrzehnte gewachsene sozialpsychiatrische Arbeit in Bremen zu erhalten und weiterzuentwickeln. Die BWG wird Mitarbeiter, Nutzer, Angehörige, gesetzliche Betreuer, Leistungsträger, Kooperationspartner und die Öffentlichkeit über die weiteren Schritte informieren.

Die Bremer Werkgemeinschaft wurde 1976 als gemeinnütziger sozialpsychiatrischer Träger gegründet und ist seit 2012 als gemeinnützige GmbH tätig. Die BWG berät, begleitet und betreut Menschen mit psychischen Erkrankungen in Bremen. Zu den Angeboten gehören unter anderem ambulante psychiatrische Begleitung, betreutes Wohnen, Tagesstätten, Nachtwerk, Soziotherapie, forensische Wohngruppen sowie Krisenangebote. Ziel der Arbeit ist es, Menschen mit psychischen Erkrankungen verlässliche Unterstützung im Alltag zu bieten und selbstbestimmte Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen.

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