Michael Pluta

Qualifikation
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, vereidigter Buchprüfer
Funktion
Managing Partner PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Niederlassungsleiter Stuttgart und Ulm, Bestellter Insolvenzverwalter
Standorte
Kontakt
| Tel | +49 731 96880-0 |
| Fax | +49 731 96880-50 |
| ulm@pluta.net |
Kurzbiografie
Michael Pluta ist Rechtsanwalt, vereidigter Buchprüfer und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht. Er ist Managing Partner der PLUTA Rechtsanwalts GmbH, die mit rund 500 Mitarbeitern, davon mehr als 290 Kaufleute, Betriebswirte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsjuristen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Ökonomen, Bankfachwirte, Buchhalter, Ingenieure und Fachkräfte für Insolvenzverwaltung in mehr als 40 Niederlassungen in Deutschland, Italien und Spanien zur Spitzengruppe der Sanierungs- und Restrukturierungsgesellschaften zählt.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind die Sanierung und Fortführung von Unternehmen in Krisensituationen sowie der Unternehmenskauf und –verkauf. Er wurde u. a. in den Verfahren von nicko Cruises, STRENESSE, Hock Holding und Märklin bestellt.
Michael Pluta ist u. a. Mitglied bei INSOL Europe, vormals European Insolvency Practitioners Association - AEPPC, im Arbeitskreis für Insolvenz- und Schiedsgerichtswesen e.V., im DAV-Arbeitskreis für Insolvenzrecht, im VID – Berufsverband der Insolvenzverwalter Deutschlands sowie im Gravenbrucher Kreis.
2020 wurde Michael Pluta vom Handelsblatt in der Kategorie „Deutschlands Beste Anwälte“ ausgezeichnet (Rechtsgebiet: Restrukturierung und Insolvenzrecht).
Fachkompetenz
Verhandlungssprachen
Pressemitteilungen
Pressemitteilung
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Fachveranstaltungen
Veröffentlichungen
| Bescheinigung zum Schutzschirmverfahren gem. § 270b InsO nach IDW ES 9 im Praxistest, BB 2012, 1591-1595 |
| Der zivilprozessuale Umgang mit Fällen der Firmenbestattung, in: Exner/C. Paulus (Hrsg.), Festschrift für Siegfried Beck zum 70. Geburtstag, C.H. Beck Verlag München, 2016, S. 405-417 |
| Anmerkung zu "Festsetzung der Forderung rückständiger Gesamtsozialversicherungsbeiträge durch Krankenkasse als Einzugsstelle durch Verwaltungsakt", SG Mannheim, Urteil vom 20.09.2005, S 9 KR 1413/04, jurisPR-InsR 1/2006 Anm. 3 |
| Anmerkung zu "Geltung des RBerG für in den Niederlanden ansässige Schuldnerberatung („Schulden Hulp“)", BGH, Urteil vom 05.10.2006, I ZR 7/04, jurisPR-InsR 11/2007 Anm. 5 |
| Anmerkung zu "Unbefristete Korrektur des Verteilungsverzeichnisses", LG Bonn, Beschluss vom 25.02.2014 6T 48/14 |