Geschäftsbetrieb des Indoorspielplatzes Dessolino wird fortgeführt
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Geschäftsbetrieb des Indoorspielplatzes Dessolino wird fortgeführt

3. Juni 2016 · Leipzig · Geschäftsfeld Insolvenzverwaltung

Mit Beschluss vom 1. Juni 2016 hat das Amtsgericht Dessau-Roßlau das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Betreibers des Indoorspielplatzes Dessolino eröffnet. Zum Insolvenzverwalter bestellte das Gericht den Sanierungsexperten Dr. Stephan Thiemann von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH.

Dr. Thiemann hat entschieden, dass der Geschäftsbetrieb des Indoorspielplatzes weiter fortgeführt wird. Die bisherigen Öffnungszeiten und Angebote werden ebenfalls beibehalten. Der Insolvenzverwalter strebt vorrangig den Erhalt des Indoorspielplatzes auf dem denkmalgeschützten Brauereigelände durch Übertragung auf einen neuen Betreiber an. Dazu werden in den kommenden Wochen intensive Gespräche mit verschiedenen Interessenten geführt.

PLUTA Experte

Dr. Stephan Thiemann

Dr. Stephan Thiemann
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Ihr Pressekontakt

Patrick Sutter
relatio PR

+49 89 210 257-22

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