Amtsgericht Münster bestätigt Eigenverwaltung der Großerode GmbH
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Amtsgericht Münster bestätigt Eigenverwaltung der Großerode GmbH

29. Oktober 2018 · Oelde · Geschäftsfeld Insolvenzverwaltung

• Sanierung des Oelder Traditionsunternehmens auf Kurs
• Gerichtliche Anordnung der Eigenverwaltung wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Neuausrichtung der Bäckerei
• Erste Sanierungsmaßnahmen sind bereits erfolgreich umgesetzt
• Kunden werden in bewährter Weise weiterhin bedient

Die Sanierung der Bäckerei Großerode ist weiterhin auf Kurs. Das zuständige Amtsgericht in Münster hat erwartungsgemäß am 29.10.2018 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Großerode GmbH eröffnet. Antragsgemäß hat das Gericht gleichzeitig die Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Stefan Meyer als Sachwalter eingesetzt. Somit verbleibt die Leitung des Unternehmens auch weiterhin in den Händen der Geschäftsführung.

Der Geschäftsbetrieb wird vollumfänglich und ungestört durch das Eigenverwaltungsverfahren fortgeführt. Die Kunden erhalten nach wie vor die gesamte Produktpalette in gewohnter Qualität.

„Mit dem jetzt vorliegenden gerichtlichen Beschluss haben wir einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Restrukturierung der Bäckerei gelegt“, sagt der Geschäftsführer Martin Großerhode. Das Ziel der Bemühungen ist aber noch nicht erreicht und wird in den nächsten Wochen weiter vorangetrieben. „Wir sind zuversichtlich, das Traditionsunternehmen mit Hilfe aller Beteiligten für die Zukunft wieder ertragreich aufstellen zu können“, meint Andreas Budnik, AndresPartner, der das Unternehmen mit seinem Team in der Eigenverwaltung eng begleitet.

Mit der Eröffnung des Verfahrens endet die Insolvenzgeldzahlung und die Bäckerei muss die Löhne und Gehälter der verbliebenen Mitarbeiter nun wieder aus eigener Kraft erwirtschaften. Die Planungen zeigen, dass dies auch sicher gestellt ist.

Das Unternehmen soll durch einen Insolvenzplan (mit zugrunde liegendem betriebswirtschaftlichem Sanierungsplan) möglichst schnell wieder aus dem Verfahren restrukturiert entlassen werden. Der Insolvenzplan ist in Arbeit und wird in den nächsten Wochen beim Amtsgericht Münster eingereicht.

Hintergrund:
Die Großerode GmbH hatte beim zuständigen Amtsgericht Münster am 08.08.2018 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung und damit die bereits begonnene Sanierung mit Hilfe eines vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens fortgesetzt.

Das Unternehmen befand sich vor dem Hintergrund der Konkurrenzsituation im Bäckereisegment in der Krise und strebt eine Sanierung mit Hilfe der Mittel des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung und den Erhalt der überwiegenden Anzahl der Arbeitsplätze an. Die Großerode GmbH hat bei Verfahrenseinleitung mit insgesamt 107 Arbeitnehmern im Münsterland 14 Bäckereifilialen mit teilweise angeschlossenen Cafés betrieben.

Die Geschäftsführung wird im Rahmen des Sanierungsverfahrens durch die überregional tätige Kanzlei AndresPartner unterstützt. Die erfahrenen Rechtsanwälte und Sanierungsexperten Andreas Budnik und Markus Freitag können hierbei sowohl in insolvenzrechtlichen als auch in arbeitsrechtlichen Fragestellungen auf ihr Mitarbeiterteam zurückgreifen; die arbeitsrechtliche Expertise wird vom Partner Alexander Müller eingebracht.

Das Amtsgericht Münster hat der Großerode GmbH zudem den sanierungserfahrenen Rechtsanwalt Stefan Meyer aus der Kanzlei PLUTA Rechtsanwalts GmbH als Sachwalter bestellt. Rechtsanwalt Meyer wird die Sanierung im Sinne der Gläubiger unterstützen und zugleich überwachen.

PLUTA Experten

Stefan Meyer

Stefan Meyer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Christoph Chrobok

Christoph Chrobok
Rechtsanwalt

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Patrick Sutter
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