Schokoladen- und Konditorspezialist Leysieffer stellt Insolvenzantrag
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Schokoladen- und Konditorspezialist Leysieffer stellt Insolvenzantrag

4. Juli 2022 · Osnabrück · Geschäftsfeld Insolvenzverwaltung

Die Leysieffer GmbH & Co. KG hat beim Amtsgericht Osnabrück einen Antrag auf ein Insolvenzverfahren gestellt. Das Amtsgericht ordnete daraufhin am 1. Juli 2022 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Unternehmens an und bestellte Rechtsanwalt Stefan Meyer von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH zum vorläufigen Insolvenzverwalter.

Grund für den Insolvenzantrag sind Liquiditätsschwierigkeiten. In den vergangenen Monaten verzeichnete das Unternehmen einen erheblichen Umsatzrückgang, der sich nunmehr auch in der Liquiditätssituation niedergeschlagen hat. Hinzu kamen die zuletzt stark gestiegenen Rohstoff- und Energiekosten sowie die nach wie vor bestehenden Folgen der nicht beendeten Corona-Pandemie.

Das bundesweit bekannte Unternehmen mit Sitz in Osnabrück produziert hochwertige Confiserie-Erzeugnisse und betreibt an 12 ausgesuchten Standorten in Deutschland eigene Cafés, Bistros und Ladenlokale. Schokoladen, Pralinen, Fruchtaufstriche sowie weitere Qualitätsprodukte werden in einer eigenen Manufaktur hergestellt. In den letzten beiden Jahren hat das Unternehmen einige maßgebliche Sanierungsmaßnahmen bereits erfolgreich umgesetzt. Nicht hinreichend erfolgreiche Filialen wurden gegen neue Standorte mit hohem Entwicklungspotential ausgetauscht, der Markenauftritt wurde grundlegend umgestaltet, die Produktion an einem neuen Standort auf die Bedürfnisse des Unternehmens angepasst und es wurde ein Online-Shop erfolgreich etabliert.

Der vorläufige Insolvenzverwalter Meyer hat sich an den ersten Tagen seiner Bestellung incl. Wochenende gemeinsam mit seinem Team und der Geschäftsführung von Leysieffer einen ersten ausführlichen Überblick über die rechtliche und wirtschaftliche Lage verschafft und führt nach der durchgeführten Bestandsaufnahme Gespräche und Verhandlungen zur Wiederaufnahme der operativen Geschäftstätigkeit mit allen dafür erforderlichen Beteiligten. Die Hauptaufgabe – an der auch am vergangenen Wochenende intensiv gearbeitet wurde – besteht derzeit darin, die Frage der Insolvenzgeldberechtigung der Mitarbeiter schnellstmöglich zu regeln. Üblicherweise sind die Mitarbeiter eines insolventen Unternehmens durch das Insolvenzgeld für bis zu 3 Monate in jedem erdenklichen Fall gesichert, völlig unabhängig von der Frage des weiteren Verlaufs des Insolvenz(-antrags)verfahrens. In einer ersten Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit vom 30.06.2022 wurde die Insolvenzgeldberechtigung der Mitarbeiter der Leysieffer GmbH & Co. KG abgelehnt. Daraufhin mussten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von wenigen Ausnahmen abgesehen freigestellt werden und die Filialen zumindest vorübergehend geschlossen werden.

Die Leysieffer GmbH & Co. KG beschäftigt derzeit knapp 200 Mitarbeiter. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist bereits im sehr intensiven Austausch mit den Mitarbeitern der Bundesagentur für Arbeit. Eine abschließende Entscheidung über das Insolvenzgeld wird auf Basis des aktuellen Verhandlungsstandes kurzfristig erwartet. Zum PLUTA-Team gehören neben dem vorl. Insolvenzverwalter die Rechtsanwältinnen Dr. Ria Brüninghoff und Stefanie Breitenströter-Brüggemann.

Rechtsanwalt Meyer erklärt: „Wir führen derzeit unter Hochdruck konstruktive Verhandlungen mit den Entscheidungsträgern der Bundesagentur für Arbeit, damit die Mitarbeiter von Leysieffer doch noch Insolvenzgeld erhalten. Nur dann können wir den operativen Geschäftsbetrieb wiederaufnehmen und aufrechterhalten. Da es sich um ein Folgeinsolvenzverfahren handelt, sind hierfür noch tatsächliche und rechtliche Fragen zu klären. Die ablehnende Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit vom 30.06.2022 halte ich persönlich für nicht sachgerecht, weil die Besonderheiten des hier vorliegenden Sachverhalts aus meiner Sicht nicht hinreichend gewürdigt wurden.“ Im Frühjahr 2020 hatte Leysieffer ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung abgeschlossen. Nach der Rechtskraft eines mit den Gläubigern abgeschlossenen Insolvenzplans wurde das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung am 30.04.2020 aufgehoben. Die Verfahrensaufhebung und damit auch die Schutzwirkungen, die ein solches Verfahren hat, fielen inmitten der beginnenden Auswirkungen der Corona-Pandemie, die auch hinsichtlich ihrer Folgen bis heute nicht hinreichend behoben sind. Gleichwohl hat die Leysieffer GmbH & Co. KG ihre Verpflichtungen aus dem Insolvenzplan des Erstverfahrens in Eigenverwaltung mit Ausnahme einvernehmlich gestundeter Ansprüche vollständig erfüllt.

Anna Winkler, Geschäftsführerin von Leysieffer, sagt: „Die derzeitige Situation ist für alle Beteiligten, insbesondere unser Personal besonders herausfordernd. Unsere langjährigen und loyalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hoffen selbstverständlich, dass der Geschäftsbetrieb weitergehen wird. Aufgrund der ablehnenden Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit das Insolvenzgeld betreffend hatten wir leider keine andere Wahl als zum Wohl und zur Sicherung der Ansprüche unseres Personals sofortige Freistellungen auszusprechen, um den Bezug von Arbeitslosengeld auch ohne Kündigungen zu ermöglichen. In dessen Folge mussten auch die Geschäfte vorübergehend geschlossen werden, was uns sehr weh getan hat. Wir hoffen sehr, dass es dem vorl. Insolvenzverwalter gelingen wird, die Bundesagentur zur Abänderung ihrer Entscheidung aus der vergangenen Woche zu bewegen. Eine solche Entscheidung müsste allerdings sehr bald bereits in den nächsten Stunden, max. wenigen Tagen erfolgen, weil anderenfalls die Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs kaum noch möglich sein dürfte.“ Die Beschäftigten wurden über das Verfahren und die weiteren Schritte heute Morgen in einer Mitarbeiterversammlung am Hauptstandort von der Geschäftsführung informiert.

PLUTA Experten

Stefan Meyer

Stefan Meyer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Dr. Ria Brüninghoff

Dr. Ria Brüninghoff
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Stefanie Breitenströter-Brüggemann

Stefanie Breitenströter-Brüggemann
Rechtsanwältin, Diplom-Rechtspflegerin, LL.M.

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Patrick Sutter
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