Sanierung des Gesamthafenbetriebsvereins Bremen schreitet voran
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Sanierung des Gesamthafenbetriebsvereins Bremen schreitet voran

18. Januar 2021 · Bremen · Geschäftsfeld Sanierung und Restrukturierung

Der Gesamthafenbetriebsverein im Lande Bremen e. V. (GHBV), der sich seit Anfang Dezember 2020 in einem Verfahren in Eigenverwaltung befindet, hat die Gespräche mit den Arbeitnehmervertretern gestartet. Den Vertretern wurde hierin das erarbeitete Sanierungskonzept vorgestellt.

Das Sanierungskonzept sieht umfangreiche Maßnahmen zur nachhaltigen Neuaufstellung des GHB vor, der den Bestand des GHB langfristig sichern soll. Verantwortlich für die Restrukturierung sind Geschäftsführer Klaus Rommel und der neue Sanierungsvorstand Dr. Christian Kaufmann von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH.

Ziel langfristiger Erhalt des GHB

Der Verein erwirtschaftet seit mehreren Jahren Verluste bedingt durch Überkapazitäten, ungünstige Kostenstrukturen und Strukturprobleme. Sanierungsvorstand Dr. Kaufmann erklärt: „Wir haben ein umfassendes Sanierungskonzept erarbeitet, das an den Problemen ansetzt und dem Gesamthafenbetrieb eine langfristige Zukunftsperspektive ermöglichen soll. Ganz klares Ziel ist es, den Gesamthafenbetrieb als Institution zu erhalten und zu erreichen, dass der GHB so aufgestellt ist, dass er wieder der einzige Personaldienstleister in den bremischen Häfen sein kann.“

Der GHBV muss sich den geänderten Rahmenbedingungen anpassen, da die Hafeneinzelbetriebe unter einem hohen Wettbewerbsdruck stehen. Hierzu sind gravierende Änderungen notwendig, um die benötigte weiterreichende Flexibilität des GHB zu erreichen. Dr. Kaufmann sagt: „Uns ist bewusst, dass manche der im Sanierungskonzept enthaltenen Sanierungsmaßnahme eine drastische Veränderung für die Arbeitnehmer bedeutet. Umso mehr freut es mich, dass über alle Punkte von Seiten der Arbeitnehmerschaft ergebnisoffen diskutiert wird. Das stimmt mich zuversichtlich, dass wir in dem engen Zeitrahmen, den uns das Insolvenzverfahren setzt, gemeinsam eine Lösung erarbeiten können.“ Es wurde vereinbart, das Konzept und die getroffene Vereinbarung erst nach erfolgreichem Abschluss der laufenden Gespräche zu präsentieren.

Das Sanierungskonzept muss bis spätestens Ende Februar final erarbeitet sein. Ziel ist es daher, bis Anfang Februar einen Interessenausgleich und Sozialplan mit den Arbeitnehmervertretern abzuschließen. Zudem wird der GHBV auf Basis des Sanierungskonzepts einen Insolvenzplan für die Einigung mit den Gläubigern bis Ende Februar erarbeiten.

Eigenverwaltung sichert Zukunft

Die Eigenverwaltung ist ein gerichtliches Sanierungsverfahren zum Erhalt von Unternehmen. Das Unternehmen darf unter Aufsicht eines Sachwalters und unterstützt durch erfahrene Sanierungsexperten die Gesellschaft selbst durch das Verfahren führen. Zum vorläufigen Sachwalter bestellte das Amtsgericht Bremen im Dezember 2020 den erfahrenen Rechtsanwalt Edgar Grönda von Schultze & Braun. Er sagt: „Mein Eindruck ist, dass allen Beteiligten der Ernst der Lage bewusst ist und die Beteiligten gewillt sind, für eine gute Zukunft dieser Institution GHB hart zu arbeiten. Das Sanierungskonzept muss in den kommenden Wochen stehen. Es wird keinen zweiten oder dritten Versuch geben. Die Voraussetzungen dafür, möglichst viele Arbeitsplätze für Bremen und Bremerhaven zu erhalten, sind aus meiner Sicht grundsätzlich gegeben und zu einem Verhandlungserfolg gibt es keine erstrebenswerte Alternative.“

PLUTA Experten

Dr. Christian Kaufmann

Dr. Christian Kaufmann
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Jürgen Schendel

Jürgen Schendel
Diplom-Ökonom

André Gildehaus

André Gildehaus
Rechtsanwalt

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