PLUTA-Rechtsanwalt Stefan Meyer ist vorläufiger Sachwalter der Bäckerei Brinkhege
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PLUTA-Rechtsanwalt Stefan Meyer ist vorläufiger Sachwalter der Bäckerei Brinkhege

27. Mai 2020 · Bissendorf · Geschäftsfeld Insolvenzverwaltung

Die geschäftsführende Gesellschafterin der Bäckerei Brinkhege GmbH & Co. KG, Heike Brinkhege, hat beim Amtsgericht Osnabrück Antrag auf Eröffnung eines Eigenverwaltungsverfahrens gestellt. Dem Antrag wurde im vorläufigen Verfahren stattgegeben. Als vorläufiger Sachwalter wurde der auf Unternehmenssanierungen in Eigenverwaltung spezialisierte Rechtsanwalt Stefan Meyer von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH berufen.

Bei der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung im Amt. Heike Brinkhege führt den Geschäftsbetrieb in eigener Verantwortung vollumfänglich weiter. Unterstützt wird sie dabei von ihrem Führungsteam und von dem in Restrukturierungen erfahrenen Rechtsanwalt und Unternehmensberater Dr. Andreas Möhlenkamp aus Essen und dessen Team.

Heike Brinkhege blickt dem Erhalt und der Sanierung des 1929 gegründeten Familienunternehmens optimistisch entgegen. Sie betont: „Das Coronavirus stellt uns und die meisten anderen Unternehmen vor extreme Herausforderungen, die wir nur bedingt beeinflussen können. Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Maßnahmen zu überwinden, benötigen wir als Unternehmen die Eigenverwaltung. Die packen wir jetzt an.“

Aufgrund der Coronakrise war die Bäckerei gezwungen, den Betrieb ihres größten Standortes in der L+T Markthalle in Osnabrück über Wochen komplett einzustellen. Hinzu kam, dass die Cafés sowie wichtige Großkunden wie Kantinen und Restaurants für die Dauer des „Lock-Downs“ geschlossen werden mussten und derzeit nur mit reduziertem Umsatz wiedereröffnen dürfen. Die Folge waren massive Umsatzeinbrüche.

Unter dem Dach der Eigenverwaltung strebt Heike Brinkhege gemeinsam mit dem vorläufigen Sachwalter Stefan Meyer und dem Restrukturierungsberater Dr. Andreas Möhlenkamp nun eine Refinanzierung an, um das strukturell gesunde Unternehmen mit allen Mitarbeitern zu erhalten. Vorliegende Fachgutachten bestätigen dieses Ziel als realistisch.

Auf dem eingeschlagenen Sanierungsweg sind Gläubiger der Bäckerei im sogenannten „Gläubigerausschuss“ mit entscheidungsberechtigt. Heike Brinkhege und Dr. Möhlenkamp betonen: „Aus der Coronakrise haben sich Unsicherheiten und Unwägbarkeiten ergeben. Denen stellen wir uns mit unseren Gläubigern gemeinsam, um die Ertragskraft der Bäckerei im Interesse aller Beteiligten nachhaltig zu sichern und zu erhöhen.“

Die Zahlung sämtlicher Löhne und Gehälter erfolgt in den kommenden drei Monaten durch vorfinanziertes Insolvenzgeld. Der Geschäftsbetrieb läuft nahtlos weiter. Die Fachgeschäfte und Cafés sind geöffnet.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung, in der Produktion am Standort Bissendorf und in den aktuell 42 Fachgeschäften wurden umgehend informiert. Und auch sonst setzt das Unternehmen auf Transparenz.

Die dynamische Unternehmerin Heike Brinkhege blickt nach vorn: „Wir müssen jetzt durch dieses Verfahren durch und wollen offen damit umgehen. Deshalb halten wir unsere Mitarbeiter, Kunden und anderen Vertragspartner darüber, was passiert, auf dem Laufenden.“

Über die Eigenverwaltung
Das Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung wurde mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) 2012 in der InsO stärker in den Vordergrund gerückt. Mit diesem Verfahren will der Gesetzgeber die Sanierungschancen von Unternehmen in der Krise steigern und die Verantwortlichen in einem Unternehmen dazu bringen, einen notwendigen Antrag frühzeitig zu stellen. Die Geschäftsführung wird durch eigenverwaltungserfahrene Sanierungsexperten ergänzt oder von ihnen beraten, um vor allem eine Gleichbehandlung der Gläubiger sicherzustellen und die Fortführung und Sanierung des Unternehmens in diesem Verfahrensstadium zu unterstützen. Damit erhöhen sich die Sanierungsoptionen. Bei einem Verfahren in Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung im Amt und bekommt vom zuständigen Amtsgericht einen „vorläufigen Sachwalter“ zur Seite gestellt, der das Verfahren beaufsichtigt und bestimmte Rechtsgeschäfte genehmigt.

PLUTA Experte

Stefan Meyer

Stefan Meyer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

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