Neustart bei Warendorf Küchen – Investor aus Hong Kong wird Geschäftsbetrieb in den nächsten Tagen übernehmen
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Neustart bei Warendorf Küchen – Investor aus Hong Kong wird Geschäftsbetrieb in den nächsten Tagen übernehmen

3. Juli 2019 · Münster · Geschäftsfeld Insolvenzverwaltung

  • Neue Vertriebspotenziale in Asien durch strategischen Investor

Die Warendorf – Die Küche GmbH hat am 11.03.2019 einen Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt und der Sanierungsexperte Rechtsanwalt Stefan Meyer wurde durch das Amtsgericht / Insolvenzgericht Münster zunächst zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der Geschäftsbetrieb wurde ab diesem Zeitpunkt stabilisiert und uneingeschränkt fortgeführt. Am 01.06.2019 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.

In den vergangenen Wochen verhandelte das PLUTA-Team, das neben dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stefan Meyer auch Rechtsanwalt Ingo Thurm und Rechtsanwalt Christoph Chrobok umfasst, mit mehreren potenziellen Investoren. Diverse Angebote wurden umfassend verhandelt und intensiv geprüft sowie gegeneinander abgewogen. Dieser Prozess wurde mit maßgeblicher Unterstützung der durch die Warendorf – Die Küche GmbH mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters beauftragten CVM Capital Value Management GmbH aus Dortmund unter Führung von Jörg Schuppener und dessen Team erfolgreich abgeschlossen.

Am 11.06.2019 wurde ein Kaufvertrag mit einem asiatischen Investor mit Sitz in Hong Kong geschlossen. Der neue operative Rechtsträger wird die neu gegründete und hinreichend kapitalisierte Warendorf Küchenfabrik GmbH. Der in dem Verfahren durch das Amtsgericht Münster bestellte Gläubigerausschuss hat dem Kaufvertrag mit dem Investor einstimmig zugestimmt.

Der CEO des Investors, der sich über das Engagement und den Einstieg bei Warendorf die Küche sehr freut, teilt folgendes mit: „Ich kenne das Unternehmen als Kunde bereits seit Jahren und bin von Produkt und Qualität überzeugt. Eine Küche der Marke Warendorf mit der Auszeichnung „Made in Germany“ hat in Fernost sehr hohes Potential, welches wir mit unseren sehr guten Vertriebskontakten noch stärker werden heben können.“

Wie bereits unmittelbar nach der Vertragsunterzeichnung sowohl nach innen wie auch nach außen kommuniziert, gab es eine Reihe von aufschiebenden Bedingungen, die erfüllt sein müssen, bevor der Vertrag rechtlich endgültig vollzogen werden kann. Zu den Einzelheiten der Vertragsbedingungen und den wirtschaftlichen Rahmendaten haben die Parteien zwar Stillschweigen vereinbart. Gleichwohl darf berichtet werden, dass nahezu alle Bedingungen des Kaufvertrages vom 11.06.2019 erfüllt sind. Einzige Ausnahme ist der formelle Abschluss des Sanierungstarifvertrages und einer darauf beruhenden Betriebsvereinbarung. Hier war es aus rein zeitlichen Gründen nicht möglich, eine Unterschrift seitens der Vertragsparteien unter den Tarifvertrag zu bekommen. Der Vorstand der IG Metall in Frankfurt muss die Zustimmung zu dem ausgehandelten, von einer Mitgliederversammlung mit großer Mehrheit getragenen und von den Tarifvertragsparteien unterzeichneten Verhandlungsergebnis erteilen. Das war im Juni 2019 faktisch unmöglich. Da der Tarifvertrag textlich mit dem Verhandlungsergebnis identisch sein wird, gehen alle Beteiligten sicher davon aus, dass es sich um eine reine Formalie handelt, bis in wenigen Tagen die letzte formelle Hürde genommen ist und auch ein rechtlicher Übergang auf die Erwerber erfolgen wird. Der wirtschaftliche Stichtag soll gleichwohl nach Eintritt der letzten formellen (rechtlichen) Bedingung rückwirkend beim 01.07.2019 verbleiben.

Alle Beteiligten (insbesondere Belegschaft, Kunden und Lieferanten) werden heute entsprechend informiert. Das Personal ist nach intensiven, in der Sache harten, aber im Umgang verbindlichen, fairen und konstruktiven Verhandlungen mit dem Betriebsrat (Interessenausgleich und Sozialplan) durch den Insolvenzverwalter im Vorgriff auf den späteren Betriebsübergang, der erst mit Eintritt der letzten formellen Bedingung in den nächsten Tagen erfolgen wird, um 21 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter reduziert worden. In Vorbereitung auf den Eintritt der letzten Bedingung und die Übergabe des Geschäftsbetriebs an die Erwerberin wurde eine Inventur per 01.07.2019 durchgeführt; auch die sonstige Abgrenzungsarbeiten sind vorbereitend eingeleitet. Die Mitarbeiter wurden in einer Betriebsversammlung über alle Details informiert. Herr Hofemeier als künftiger Geschäftsführer der Warendorf Küchenfabrik GmbH wird nach dem Übergang die Geschäfte der Auffanggesellschaft als alleiniger Geschäftsführer führen. Der Investor ist seit dem Wochenende mit Führungspersonal vor Ort in Warendorf und wird die Übertragung in der Übergangsphase auf den Käufer tatkräftig unterstützen.

Hierzu Rechtsanwalt Meyer, der vom Amtsgericht Münster bestellte Insolvenzverwalter der Warendorf – Die Küche GmbH: „Es ist uns mit großer Unterstützung aller Beteiligten, hier sind zuvorderst der Betriebsrat, die IG Metall und deren Berater aber auch die Vertreter und Berater des Erwerbers zu nennen, erfolgreich gelungen, in kürzester Zeit eine Reihe von sehr anspruchsvollen und ausgesprochen herausfordernden Bedingungen unter vielen beteiligten Parteien zu einigen und unterschiedliche Interessenströme zusammen zu führen. Ich danke allen Beteiligten an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich für die harten, aber stets fairen und konstruktiven Verhandlungen. Die jetzt noch fehlenden Unterschriften unter dem Sanierungstarifvertrag halte ich für eine reine Formsache. Das beurteilt auch die zuständige Leiterin der IG Metall Geschäftsstelle nach meinem Verständnis identisch. Dass die Erwerberin darauf warten möchte, akzeptieren wir entsprechend der vertraglichen Regelungen selbstverständlich. Wir bereiten nunmehr seit Montagvormittag mit den erforderlichen Abgrenzungen wie zum Beispiel mit der Inventur alles für den formellen und rechtlichen Übergang, der nach der für die nächsten Tage erwarteten Gremienentscheidung durch die IG Metall mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.07.2019 erfolgen wird, vor. Ich bin fest davon überzeugt, dass es bis allerspätestens Mitte des Monats Juli 2019 auch zur formellen und rechtlichen Übertragung des Geschäftsbetriebs auf die Erwerberin kommen wird“.

PLUTA Experten

Stefan Meyer

Stefan Meyer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Ingo Thurm

Ingo Thurm
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Christoph Chrobok

Christoph Chrobok
Rechtsanwalt

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