Sanierungsexperte Torsten Gutmann zum weiteren Geschäftsführer des Klinikums Osnabrücker Land berufen
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Sanierungsexperte Torsten Gutmann zum weiteren Geschäftsführer des Klinikums Osnabrücker Land berufen

31. Juli 2014 · Hannover · Geschäftsfeld Sanierung und Restrukturierung

Die KOL Klinikum Osnabrück Land GmbH sowie die SKOL Service Klinikum Osnabrücker Land GmbH haben beim Amtsgericht Osnabrück einen Antrag auf Eigenverwaltung gestellt. Das Gericht hat die Anträge genehmigt und das sogenannte Vorverfahren eröffnet. In der vergangenen Woche berief zudem der Aufsichtsrat den erfahrenen Sanierungsexperten Torsten Gutmann von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH zum weiteren Geschäftsführer der beiden Gesellschaften. Er soll den Sanierungskurs unterstützen und seine Expertise für die Eigenverwaltung einbringen.

Die Eigenverwaltung gilt für beide Gesellschaften der Klinik mit ihren Standorten in Dissen und Georgsmarienhütte. In der Eigenverwaltung können beide Gesellschaften ihre Geschäfte unter Aufsicht des Gerichts und der Sachwalter in eigener Regie fortführen. Die Klinik hat nun bis zu drei Monate Zeit für die Ausarbeitung eines Insolvenzplans.

Das Amtsgericht Osnabrück hat für beide Verfahren Sachwalter berufen, die die Eigenverwaltung überwachen werden. Sachwalter bei der KOL Klinikum Osnabrück Land GmbH ist Dr. Thorsten Fuest von der Kanzlei Brinkmann & Partner. Bei der SKOL Service Klinikum Osnabrücker Land GmbH wurde Stefan Meyer von der gleichnamigen Kanzlei MEYER zum Sachwalter berufen.

Geschäftsführer Georg Sartorius betont: „Unser Geschäftsbetrieb läuft nahtlos weiter. Die qualitativ hochwertige Behandlung unserer Patienten ist sichergestellt.“ Gemeinsam mit Torsten Gutmann wird er einen Insolvenzplan erarbeiten, der eine erfolgreiche Fortführung des Klinikums in Georgsmarienhütte ermöglichen soll. Das Klinikum in Dissen wird für die nächsten drei Monate weitergeführt, damit alle Patienten optimal mit der anerkannt hohen medizinischen Kompetenz versorgt werden können. Zugleich wird geprüft, ob mögliche Investoren den Standort Dissen weiterbetreiben.

Karl Groß, Ärztlicher Direktor im Klinikum Dissen, erklärt: „Wir haben in den vergangenen Tagen zahlreiche Gespräche mit den niedergelassenen Ärzten in Dissen geführt. Ich möchte betonen, dass wir in den nächsten drei Monaten unsere Patienten in Dissen wie gewohnt versorgen werden. Unser Team wird für alle Patienten da sein.“

Eigenverwaltung wegen fehlender Förderzusage

Grund für den Antrag auf Eigenverwaltung ist eine fehlende Förderzusage des Krankenhausplanungsausschusses für die nächsten Jahre. Der Ausschuss hatte am 16. Juli dem Sozialministerium empfohlen, für das Dissener Krankenhaus keine Fördermittel zu erteilen. Es ist zu erwarten, dass das Sozialministerium dieser Empfehlung folgen wird. Erklärung des Eigenverwaltungs-Verfahrens:Die Eigenverwaltung ist ein besonderes Verfahren zur Erhaltung von Unternehmen in Krisensituationen. Es ist ein Insolvenzverfahren ohne Insolvenzverwalter. Die bisherige Geschäftsleitung darf unter Aufsicht eines Sachwalters und meistens unterstützt durch einen insolvenzerfahrenen Sanierungsexperten die Firma selbst durch die Krise führen. Das Verfahren beginnt als Vorverfahren, welches in der Regel 2-3 Monate dauert und dem Gericht und den Gläubigern die Zeit gibt, die Berechtigung zu prüfen. Es mündet anschließend in ein Hauptverfahren, in dem die Sanierung durchgeführt wird.

PLUTA Experte

Torsten Gutmann

Torsten Gutmann
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Diplom-Kaufmann

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