Sanierungsverfahren des Gesamthafenbetriebsvereins Bremen erfolgreich beendet
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Sanierungsverfahren des Gesamthafenbetriebsvereins Bremen erfolgreich beendet

4. Oktober 2021 · Bremen · Geschäftsfeld Sanierung und Restrukturierung

Das Amtsgericht Bremen hat das Eigenverwaltungsverfahren über das Vermögen der Gesamthafenbetrieb im Lande Bremen GmbH aufgehoben. Damit ist die im Dezember 2020 begonnene Sanierung des Gesamthafenbetriebsvereins im Lande Bremen e. V. (GHBV) erfolgreich beendet. Bereits im Mai hatten die Gläubiger den vom damaligen Sanierungsvorstand Dr. Christian Kaufmann von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH in Bremen vorgelegten Insolvenzplan mit 99,92 Prozent der Stimmen angenommen.

Das Amtsgericht Bremen hatte den Plan noch im Termin bestätigt. Der Insolvenzplan sah unter anderem einen Rechtsformwechsel von einem Verein in eine GmbH vor. Mitte Juli wurde der Rechtsformwechsel wirksam. Damit endete das Amt des Restrukturierungsexperten Dr. Kaufmann als Sanierungsvorstand des GHBV.

Nachhaltige Neuaufstellung umgesetzt

Durch das Verfahren konnte der Rechtsträger erhalten bleiben und nachhaltig entschuldet werden. Gleichzeitig wurden damit neue Strukturen geschaffen und die Organisation effizienter aufgestellt. „Nach nur rund zehn Monaten ist mit der Entscheidung des Amtsgerichtes Bremen das Verfahren nun erfolgreich abgeschlossen. Das Vorhaben, sich neu aufzustellen, wurde von den Gläubigern von Beginn an konstruktiv unterstützt. Ich freue mich über diesen Erfolg, der über 770 Arbeitsplätze erhält“, betont Dr. Christian Kaufmann. Klaus Rommel, Geschäftsführer der GHBG, ergänzt: „Ich bin mit dem Ergebnis des Verfahrens sehr zufrieden, auch wenn der erfolgte Personalabbau natürlich schmerzt; er war aber unumgänglich, um den GHB nachhaltig neu aufzustellen. So hat der GHB wieder eine Zukunft.“

Schnelle Sanierung und hohe Quote

Die eigentliche Sanierung, die mit der Insolvenzantragstellung Anfang Dezember 2020 begann und mit der Rechtskraft des Insolvenzplans Mitte Mai endete, dauerte dabei sogar weniger als sechs Monate. „Die schnelle Umsetzung der Sanierung und ein schneller Verfahrensabschluss sind ein wesentlicher Vorteil des Eigenverwaltungsverfahrens gegenüber dem Regelinsolvenzverfahren“, so Kaufmann weiter. „Diese sechs Monate waren dafür allerdings auch äußerst intensiv.“

Die Insolvenzgläubiger haben bereits eine erste Quotenzahlung von rund 25 Prozent erhalten, die durch eine zweite Zahlung auf bis zu 34 Prozent steigen könnte. Durchschnittlich liegen Insolvenzquoten im mittleren einstelligen Prozentbereich.

Zum Eigenverwaltungsverfahren

Der GHB ist die traditionsreiche Personalreserve in den Bremischen Häfen und blickt auf eine lange Historie zurück. Ziel des Verfahrens, das im Dezember 2020 beantragt wurde, war die umfassende Neuaufstellung dieser Institution. Der Geschäftsbetrieb lief seit der Antragstellung uneingeschränkt fort. PLUTA-Sanierungsexperte Dr. Christian Kaufmann war als Sanierungsvorstand tätig und unterstützte die GHBV-Geschäftsführung um Klaus Rommel. Zusammen mit seinem PLUTA-Team, das unter anderem aus Rechtsanwalt Soeren Eckhoff und Diplom-Ökonom Jürgen Schendel bestand, begleitete er das Verfahren insolvenzrechtlich.

Peter Marx und Inga Wolniczak vom Unternehmensverband Bremische Häfen (UBH) ergänzten das Sanierungsteam arbeitsrechtlich. Das Team der FIDES Corporate Finance GmbH um Tobias Kersten übernahm die Projektsteuerung sowie die betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Beim GHBV als Personaldienstleister stand die Analyse und Planung von Auslastungen und Personaleinsatz und nach Qualifikationen sowie sich daraus ergebende Deckungsbeiträge im Mittelpunkt. Die Daten aus den Vorsystemen konnten mittels einer BI-Software zeitnah und aktuell verarbeitet und betriebswirtschaftlich analysiert und für Planungszwecke in der integrierten Planung weiterverarbeitet werden. Tobias Kersten: „Durch den Einsatz moderner Softwaretools konnten die Krisenursachen zuverlässig identifiziert und Sanierungsmaßnahmen definiert und in integrierten Planungsrechnungen auf Funktionsfähigkeit überprüft werden. Die Geschäftsentwicklung konnte im Insolvenzverfahren die relevanten Einflussfaktoren jederzeit transparent und zuverlässig überwachen und steuern. Dies hat entscheidend zur erfolgreichen Sanierung beigetragen. Die von FIDES entwickelten Steuerungssysteme werden daher auch zukünftig von der Geschäftsführung der GHBG genutzt.“

Sachwalter Edgar Grönda begleitete das Verfahren im Sinne der Gläubiger. Er ergänzt: „Tiefgreifende Veränderungen von Unternehmens- und Personalstrukturen können nur gelingen, wenn alle Beteiligten bereit sind, einen gemeinsam hart erarbeiteten Kompromiss auch mit Leben zu füllen. Dafür ist in diesem Verfahren eine gute Basis geschaffen worden."

Mit der Eigenverwaltung nutzte der Gesamthafenbetriebsverein die Möglichkeiten der Insolvenzrechtsreform, die im März 2012 in Kraft trat. Die Eigenverwaltung ist ein gerichtliches Sanierungsverfahren zum Erhalt von Unternehmen. Das Unternehmen darf unter Aufsicht eines Sachwalters und unterstützt durch erfahrene Sanierungsexperten die Gesellschaft selbst durch das Verfahren führen.

PLUTA Experte

Dr. Christian Kaufmann

Dr. Christian Kaufmann
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

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