Insolvenz BenQ: Dr. Prager hat bis jetzt 65 % Quote an die Gläubiger ausbezahlt
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Insolvenz BenQ: Dr. Prager hat bis jetzt 65 % Quote an die Gläubiger ausbezahlt

16. August 2011 · München · Geschäftsfeld Insolvenzverwaltung

München, 19. August 2011. Der Gläubigerausschuss der Mobile Abwicklungsgesellschaft GmbH & Co. OHG, die aus der BenQ Mobile GmbH & Co. OHG hervorging, hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, eine weitere Ausschüttung in Höhe von 30 Prozent der anerkannten Insolvenzforderungen vorzunehmen. Die Ausschüttungsquote für die Insolvenzgläubiger erhöhte sich damit auf 65 Prozent; die erste Auszahlung hatte im Frühjahr 2009 stattgefunden.

An der erneuten Ausschüttung partizipiert auch die Mehrheit der ehemaligen BenQ-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter. Doch längst nicht alle Berechtigten sind in dem zuletzt bei Gericht niedergelegten Verteilungsverzeichnis enthalten. Der wesentliche Grund: Aufgrund einer erst nach Eröffnung des BenQ-Insolvenzverfahrens erfolgten gesetzlichen Änderung dürfen Auszahlungen an Beschäftigte nur bei Vorlage der jeweiligen persönlichen Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) erfolgen. Trotz Aufforderung haben viele ehemalige BenQ-Beschäftigte dem Insolvenzverwalter ihre Steuer-ID noch nicht mitgeteilt. Dass bislang nicht sämtliche Forderungen ehemaliger Mitarbeiter abschließend geprüft werden konnten, hängt auch mit Prozessen im Zusammenhang mit dem Betriebsübergang von Siemens auf BenQ zusammen; der Insolvenzverwalter kann nur die Mitarbeiter in das Verteilungsverzeichnis aufnehmen, bei denen er den Ausgang der oftmals länger laufenden Verfahren kennt. In vielen Fällen fehlen darüber hinaus aktuelle Kontonummern und Adressen.

Das Team um Insolvenzverwalter Dr. Martin Prager hat sich in den vergangenen Monaten intensiv bemüht, über öffentlich zugängliche Quellen den Verbleib ehemaliger BenQ-Angestellter zu klären und diese anzusprechen. Doch auch danach lagen dem Insolvenzverwalter nicht alle erforderlichen Daten vor. Der Insolvenzverwalter plant nun in den kommenden Wochen, ein weiteres Verteilungsverzeichnis bei Gericht vorzulegen, damit möglichst viele der in der zweiten Ausschüttung zunächst nicht berücksichtigten Mitarbeiter kurzfristig ihre Zahlung erhalten können. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Fristen können die Insolvenzgläubiger rund vier Wochen danach mit der Ausschüttung der ihnen zustehenden Beträge rechnen.

Für die Auszahlung benötigt der Insolvenzverwalter Angaben zur aktuellen Adresse, eine Kontoverbindung, die Steuer-ID sowie gegebenenfalls die laufende Nummer der Insolvenzforderung; das Aktenzeichen reicht nicht aus.

Zur Vereinfachung der Kommunikation sind sämtliche Berechtigte gebeten, diese Angaben oder Anfragen an folgende E-Mail-Adresse zu senden: MobileBenQ.Ausschuettung@pluta.net

Alternativ ist der Kontakt auf dem Postweg möglich: PLUTA Rechtsanwalts GmbH Barthstraße 1680339 München

Auch nach der kurzfristig geplanten weiteren Auszahlung läuft das Insolvenzverfahren weiter; mit einem Abschluss ist vor 2013 nicht zu rechnen.

Ihr Pressekontakt

Patrick Sutter
relatio PR

+49 89 210 257-22

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