PLUTA-Sanierungsexperte Möllen ist vorläufiger Insolvenzverwalter des Dorfladens Wörthsee
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PLUTA-Sanierungsexperte Möllen ist vorläufiger Insolvenzverwalter des Dorfladens Wörthsee

21. Januar 2020 · Weilheim · Geschäftsfeld Insolvenzverwaltung

Das Amtsgericht Weilheim hat Mirko Möllen von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Dorfladen Wörthsee UG bestellt. Die Gesellschaft musste am 19. Dezember 2019 Insolvenz anmelden. Die Geschäftsführer haben den Betrieb bereits geschlossen und kündigten allen neun Mitarbeitern zum 31. Dezember 2019 bzw. 15. Januar 2020.

Grund für die Antragstellung sind Liquiditätsschwierigkeiten. Da die Kosten mit den erzielten Umsätzen nicht gedeckt werden konnten, gab es keine ausreichende wirtschaftliche Basis für das Fortbestehen des Dorfladens.

Im Juni 2018 hatte der Dorfladen Wörthsee als Gemeinschaftsprojekt eröffnet. Das Ziel war nicht nur der Verkauf von Lebensmitteln, sondern auch der soziale Kontakt unter Bürgern. Mit viel Engagement unterstützten insgesamt etwa 220 Gesellschafter die Eröffnung des Dorfladens.

Eine mögliche Nachfolgerin hat sich bereits gefunden: Bei einer Versammlung mit Sanierungsexperte Möllen und den stillen Gesellschaftern stellte Nina Henzel ein neues Konzept für den Dorfladen vor. Die ehemalige Mitarbeiterin hat bereits 6.000 Euro an Spenden erhalten. Sollten 12.000 Euro zusammen kommen, möchte sie den Laden neu eröffnen. Ansonsten werden die Spenden zurückgegeben. Aus der Insolvenzmasse will Henzel Geräte und Möbel für den neuen Laden übernehmen.

PLUTA-Anwalt Mirko Möllen sagt: „Ich freue mich, dass sich eine mögliche Nachfolgerin gefunden hat. Sollten die finanziellen Mittel und genügend Mitarbeiter vorhanden sein, kann die Eröffnung eines neuen Dorfladens in Wörthsee gelingen.“ Zudem weist Möllen darauf hin, dass in einem Insolvenzverfahren die Gläubiger befriedigt werden. Erst bei einer Quote von 100 Prozent erhalten auch die stillen Gesellschafter eine Rückzahlung. Dies wird in diesem Verfahren nicht der Fall sein. Die stillen Gesellschafter können deshalb auch nach Eröffnung des Verfahrens keine Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.

PLUTA Experte

Mirko Möllen

Mirko Möllen
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

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