Schwarz Werkzeugbau stellt sich über Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung neu auf
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Schwarz Werkzeugbau stellt sich über Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung neu auf

5. August 2022 · Preußisch Oldendorf · Geschäftsfeld Insolvenzverwaltung

Das Amtsgericht Bielefeld ordnete mit seinem Beschluss vom 4. August 2022 ein gerichtliches Sanierungsverfahren und gleichzeitig die vorläufige Eigenverwaltung für die Heinz Schwarz GmbH & Co. KG an.

Bei dem modernen Sanierungsverfahren bleibt die Geschäftsführung des Werkzeugherstellers um Diedrich Diedrichsen und Henrik Minnich weiter für das operative Geschäft zuständig. Ihr wird Rechtsanwalt Stefan Meyer von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH als (vorläufiger) Sachwalter zur Seite gestellt. Das Gericht hat ihn mit dem heutigen Beschluss ebenfalls berufen. „Als Sachwalter wird es meine Aufgabe sein, das Verfahren und die Geschäftsführung im Interesse der Gläubiger zu überwachen und das Unternehmen bei seiner Sanierung zu unterstützen. Dazu werde ich mich auch eng mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss abstimmen, um eine gute und nachhaltige Fortführungslösung im Sinne aller Beteiligten zu finden“, erklärt Rechtsanwalt Stefan Meyer.

Breite Unterstützung für die Neuaufstellung des Werkzeugbauers

Im Sanierungsverfahren soll der Geschäftsbetrieb des Mittelständlers vollumfänglich fortgeführt werden. „Die Eigenverwaltung bietet uns die notwendige Flexibilität und Geschwindigkeit, um unseren Betrieb nachhaltig zu sanieren und ganz im Sinne unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kunden und Gläubiger neu aufzustellen. Wir sind zuversichtlich, dass die Sanierung gelingt und wir uns zukunftsorientiert weiterentwickeln können, um den Standort und seine Arbeitsplätze so weit wie möglich zu erhalten“, sagt Geschäftsführer Diedrich Diedrichsen. Dem mittelständischen Werkzeugbauer stehen in den kommenden Monaten herausfordernde Aufgaben bevor. Doch bereits jetzt gibt es erste Signale, die Hoffnung machen. So sind beispielsweise die Löhne und Gehälter durch das Insolvenzausfallgeld der Bundesagentur für Arbeit für die Monate Juli, August und September gesichert. Zudem wurden umgehend erste Schritte zur Stabilisierung eingeleitet. „Wir haben unsere rund 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf einer Betriebsversammlung bereits umfassend über die aktuelle Situation und das Verfahren aufgeklärt. Daraufhin haben uns die gesamte Belegschaft und der Betriebsrat ihre ausdrückliche Unterstützung für das Sanierungsvorhaben zugesagt. Diese Resonanz gibt uns die nötige Kraft und den Rückhalt für die kommenden Aufgaben“, erklärt Geschäftsführer Henrik Minnich.

Externe Sanierungsexpertise ist mit an Bord

Wichtige Kunden und Partner des Unternehmens haben ebenfalls bereits ihre Unterstützung signalisiert. Daneben stehen den beiden Geschäftsführern die Rechtsanwälte Christian Krönert und Thomas Ellrich von der Kanzlei VOIGT SALUS. als Generalbevollmächtigte zur Seite. „Damit sich die eigenverwaltenden Geschäftsführer voll und ganz auf die praktische Umsetzung der leistungs- und finanzwirtschaftlichen Sanierung konzentrieren können, verantworten wir alle insolvenzrechtlichen Fragen und die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben“, erklärt Thomas Ellrich auf Nachfrage. Rechtsanwalt Christian Krönert ergänzt: „Diese Aufgabenteilung kann bei einem Unternehmen mit einem gesunden operativen Kern wie bei Schwarz Werkzeugbau, eine effektive Restrukturierung und Rekapitalisierung unterstützen. Durch den weiterlaufenden Geschäftsbetrieb und mit Unterstützung der Mitarbeiter, der Kunden und des Gläubigerausschusses besitzt das Unternehmen gute Voraussetzungen, um zu einer bestmöglichen Lösung für alle Beteiligten zu gelangen“. Kaufmännische Unterstützung, etwa bei der Finanz- und Liquiditätsplanung, erfährt das Sanierungsteam überdies durch den Unternehmensberater Simon Leopold, Geschäftsführer der ABG Consulting-Partner GmbH & Co. KG.

Energie- und Materialpreise trieben den Betrieb in die Enge

Als spezialisierter Lieferant für Werkzeuge und Bauteile kann die Heinz Schwarz GmbH & Co. KG auf eine langjährige Tradition und weitreichende Vernetzung in ihren Kundenbranchen wie Automotive, Landwirtschaft oder Nutzfahrzeuge bauen. Die Anfänge des Mittelständlers gehen bereits auf das Jahr 1964 zurück, zudem ist das Unternehmen heute Teil einer größeren, überregional bekannten und renommierten Unternehmensgruppe. Ungeachtet dessen, geriet der traditionsreiche Betrieb in den Sog der Ereignisse: Die Werkzeugbranche unterliegt bereits seit geraumer Zeit einem Strukturwandel. Die Unternehmen kämpfen mit stark gestiegenen Herausforderungen – vor allem im Automotive-Bereich. Dazu gehört ein hoher Vorfinanzierungsbedarf durch verschlechterte Zahlungsbedingungen der Konzerne, eine reduzierte Modellvielfalt und die damit verbundene sinkende Nachfrage nach Werkzeugen. Hinzu kamen in letzter Zeit die massiv gestiegenen Kosten für Material- und Energiebeschaffung sowie der Transporte. In der Spitze stiegen die Materialpreise auf das Dreifache der bisher üblichen Werte, die Transportkosten haben sich parallel verdoppelt. Aufgrund der Vertragsstrukturen mit Festpreisvereinbarungen, etwa in der wichtigen Kundenbranche der Automobilindustrie, können diese Kosten jedoch nicht im hinreichenden Umfang an die Abnehmer weitergegeben werden. Die Geschäftsführer der Heinz Schwarz GmbH & Co. KG hatten umgehend Maßnahmen eingeleitet, um die Liquiditätssituation zu verbessern. Allerdings konnten diese außergerichtlich nicht abgeschlossen werden, da auf absehbare Zeit Zahlungsunfähigkeit drohte. Trotz der Bereitstellung erheblicher zusätzlicher finanzieller Mittel durch die Gesellschafter ist die gegenwärtige Situation nicht ohne ein amtliches Sanierungsverfahren zu bewerkstelligen. Aus diesem Grund entschieden sich Diedrich Diedrichsen und Henrik Minnich pflichtgemäß, beim zuständigen Amtsgericht Bielefeld Insolvenz zu beantragen. Die Entscheidung für eine Eigenverwaltung soll dabei die Erfolgsaussichten des Sanierungsverfahrens erhöhen und dessen Dauer im Sinne der Mitarbeitenden, Kunden und Gläubiger verkürzen. Der Hauptgesellschafter hat auch im jetzt eingeleiteten Eigenverwaltungsverfahren seine weitere Unterstützung zugesagt.

PLUTA Experten

Stefan Meyer

Stefan Meyer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Christoph Chrobok

Christoph Chrobok
Rechtsanwalt

Tim Austmeyer

Tim Austmeyer
Diplom-Wirtschaftsjurist (FH), Steuerfachangestellter

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