Sportzentrum in Traunstein erfolgreich saniert
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Sportzentrum in Traunstein erfolgreich saniert

11. April 2013 · München · Geschäftsfeld Sanierung und Restrukturierung

  • Sportzentrum Traunstein sowie die Gesellschaften Reha Med und Reha-Fitness erfolgreich in Eigenverwaltung saniert und nahezu alle Arbeitsplätze bleiben erhalten
  • Insolvenzverfahren der drei Gesellschaften aufgehoben
  • Sachwalter Mirko Möllen überwachte in allen drei Verfahren den Sanierungsprozess

München, 8. April 2013. Das Sportzentrum Traunstein hat eine erfolgreiche Sanierung in Eigenverwaltung geschafft. „Nahezu alle Arbeitsplätze bleiben somit erhalten und Traunstein hat weiterhin sein Sportzentrum“, so Mirko Möllen von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH. Der Rechtsanwalt war im vergangenen Jahr vom Amtsgericht Traunstein zum Sachwalter der Sportzentrum Traunstein GmbH & Co KG bestimmt worden. Darüber hinaus übte Möllen noch bei zwei Gesellschaften bürgerlichen Rechts, der Reha-Fitness und der Reha Med, das Amt des Sachwalters aus. Beide Gesellschaften sind mit dem Sportzentrum wirtschaftlich verbunden. Alle drei Gesellschaften werden von der gleichen Geschäftsführung geleitet.

„Ende Januar 2013 stimmten die Gläubiger in allen drei Verfahren den Insolvenzplänen zu. Alle drei Verfahren sind nunmehr erfolgreich beendet und die Insolvenzverfahren wurden in der vergangenen Woche aufgehoben“, erklärt Möllen.

Sachwalter begleitete Sanierung und überwachte Verfahren
Das Amtsgericht Traunstein wandte das Verfahren der Eigenverwaltung erstmalig nach Inkrafttreten des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) an. Im vergangenen Jahr mussten alle drei Gesellschaften Insolvenz anmelden und führten anschließend eine Restrukturierung im sogenannten Schutzschirmverfahren durch. Der Geschäftsbetrieb wurde dabei nahtlos fortgeführt. Die Geschäftsführung erarbeitete gemeinsam mit einem Sanierungsexperten einen Plan, der eine erfolgreiche Fortführung des Betriebs ermöglichte. Rechtsanwalt Möllen prüfte als Sachwalter die wirtschaftliche Lage der Gesellschaften, begleitete die Sanierung und überwachte alle drei Verfahren, damit keine Nachteile für die Gläubiger entstehen.

Das Schutzschirmverfahren ist mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) eingeführt worden, das am 1. März 2012 in Kraft getreten ist. Damit wird einer Gesellschaft ermöglicht, ihre Geschäfte unter Aufsicht des Gerichts und des Sachwalters in eigener Regie fortzuführen. Das Gericht gibt den Unternehmen bis zu drei Monate Zeit für die Ausarbeitung des Insolvenzplans. Die Unternehmen erhalten somit die Möglichkeit, sich vor Vollstreckungsmaßnahmen zu schützen. Unter dem Schutzschirm arbeiten sie einen Sanierungsplan aus, der bei Zustimmung in ein Insolvenzplanverfahren übergeht.

Weitere Informationen unter: www.pluta.net

PLUTA Experte

Mirko Möllen

Mirko Möllen
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

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